Ehrlich gesagt finde ich Deine Wortwahl angesichts der "Tatsachen", dass der Fahrer mit mindestens 110 km/h gefahren ist, und er einen Monat zuvor die zulässige Geschwindigkeit (polizeilich dokumentiert) um angebliche 69 km/h überschritten hat (so habe ich es zumindest aus dem kp-Text herausgelesen) mehr als unangebracht.Aniki hat geschrieben:In dieser schrecklichen Angelegenheit sind die polizeilichen Ermittlungen wohl zum Abschluss gekommen.
http://www.kp.ru/daily/24287.5/482609/
Ergebnis ist wohl, dass der junge Lehrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist (110km/h).
Sieht ganz und gar nicht gut aus. Was gibt es in Deutschland in vergleichbaren Fällen? Bewährung? Wobei dieser Fall aus Russland sehr genau beobachtet werden wird. Das wird sich auch nicht positiv für den Lehrer auswirken.
Durch sein zumindest fahrlässiges Verhalten hat er zwei Menschen umgebracht. Mitleid für den "Täter" halte ich erstmal für unangebracht. Dieses würde ich mir für den Moment aufheben, in der er sein Unrecht einsieht und seine Schuld in vollem Umfang eingesteht.


