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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Nov 2011, 19:13
von saransk
Hallo zusammen,
danke für die rasche Antwort, und die Hilfe. Um die Frage von Domizil zu beantworten. Ja ich habe schon die Aufenthaltserlaubnis, befinde mich aber aus familiären Gründen momentan noch in Deutschland. Bisher war unsere Planung so, daß ich noch ein weiteres Jahr mit unserem Sohn zu Hause bleibe, weil ich auch schon daß erste Lebensjahr in Elternzeit mit ihm verbracht habe.
Nein Bella, Du bist anscheinend nicht allein, entnehme Deiner Signatur aber, daß Du nicht direkt in der Stadt wohnst. Wie sieht es bei Dir als "Ausländer" mit der Arbeit aus, und wie bist Du mit der Distanz zu Deutschland klargekommen?
Habe selbst bisher nicht so viel vermisst, da die Tagesschau und die Ergebnisse der Bundesliga ja auch über Internet zugänglich sind.
Da meine russischen Sprachkenntnisse noch auszubauen sind, wird meine Frau wohl in den nächsten Tagen mal in der Stadt anrufen um die Situation abzuklären. Muss ja langsam mal alle Fakten zusammentragen, bevor sonst das böse Erwachen kommt.
Für Fragen bin ich jederzeit offen, weiß aber gerade nicht, was mir sonst noch aktuell auf der Seele brennt.
Christoph
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Nov 2011, 20:40
von bella_b33
Hallo Christoph,
Welche Aufenthaltserlaubnis hast Du: Du hast den Stempel im deutschen Pass, richtig? Das kleine blaue Büchlein hast Du noch nicht(kann auch eigentlich nicht sein), da man Dieses erst nach einem Jahr und 6 Monaten bekommt, wenn man es pünktlich nach einem Jahr RVP(Stempel im deutschen Pass), beantragt.
Arbeit in Saransk.....sag mir Bescheid, wenn Du was für 5-stellige Rubelbeträge gefunden hast

. Ich hab hier nichts interessantes gefunden, aber auch nie genauer gesucht, da ich mit meinem jetzigen Job sehr zufrieden bin, vom Finanziellen her

.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Nov 2011, 21:04
von m1009
bella_b33 hat geschrieben:wenn Du was für 5-stellige Rubelbeträge gefunden hast

. Ich hab hier nichts interessantes gefunden,

.
5 stellig stellt kein Problem dar... Selbst in tiefsten Provinz Nizhny Novgorod, mit seinen saufenden und rauchenden Eingeborenen, wird in entsprechenden Berufsgruppen mind. 40.000 gezahlt. 2 meiner "Lehrlinge" (Motoren und Hydraulik an Baumaschinen, Westeuropa, Japan und USA) verdienen inzwischen 60 bis 100 TRubel/Monat.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Nov 2011, 21:50
von bella_b33
m1009 hat geschrieben:bella_b33 hat geschrieben:wenn Du was für 5-stellige Rubelbeträge gefunden hast

. Ich hab hier nichts interessantes gefunden,

.
5 stellig stellt kein Problem dar... Selbst in tiefsten Provinz Nizhny Novgorod,
Sicher verdienen hier schon Viele im unteren 5-stelligen Bereich. Solche Traumlöhne wie in einer Millionenmetropole(wozu ich NN auch zähle, Provinz ist was Anderes

), kann man HIER aber nicht erzielen. Hier verdienen in den Werken die Leute noch teils unter 10trub im Monat, kein Scherz!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 13 Nov 2011, 22:09
von m1009
Gute Leute, damit mein ich nicht die 90%, die nur die grosse Schnauze haben und alles besser koennen/wissen, verdienen auch bei euch halbwegs.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 14 Nov 2011, 10:05
von Norbert
saransk hat geschrieben:... und müsste eigentlich in den nächsten Tagen wieder einreisen, um meine 183 Tage zu erfüllen.
Habe aber das Pech gehabt, da´ich nach einem Unfall seit Mitte Oktober im Krankenhaus liege, und noch nicht entlassen werden kann.
Weißt Du vielleicht, wie es sich verhalten würde, wenn ich mit der Aufenthaltserlaubnis einreise, diese aber dann wegen Fristüberschreitung kassiert würde.
Ein Deutscher hier in Novosibirsk hat dies problemlos regeln können, mit Hinweis auf eine OP in Deutschland. Einreisen, zum FMS, Umstände schildern! Gegebenenfalls eine Bestätigung des Krankenhauses aus Deutschland mitbringen, sicherheitshalber!
Sie müssen es nicht akzeptieren, aber die Chancen sind scheinbar (!) nicht schlecht. Im Notfall neu beantragen - ist etwas Rennerei, kann aber nicht wirklich abgelehnt werden.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 14 Nov 2011, 10:31
von bella_b33
Ja! Meine Frau meinte auch, daß er einfach Dokumente vom Krankenhaus mitbringen soll. Mit den Leuten dort lässt sich schon reden.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 21 Nov 2011, 19:46
von coern
Servus,
ich habe da so ein paar kleine Fragen, und ich hoffe das ihr sie mir beantworten koennt, anstatt das ich zum FMS gehen muss, den da dauert es mir einfach viel zuuuuuu lange (3-4 tage Wartezeit).
Also: ich bin in Leningrad geboren, und war frueher im Pass meiner Mutter eingeschrieben, spaeter hat meine Mutter dann die Russische Staatsbuergerschaft abgetretten/abgegeben, und wir haben eine deutsche bekommen. Ich war vor paar Jahren nach Russland gekommen, und seit dem studiere ich in St. Petersburg, die letzten 2 Jahre, aber nicht, da ich aus fam. Gruenden nach Deutschland gefahren war. Im Moment bin ich wieder in Russland, aber nur mit einem Geschaeftsvisum. Will Im Sommer mein Studium weiterfuehren, und wollte nicht mehr das Studentenvisum verwenden, sondern ein ein Razreshenie oder Vid beantragen. Ich besitze eine 2-Zimmer Wohnung in St. Petersburg, und lebe im Moment mit meiner Freundin auch da.
Zu meiner Frage: wie wahrscheinlich ist es das ich es beantragen kann, und es auch bewehrt wird? Ich habe eine menge gelesen, dass man jedes Jahr die NDFL-2 vorweisen muss, ist das auch wenn man eine eigene Wohnung besitz? Kann ich das ueberhaupt als Student? Ich wollte halt nach dem Studium, noch meine Ordinatura (AIP) in Russland machen, und mindestens fuer 5 Jahre dort leben und Arbeiten, allein schon um genug Arbeitserfahrung zu erhalten. Da ich aber Angst hab, dann eine Menge Probleme mit der Arbeitsgenehmigung zu bekommen, wuerde ich ganz gern im voraus, vieles erledigen/erleichtern.
MFG
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 22 Nov 2011, 06:08
von Norbert
Zunächst kannst Du erst einmal nur die разрешение beantragen, den вид dann ab dem zweiten Jahr.
Eine eigene Wohnung ist schon einmal prima, das hakt den ersten kritischen Punkt ab. Aber Du brauchst auch ein Einkommen, um Dein Leben zu finanzieren (НДФЛ-2 ist nur der Nachweis dafür). Arbeiten darfst Du nicht ohne Arbeitsgenehmigung (trotz разрешение), also brauchst Du eine andere Geldquelle. BaföG wäre eine Variante, wahrscheinlich würde dies ebenso wie eine deutsche Rente als Einkommen anerkannt. Wenn Du keine Chance auf BaföG hast, habe ich in dieser Richtung aber auch keinen Tipp.
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, gilt für Dich auch die Ausländerquote, die eventuell schon ausgereizt ist - es kann also sein, dass der Antrag auf die разрешение deswegen abgelehnt wird. Solltet Ihr heiraten, gilt diese Quote nicht für Dich. Dann dürfte auch Deine Freundin zu Deinem Einkommen beitragen! (Sie muss dann mindestens das zweifache Lebensminimum verdienen, was aber meist kein großes Problem ist.)
Aber wo ist das Problem mit einem Studentenvisum? Die Abhängigkeit von der Uni?
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Verfasst: 23 Nov 2011, 01:16
von coern
Ja, das ist der Punkt, die Abhaenigkeit :/ besonders, weil wenn man mal fuer 3 Tage nach Finnland, oder nach Deutschland will, muss man erstmal vom Sam. Dekan, dann vom Dekan die Unterschriften bekommen, und die immer zu finden ist manchmal schwer.
Zum anderen wollte ich das schon vorzeitig machen, damit ich dann am Ende, wenn ich das Diplom in der Hand habe, nicht der gearschte bin, und dann noch eine Menge Zeit verliere.
Also wenn ich das jetzt Richtig verstanden habe, wenn ich mit ihr heirate, dann kann ich die razreshenie beantragen, und nach dem 2. Jahr die Vid na..., und wuerde nicht mehr in die Quote fallen, oder kann man dann sofort die Vid na... beantragen? Ich weiss sind eine Menge Fragen, aber hier werden sie wenigstens beantwortet, anstatt im OVIR die Standard-Antwort: "Heirate, dann hast du weniger Probleme" und das war es das auch mit der Info :/