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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 00:23
von achim
Aniki hat geschrieben:In dieser schrecklichen Angelegenheit sind die polizeilichen Ermittlungen wohl zum Abschluss gekommen.
http://www.kp.ru/daily/24287.5/482609/
Ergebnis ist wohl, dass der junge Lehrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist (110km/h).
Sieht ganz und gar nicht gut aus. Was gibt es in Deutschland in vergleichbaren Fällen? Bewährung? Wobei dieser Fall aus Russland sehr genau beobachtet werden wird. Das wird sich auch nicht positiv für den Lehrer auswirken.
Ehrlich gesagt finde ich Deine Wortwahl angesichts der "Tatsachen", dass der Fahrer mit mindestens 110 km/h gefahren ist, und er einen Monat zuvor die zulässige Geschwindigkeit (polizeilich dokumentiert) um angebliche 69 km/h überschritten hat (so habe ich es zumindest aus dem kp-Text herausgelesen) mehr als unangebracht.

Durch sein zumindest fahrlässiges Verhalten hat er zwei Menschen umgebracht. Mitleid für den "Täter" halte ich erstmal für unangebracht. Dieses würde ich mir für den Moment aufheben, in der er sein Unrecht einsieht und seine Schuld in vollem Umfang eingesteht.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 00:30
von Aniki
Natürlich habe ich AUCH Mitleid mit einem Menschen, der mit der Schuld leben muss, zwei Jugendliche getötet zu haben. Genauso, wie ich Mitleid mit den Angehörigen der Opfer habe. Das ist mein gutes Recht als gläubiger Christ.

Und was nun wirklich die Wahrheit ist, ist bisher nicht abzuschätzen, da müssen wir zumindest das Gerichtsurteil abwarten. Zur Zeit kursiert nur eine Unzahl von Latrinenparolen durch das Netz.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 00:40
von achim
Apropos Latrinenparolen: Gerichtsurteile sind von der Wahrheit ähnlich abhängig wie Abiturzeugnisse von der Gehirnmasse.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 00:47
von Aniki
Sicherlich wird man das Gerichtsurteil in diesem Fall auch nur mit Vorsicht zur Kenntnis nehmen können. Hier spielen zu viele Unwägbarkeiten hinein. Sind die russischen Ermittlungsergebnisse z.B. objektiv oder interessengesteuert? Inwieveit kann ein deutsches Gericht überhaupt Vorfälle im Ausland objektiv beurteilen? Schicken die eigene Ermittler nach Moskau?
Ich fürchte ja fast, wir werden nie mit Sicherheit erfahren, was sich wirklich abgespielt hat.

BTW ich wiederhole meine Frage - welche Strafe ist erfahrungsgemäß vor einem deutschen Gericht für einen vergleichbaren Unfall zu erwarten, wenn die Geschwindigkeit wirklich innerorts fast doppelt überhöht war? Bewährung? Haft?

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 07:01
von Norbert
Aniki hat geschrieben:welche Strafe ist erfahrungsgemäß vor einem deutschen Gericht für einen vergleichbaren Unfall zu erwarten, wenn die Geschwindigkeit wirklich innerorts fast doppelt überhöht war? Bewährung? Haft?
Google? Ich habe spontan folgenden Artikel gefunden: http://www.rp-online.de/public/article/ ... uldet.html - hier wurde in einem vergleichbaren Fall so entschieden: "Das Gericht verurteilte den Angeklagten gestern zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung."

In einem anderen Fall: "Ein Zahnarzt muss ins [3 Jahre] Gefängnis, weil er betrunken und unter erheblichem Medikamenteneinfluss einen schweren Unfall mit Todesfolge verursacht hat." http://www.hr-online.de/website/rubrike ... ubrik=5710

Der Fall des deutschen Lehrers wird irgendwo in der Mitte einzuordnen sein - kein Alkohol, aber Wiederholungstäter. Aus diplomatischer Sicht wäre es sicher ratsam, wenn sich das Gericht gegen eine Bewährungsstrafe entscheidet.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 08:10
von Sibirier
Dürften dann nicht eigentlich auch die Angehörigen in DE als Nebenkläger auftreten und Schadensersatz (Schmerzensgeld etc.) verlangen - sofern Vermögen vorliegt?

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 08:40
von Norbert
Sibirier hat geschrieben:Dürften dann nicht eigentlich auch die Angehörigen in DE als Nebenkläger auftreten und Schadensersatz (Schmerzensgeld etc.) verlangen - sofern Vermögen vorliegt?
Natürlich, siehe den Fall des Gewichthebers Matthias Steiner - er ist auch als Nebenkläger in solch einem Prozess aufgetreten. Jedoch sind die Schmerzensgelder in Deutschland wesentlich geringer als in Amerika (vielleicht auch besser so). Vermögen muss ja angesichts des Wagens vorliegen.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 08 Mai 2009, 08:51
von Sibirier
Ich hoffe dann jedenfalls, das das die russischen Angehörigen wissen....

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 09 Mai 2009, 20:54
von Aniki
Auch die deutsche Botschaft in Moskau sieht in dieser traurigen Geschichte nicht gut aus.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 10 Mai 2009, 00:11
von Nikolaus
Aniki hat geschrieben:Auch die deutsche Botschaft in Moskau sieht in dieser traurigen Geschichte alles andere als gut aus.
Nun zum Punkt - der Status als "technisches Personal" mit diplomatische Immunität gilt NUR bei der direkten Ausübungen dienstlicher Tätigkeit. Der Lehrer in seinem Cayenne befand sich zur Zeit des Unfalls jedoch NICHT in Ausübung dienstlicher Tätigkeit, wie die Deutsche Botschaft in Moskau offiziell erklärt hat.
Nun, nach dem Wiener Uebereinkommen ... , Artikel 37, Abs. 2 ist wohl zwar ausserhalb der Ausuebung dienstlicher Taetigkeiten die Immunitaet von der Zivil- und Verwaltungsgerichtbarkeit ausgeschlossen , aber in strafrechtlicher Hinsicht bleibt sie doch gewahrt.
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir ... 4-1961.htm
Wie das russische Aussenministerium in seinen Pressemitteilungen veroeffentlichte, hat es ja gerade diesen Sachverhalt sehr eingehend (zumindest sehr lange) geprueft und war offenbar zu diesem Schluss gekommen. Der deutsche Botschafter sei deshalb einbestellt und u.a. gebeten worden, dass Deutschland freiwillig in diesem besonders krassen Fall dem Lehrer die Immunitaet entziehen moege (nach Artikel 32), was er jedoch abgelehnt habe.
Auch wenn das wohl die durchaus uebliche Entscheidung ist, so ist sie im konkreten Fall doch moralisch sehr zweifelhaft, insbesondere da schon die Einbeziehung von Lehrern dieser Schule in den Kreis des technischen Personals der Botschaft diesen sehr weit fasst.

Nur mal zum Vergleich:
Abkommen über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
Abschnitt 20
Die Vorrechte und Immunitäten werden den Bediensteten lediglich im
Interesse der Vereinten Nationen und nicht zu ihrem persönlichen Vorteil
gewährt. Der Generalsekretär ist berechtigt und verpflichtet, die einem
Bediensteten gewährte Immunität in allen Fällen aufzuheben, in denen sie
nach Auffassung des Generalsekretärs verhindern würde, daß der
Gerechtigkeit Genüge geschieht, und in denen sie ohne Schädigung der
Interessen der Organisation aufgehoben werden kann.