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Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 20 Okt 2010, 20:35
von Ramenia
Hi Hi

nur kurz zur Info:

Wir wollen für unseren Sohn eine Geburtsanzeige in der Botschaft machen lassen.Termin haben wir bekommen , alle erforderlichen Dokumente , Apostilen , Stempel haben wir
....nun schreibt der Botschaftsmitarbeiter
Auch die Geburtsurkunde muss notariell beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.

Bitte bringen Sie neben den notariell beglaubigten Kopien auch einfache Kopien aller Dokumente mit.
vielleicht geht es jemandem gerade ebenso?
Denn dann sollte man die FAQ in diesem Punkt wieder ändern?!?

Sylvio

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 20 Okt 2010, 22:39
von 7punkt
Uns geht es ebenso.
Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille, Uebersetzung und Beglaeubigung.
Die Geburtsurkunden der Eltern auch (nur die DE nicht, was auch logisch iss).

7punkt

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 21 Okt 2010, 07:45
von Zejtnot
Manuchka hatte bereits geschrieben, ganz unten:
Wenn man aber eine Namenserklärung oder eine Geburtsanzeige abgeben möchte, weil der in russisch geschriebene Name des Kindes nach DIN ins Deutsche "umgeschrieben" wird und dann u.U. ganz anders aussieht, als man das beabsichtigt hat, und/oder eine dt. Geburtsurkunde beantragen will (geht über die Botschaft beim Standesamt I in Berlin), dann braucht man alle russischsprachigen Dokumente (natürlich mit Apostille) mit beglaubigter Übersetzung, weil die Unterlagen nach DE verschickt werden, wobei eine in Russland angefertigte und von einem russischen Notar beglaubigte Übersetzung nach Auskunft von Herrn Müller aus der Konsularabteilung akzeptiert wird, auch wenn der Beglaubigungsvermerk dann in russischer Sprache ist. Ansonsten siehe Merkblatt der Botschaft.
Manuchka hatte also die vereinfachte Variante beschrieben - nur Beantragung des Kinderreisepasses.

Ich sehe einige Gründe für eine Geburtsanzeige und würde sie in jedem Fall machen.

Für die Geburtsanzeige sind wirklich alle diese Dokumente nötig, es sei denn man hat ein deutsches Familienbuch (oder wie dieses Nachfolgedokument dafür heißt). Für dieses wurden bereits all die Dokumente der Eltern geprüft und müssen damit nicht noch einmal angeschleppt werden. Dann reicht die apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde des Kindes.

Im Antrag schreib man übrigens oben nur den Vornamen ein - weil nach deutscher Beamtenlogik der Familienname erst auf Seite 2 oder 3 festgelegt wird. (Dass das Kind in Russland schon einen Familiennamen hat, zählt für die Deutschen nicht. Es kann damit also theoretisch verschiedene Familiennamen bekommen - einen nach russischem und einen nach deutschem Recht. Da sich diese Regeln wirklich unterscheiden - insbesondere beim zweiten Kind - kann dies auch in der Praxis passieren.)

(Mein Sohn wurde vor einem Jahr geboren - den Pass hatten wir recht schnell, denn dafür reicht die Eingangsbestätigung des Antrags für die Geburtsanzeige. Aber die Geburtsanzeige selbst wurde vom Standesamt 1 in Berlin bis heute nicht ausgestellt. Das dauert also meist über 1 Jahr - nicht wundern.)

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 11 Feb 2011, 17:48
von bella_b33
Ich hatte mal gehört, daß unser Kleiner auch in beide Pässe meiner Frau mit eingetragen werden muss, damit wir den deutschen Kinderreisepass in Moskau bekommen würden. Heute wollten wir uns bezüglich der Eintragung, im biometrischen Pass meiner Frau, erkundigen. Im alten Reisepass war es noch so, beim Biometrischen wird nichtsmehr eingetragen. Der Kurze bekommt jetzt nen eigenen russischen Kinderpass ausgestellt

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 08:01
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Ich hatte mal gehört, daß unser Kleiner auch in beide Pässe meiner Frau mit eingetragen werden muss, damit wir den deutschen Kinderreisepass in Moskau bekommen würden.
Ist den Deutschen vollkommen schnurz, in welchem Pass Deiner Frau er drin steht.

Im Inlandspass meiner Frau steht unser Sohn mit drin - sicherheitshalber, falls bei der Ausreise aus Russland mal wieder ein Grenzer anzweifelt, dass es unser Sohn ist. (Diese labbrige Geburtsurkunde wollen wir nicht mitschleppen.)

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 10:47
von m1009
Zejtnot hat geschrieben: Ist den Deutschen vollkommen schnurz, in welchem Pass Deiner Frau er drin steht.
An der deutschen Passkontrolle, sicher.

Nur bei der Beantragung des deutschen Kindereisepass, sollte das Kind im russ. Inlandspass stehen. Oder? So jedenfalls laut telefonischer Auskunft vom Moskauer Konsulat im Spaetsommer/2010.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 11:36
von Zejtnot
m1009 hat geschrieben:Nur bei der Beantragung des deutschen Kindereisepass, sollte das Kind im russ. Inlandspass stehen. Oder? So jedenfalls laut telefonischer Auskunft vom Moskauer Konsulat im Spaetsommer/2010.
Echt? Wozu?

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 11:56
von bella_b33
Der Sinn erschließt sich mir auch nicht ganz. Aber mein Nachbar schrieb es ja gerade oben, daß Moskau es neulich bei ihnen so wollte. Also im int. Pass ist gar keine Eintragung notwendig?

Ich hab mal auf der Seite unserer Botschaft ein wenig gewühlt, sorry schonmal fürs lange Zitat:
Kinder die sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit haben, reisen - sofern sie keine eigenen russischen Reisepässe besitzen - oft mit dem Reisepass ihres mitreisenden russischen Elternteils, in den sie mit eingetragen sind, in die Russischen Föderation ein.

Wenn dieser Elternteil sich während seines Aufenthaltes in der RF einen neuen Reisepass ausstellen lässt werden die Kinder in diesen nicht mehr eingetragen. Für die Kinder muss daher dann vor Ort ein eigener russischer Reisepass beantragt werden, damit sie wieder ausreisen können.

Eine Ausreise allein mit einem gültigen deutschen (Kinder-)Reisepass oder Passersatzpapier ist nicht möglich, die Ausreise wird von den Grenzbehörden am Flughafen verweigert.

Die Auslandsvertretung hat auch keine Möglichkeit, auf andere Weise eine Ausreise der Kinder zu erwirken. Daher seien Sie sich bitte grundsätzlich bewusst, dass bei einer Einreise mit einem russischen Pass - egal ob mit eigenem Pass oder als eingetragenes Kind - auch die Ausreise nur mit einem russischen Pass erfolgen kann.

Sollten Sie planen, als russischer Elternteil während Ihres Aufenthalts in der Russischen Föderation einen neuen Reisepass zu beantragen, achten Sie bitte noch vor der Ausreise nach Russland darauf, dass Ihre Kinder über eigene gültige russische Reisepässe verfügen. Ferner beachten Sie die langen Bearbeitungszeiten für die Ausstellung russischer Reisepässe.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 12:06
von Zejtnot
bella_b33 hat geschrieben:Also im int. Pass ist gar keine Eintragung notwendig?
Definitiv nicht - denn diesen hatten wir auch nicht. Geht ja im biometrischen russischen Pass garnicht mehr (obwohl die Seite an sich vorgesehen wäre).
Ich hab mal auf der Seite unserer Botschaft ein wenig gewühlt, ...
Das sagt aber nur, dass Dein Sohn zwingend einen eigenen russischen Pass oder (!) einen Eintrag im Pass der Mutter haben muss, für den Fall, dass Ihr ausreisen wollt. Aber auch nur dafür.

Re: FAQ Geburt eines dt.-ru. Kindes in RUS

Verfasst: 14 Feb 2011, 12:15
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Also im int. Pass ist gar keine Eintragung notwendig?
Definitiv nicht - denn diesen hatten wir auch nicht. Geht ja im biometrischen russischen Pass garnicht mehr (obwohl die Seite an sich vorgesehen wäre).
Stimmt, genau so wurde uns das auch letzens gesagt hier. Wenn der Kleine nicht sofort einen eigenen russischen Pass braucht, sondern erst, wenn er ohne Mutter reist(oder Ihr Pass neu gemacht wird). Dann kann ich ja schon langsam den Termin bei der Botschaft machen.

Viele Grüße
Silvio