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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 24 Nov 2011, 07:24
von Norbert
coern hat geschrieben:Also wenn ich das jetzt Richtig verstanden habe, wenn ich mit ihr heirate, dann kann ich die razreshenie beantragen, und nach dem 2. Jahr die Vid na..., und wuerde nicht mehr in die Quote fallen, oder kann man dann sofort die Vid na... beantragen?
Ja, Du fällst bei beidem nicht unter die Quote und von einer Ablehnung habe ich auch noch nie gehört. Zur Beantragung hast Du ja diese FAQ hier - erste Seite. Den вид kannst Du sogar schon nach einem halben Jahr mit разрешение beantragen, ausgehändigt wird er dann aber erst mit Abschluss des ersten Jahres! (So zumindest in den meisten Städten.) Beantwortet dies Deine Fragen? (Wir geben gern mehr Tipps als das FMS selbst, so lange man nicht den Eindruck hat, dass der Fragesteller nur zu faul ist, die Suchfunktion zu nutzen.)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 24 Nov 2011, 18:24
von bella_b33
Bei uns war es so, daß die Dokumente fürs Vid nach einem Jahr abgegeben werden konnten und man dann nochmals 6 Mon auf das kleine blaue Büchlein warten musste.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 03 Jan 2012, 15:17
von asgardcrew
Hallo, nach viel Zeit die ich hier schon verbracht habe will ich erstmal Danke sagen für all die vielen nützlichen Tips die man hier bekommt!

Ich selbst habe jetzt Ende November meine RWP in Omsk beantragt, hier meine Erfahrung dazu:

zu Punkt 1 (Führungszeugnis):

Das Führungszeugniss, die erste Hürde! Ich war von Juni an bis Ende Oktober in Taschkent/Usbekistan auf Montage,( im August kurz mal in Omsk um zu Heiraten :D ) auf meiner Anfrage beim GK wegen dem Führungszeugniss wurde mir mitgeteilt dass ich , da ich noch in DE gemeldet bin, das nur über das Einwohnermeldeamt machen kann, übers Konsulat nur wenn der Wohnsitz außerhalb De ist! Selbe Antwort vom GK in Nowosibirsk!

Das zweite ist, das man wenn man ein Führungszeugniss mit Apostille bestellt, dieses nur an eine Deutsche Adresse versendet wird, sprich es werden keinerlei Papiere mit Apostille ins Ausland versendet, noch nicht mal an Konsulate! Habe das ganze denn über meiner Mutter lösen können! Grund hierfür könnte unter anderem auch sein das die Apostille vom Amt nur per Nachnahme verschickt wird! Jedenfalls versteht weder das eine noch das andere Konsulat dieses Prozedere was für viele nur eine zusätzliche Hürde darstellt! Immerhin war das FZ mit Apostille auch schon nach 7 Tagen in der Post in DE!

zu Punkt 2 (Passfotos):

Von mir wollte man nur zwei Fotos und die auch ganz normal in Farbe!

zu Punkt 3 (vier Gesundheitstests):

War bei mir auch so, ich bekam eine Zettel mit all den Daten was man braucht und wo man was bekommt! Kleine Anekdote noch zum Drogentest, ich mit meiner Frau in die Klinik, angemeldet, mussten die Gebühr gleich zahlen, zum Arzt, gesagt wir brauchen einen Drogentest fürs RWP, der fragt aus welchem Land ich komme, Deutschland, Zack, Stempel aufs Papier und das wars! Der schnellste Test meines Lebens! :lol:

zu Punkt 4 (Antragsformular):

Zwei 4-Seitige Anträge welche von einer Angestellten des Ovir ausgefüllt wurden!

zu Punkt 5 (Einkommensnachweis):

Wurde nicht verlangt

zu Punkt 6 (russische Steuernummer):

Wurde auch nicht verlangt, allerdings wurde ich gefragt ob ich in Russland arbeiten möchte, im Zuge dessen hätte ich auch gleich die Arbeitserlaubniss mitbekommen laut der netten Dame! Will ich aber erstmal nicht , dazu aber später!

zu Punkt 7 (Wohnnachweis):

Bestätigung meiner Frau dass ich bei ihr wohne!

zu Punkt 8 (Bestätigung Wohnnachweis):

Nicht verlangt!

zu Punkt 9 (Heiratsurkunde):

Wurde nicht verlangt, aber wegen der Einfachkeit halber von der Beamtin hinzugefügt!

Desweiteren notariell beglaubigte Kopie von meinem Reisepass und den Pass meiner Frau!

Spravka erhielt ich sofort weil wir versuchen wollten mein Visum zu verlängern welches am 9. Dezember ausgelaufen ist! Wurde natürlich nicht verlängert, ich bin jetzt in DE!

Von der Polizei oder sonstwen ob ich da wirklich wohne haben wir bis jetzt auch noch nichts gehört, die gute Frau vom Ovir meinte zwar mal wir müssten nachweisen dass ich da auch wirklich wohne, aber auf die Frage wieviele Deutsche denn eine Russin Heiraten würden um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, und ob das nicht eher umgekehrt wäre, war man zufrieden und es nichts weiter in der Richtung!

Soviel erstmal dazu, vielleicht hilft es ja jemanden, was ich jetzt jedoch gerne fragen möchte ist folgendes:

Wegen der Visaverlängerung waren wir auf dem Migrationsamt, und dort wurde uns mitgeteilt dass ich wenn die RWP bewilligt wurde mit einem Visum einreisen muss (macht auch Sinn :) ) mir meinen Stempel abholen kann,denn aber zu Ende des Visums wieder ausreisen Müsste,und aber gleich wieder einreisen kann! :? Weiß hier jemand wie das ist? Kann ich mir den Stempel nich auch beim Russischen Konsulat abholen? Oder wie genau läuft das,hab hier bisher nichts dazu gefunden!

Ach, auch ich hatte ein Arbeitsvisum, auch sprach man von einer Strafe die ich deswegen zu zahlen häte,aber weil ich mein 90 Tage pensum nicht vollhatte hatt man einfach darüber hinweg gesehen!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 23 Jan 2012, 08:06
von Norbert
Ich habe in Deinem Posting mal in Klammern ergänzt, was die einzelnen Punkte bedeuten - so ist es leichter lesbar.
asgardcrew hat geschrieben:Wegen der Visaverlängerung waren wir auf dem Migrationsamt, und dort wurde uns mitgeteilt dass ich wenn die RWP bewilligt wurde mit einem Visum einreisen muss (macht auch Sinn :) ) mir meinen Stempel abholen kann,denn aber zu Ende des Visums wieder ausreisen Müsste,und aber gleich wieder einreisen kann! :? Weiß hier jemand wie das ist? Kann ich mir den Stempel nich auch beim Russischen Konsulat abholen? Oder wie genau läuft das,hab hier bisher nichts dazu gefunden
Ich bin damals definitiv NICHT ausgereist. Ich habe meine RVP auch mit irgendeinem "falschen" Visum bekommen. Dies lief einfach aus, fertig.

Die meisten lokalen Ämter wissen ja nicht einmal, dass man als Deutscher mit RVP von der Visapflicht befreit ist. Dies ist aber so, falls man Dir anderes erzählt, schicke ich per Mail gern den Vertrag, wo es fixiert wurde. (Natürlich musst Du zur Abholung des RVP erst einmal irgendwie hinkommen, deswegen noch das einmalige Visum.)

Ich würde jedenfalls darauf bestehen, dass man Dir irgendwie mit einem Gesetz zeigt, warum Du ausreisen sollst. Einen Sinn oder eine Grundlage dafür sehe ich jedenfalls nicht!
Nicht verlangt!
Beim Einkommensnachweis wundert es mich ein wenig. Die Steuernummer wurde von mir auch erst beim VID verlangt, aber man meinte zu mir, dass man das beim RVP wohl vergessen hätte?! Die Heiratsurkunde kann man weglassen, dann ist es aber so, dass sie den Antrag ohne Angabe näherer Gründe ablehnen können - mit Urkunde ist dies per Gesetz kaum möglich.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 14 Feb 2012, 13:19
von asgardcrew
So, könnte mich mal wieder ärgern!

Nachdem mir Ende November beim Owir mitgeteilt wurde ich soll wegen dem RWP mal Ende Januar nachfragen, war zwischenzeitlich Ende Januar mal eine Tante aus Usbekistan dort welche ihr RWP nach 2 Monaten bekommen hatt, sie fragte gleich mal nach meinem, wir sollten am 15 Februar nochmal fragen, heute nun war meine Frau da und fragte nochmal nach, Antwort war sie soll doch nochmal in 2 Monaten fragen, anscheinend wartet man noch auf Papiere! aus Deutschland?

Kennt sich jemand mit dem Ablauf des Verfahrens aus? Was kann da so lange dauern?

Mitte März wollte ich wieder nach Omsk fahren, bis Mitte August vorraussichtlich, habe aber natürlich keine Lust mir wieder ein Arbeitsvisum kaufen zu müssen, vom Finanziellen mal ganz abgesehen! Aber wenn ich mir ein 3 Monatsvisum für Touris hole und denn wieder ausreisen muss weil die RWP immer noch nicht da ist!

Weiß da jemand genaueres ?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 14 Feb 2012, 13:41
von Norbert
asgardcrew hat geschrieben:Weiß da jemand genaueres ?
Laut Gesetz darf die Bearbeitung des Antrags maximal sechs Monate dauern. Oft werden diese sechs Monate auch ausgereizt - bei mir sogar auf den Tag genau!
asgardcrew hat geschrieben:... anscheinend wartet man noch auf Papiere! aus Deutschland?
Nein, die Papiere aus Deutschland hast Du ja schon mit abgegeben - Dein Führungszeugnis. Mehr brauchen die aus Deutschland nicht.

Deine Papiere gehen einfach an das zentrale OVIR vom Oblast und liegen dort fünf Monate rum. Und diese fünf Monate wartet das lokale OVIR ...

Eventuell hat auch der Polizist vom Stadtbezirk noch nicht seinen Rapport zu Dir geschrieben - theoretisch müsste er die Nachbarn der künftigen Wohnung befragen ... was natürlich selten wirklich gemacht wird.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 14 Feb 2012, 15:40
von asgardcrew
na dann bin ich ja froh dass es bei Kasachen und Usbeken so schnell geht :-)

das heißt denn nochmal Arbeitsvisum,

vielen dank

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Feb 2012, 13:38
von youshouldntknow
asgardcrew hat geschrieben:das heißt denn nochmal Arbeitsvisum,
Also Ich wuerde das nicht riskieren. Die Info die ich bekommen habe war, dass ich ein Privatvisum benoetige, also ueber Einladung vom hiesigen UFMS - von meiner Frau beantragt. Die Sachbearbeiterin wusste nun nicht, dass man auch einfach so eine formlose Einladung bei der Botschaft vorlegen kann (was wir ja auch gemacht haben - sind ueber die Neujahrsfeiertage zusammen nach Deutschland gefahren). Ein Geschaeftsvisum ginge nicht, das waere eine Ordnungswidrigkeit und wuerde bestraft werden und man wuerde u.U. ausgewiesen werden. Bei dir haben sie vielleicht drueber hinweggesehen, weil du sowieso ausreisen musstest und dann ja mit 'nem (hoffentlich) Privatvisum einreist. Also lass dir lieber von deiner Frau eine Einladung fertig machen (FAX oder Ausdruck reicht zur Vorlage beim Konsulat), oder macht das zu zweit, falls deine Frau in Deutschland ist. Im ersten Fall zahlst du 35 EUR Visagebuehren (oder 70, wenns schneller - ca. 3 Tage - gehn soll), im zweiten ist es kostenlos, aber dauert "bis zu zehn Werktage" d.h. genau 10 Werktage. Ansonsten kann es wirklich sein, dass du wieder ausreisen musst.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Feb 2012, 14:04
von asgardcrew
Erstens mal ist das nun zu spät, zweitens wenn sie wirklich die Zeit bis zum Schluss ausreizen wirds Ende März bis ich meine rwp bekomme, davon abgesehen hab ich die rwp ja schon mit Geschäftsvisum beantragt, war auch erst die Sprache von einer Strafe, aber dann meinten sie da ich noch nicht 90 tage im Land bin wäre das kein Problem! Also lassen wir uns überraschen, macht wohl jeder wie es ihm gerade passt,, auch hätte meine Frau eine nicht unerhebliche Summe auf dem Konto nachweisen müssen! Laut ufms!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Feb 2012, 15:48
von bella_b33
asgardcrew hat geschrieben:auch hätte meine Frau eine nicht unerhebliche Summe auf dem Konto nachweisen müssen! Laut ufms!
Ich hab damals auch Gehaltszettel und Kontoauszüge(noch aus DE) mitgebracht und eingereicht, sonst hätte man meine Frau wohl auch näher zu der Geldproblematik befragt.