Re: Russe als Expat nach Russland
Verfasst: 09 Okt 2009, 12:59
Also ich sehe es anders, eine deutsche Firma kann auch nach russischem Recht ein Vertrag abschließen (Vertragsfreiheit), wenn z. B. ein Vertragspartner in Russland seßhaft ist. Kann sogar die "internationalen Rechte" abschließen.
Wenn jedoch eine deutsche Firma einen russischen Mitarbeiter in Russland beschäftigen möchte, ist dies sicherlich nur eine steuerliche Frage wegen "Betriebsstätte" in Russland ja/nein... Aber das ist keine Frage betreffend Arbeitsrecht. Sonst dürften die Firmen ja überhaupt keine Aussendienstmitarbeiter in anderen Ländern beschäftigen, Deutschland wäre ja fast "exportbankrott"....
Daher gehe ich schon davon aus, dass z. B. eine Deutsche Firma einen russischen Mitarbeiter als Leiter der Repräsentanz in Moskau einstellen kann, ohne eine deutsche Arbeitsgenehmigung...
Aber ich bin da auch nicht im Gesetz so tief "drin".... Vielleicht liege ich da falsch und wir hatten -Gott sei Dank- ein solches Problem bisher nicht....
Wenn jedoch eine deutsche Firma einen russischen Mitarbeiter in Russland beschäftigen möchte, ist dies sicherlich nur eine steuerliche Frage wegen "Betriebsstätte" in Russland ja/nein... Aber das ist keine Frage betreffend Arbeitsrecht. Sonst dürften die Firmen ja überhaupt keine Aussendienstmitarbeiter in anderen Ländern beschäftigen, Deutschland wäre ja fast "exportbankrott"....
Daher gehe ich schon davon aus, dass z. B. eine Deutsche Firma einen russischen Mitarbeiter als Leiter der Repräsentanz in Moskau einstellen kann, ohne eine deutsche Arbeitsgenehmigung...
Aber ich bin da auch nicht im Gesetz so tief "drin".... Vielleicht liege ich da falsch und wir hatten -Gott sei Dank- ein solches Problem bisher nicht....