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Re: Heirat mit Russen - Steuerklasse 3 ? Wie vorgehen?

Verfasst: 15 Nov 2009, 12:48
von wolk0815
Sibirier hat geschrieben:Warum bekommt jemand, der in DE verheiratet ist das Ehegattensplitting (es ist keine Vergünstigung, sondern nur, dass ein einheitlicher Tarif für beide Ehepartner angesetzt wird) und wenn jemand mit einem Ausländer verheiratet ist, diese Vergünstigung nicht...Für manche ist dieses Ehegattensplitting auch zum Nachteil, deswegen wählen sie getrennte Veranlagung...
Vorweg: bin nicht vom Fach und auch kein sonstiger Experte. Für mich macht das trotzdem Sinn. Denn ist der Partner hier in D unterhalte ich ihn ja von meinem Gehalt. Extrem sogar, wenn der andere überhaupt kein Einkommen hat. Dieses unterhalten geht durch Einkäufe und Leistungen, die in D abgerechnet werden - es werden darauf Steuern gezahlt. Das ist dann bei einem Leben in RUS nicht so. Ich würde dann Vergünstigungen in D haben wollen und die dann am besten in RUS investieren.
Mit dieser Erklärung macht es für mich sehr wohl Sinn.
Sibirier hat geschrieben:Wie schon geschrieben, sind wir nicht die einzigen, die sagen, es kann nicht sein, dass ich nach einem dt. Gesetz als verheiratet gelte, aber nach einem anderen nicht....
Ist denn die Heirat einzige Grundlage für Steuerklasse 3? Wenn nein, dann bist du vielleicht laut beiden Gesetzen durchaus verheiratet, kannst aber nicht die gleichen Ansprüche ableiten, die eben nur mit anderen Voraussetzungen gelten.

Ansonsten ist dies dann ja wohl momentan geltendes Recht. Klagen kann man dagegen gerne. Es doof finden schon lange. Tricksen ist dann was ganz anderes.

Re: Heirat mit Russen - Steuerklasse 3 ? Wie vorgehen?

Verfasst: 15 Nov 2009, 19:31
von Sibirier
Also, wenn ich Deine Ausführungen so lese, ok, dann müssten aber alle Staatsbedienstete, die mit ihren Ehefrauen jetzt im Ausland "versetzt, entsendet" sind, in die Steuerklasse I umgestuft werden, da die Ehepartner, die sie begleiten, ebenfalls im Ausland die Einünfte verprassen. Im Gegenteil! Sie erhalten noch steuerfreie Auslandszulagen.....

Aber ich möchte eigentlich nicht weiter darüber debattieren, weil mich das dt. Steuersystem sowieso nicht mehr persönlich betrifft.... ;)

Re: Heirat mit Russen - Steuerklasse 3 ? Wie vorgehen?

Verfasst: 12 Sep 2010, 00:56
von Aniki
Sibirier - der BFH hat der Revision stattgegeben (Du hattest mich weiter oben im Thread auf die entsprechende Revision hingewiesen), wenn ich mich beim Querlesen des Urteils nicht verguckt hab. Das wäre für mich und meinen Mann natürlich gut, dann könnte ich seinen Unterhalt in 2009 genauso in Höhe des Existenzminimums von der Steuer absetzen.
Werd mal gleich das Urteil genauer studieren...
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... linked=urt

Re: Heirat mit Russen - Steuerklasse 3 ? Wie vorgehen?

Verfasst: 13 Sep 2010, 07:56
von Sibirier
Hoffentlich hattest Du auch immer rechtzeitig Einspruch eingelegt...

Dann dürftest Du jetzt bald Kohle bekommen.... ;)

Gratuliere!