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Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 29 Jan 2010, 16:01
von daveg
Also ich habe mich jetzt noch einmal beraten lassen, und mir wurde gesagt, dass ich gem. Art. 15.2.1 des Doppelbesteuerungsabkommens keine Chance habe meine deutschen Steuern zurück zu bekommen.
Bei unselbstständiger Arbeit ist der Sitz des Arbeitsgebers ausschlaggebend. Der ist nun einmal Deutschland, also muss dort auch Steuer bezahlt werden. Schade, bye bye 13%.
Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 29 Jan 2010, 16:30
von Sibirier
Dann muss das in den letzten Jahren irgendwie geändert worden sein.... Früher ging es so, da war immer diese 183-Tage-Regelung....
Aber das kann doch irgendwie nicht sein... Habt Ihr hier eine Repräsentanz oder OOO? Denn bei der Repräsentanz zählt der Sitz der Repräsentanz, sonst hätte ich ja Steuern in DE zahlen müssen...
Ich weiß wohl von früher, dass öffentliche Bedienstete, wenn sie ins Ausland gehen, weiterhin der Einkommensteuerpflicht unterliegen. AN von anderen AG, die entsandt wurden nicht. Vielleicht ist aber auch nur das 1. Jahr bei der Entsendung eine Sonderregelung... Ich kann jedenfalls definitiv sagen, dass 2008 mein Chef seine in DE gezahlte LSt. erstattet bekommen hat, da er in Moskau komplett tätig ist (damals hatte für 3 Monate noch das Gehalt in DE erhalten). Anschl. haben wir die OOO gegründet, seit dem bekommt er sein Gehalt hier....
Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 29 Jan 2010, 20:42
von daveg
Wir haben eine OOO. Jedoch war ich halt die ersten 6 Monate noch in D bei der GmbH angestellt, auch wenn ich faktisch schon in Ru tätig war.
Ich habe zwar gehört, dass ich versuchen könnte unter einem anderen Vorwand eine russ. Steuererklärung abzugeben (z.B. Zinsgewinne) und bei der Gelegenheit gleich das deutsche Einkommen zu versteuern, um somit Fakten zu schaffen. Jedoch scheint mir das etwas Risikobehaftet. Was, wenn das deutsche Finanzamt mir nichts rückerstatten will und auf den Wortlaut des Doppelbest.abkommens besteht?
Nocheinmal der Wortlaut
Artikel 15
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
1. Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 können Gehalter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, im anderen Vertragsstaat nur besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt wird.
2. Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Empfänger hält sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während eines beliebigen 12-Monatszeitraums auf, der im betreffenden Steuerjahr beginnt oder endet, und
2. die Vergütungen werden von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und
3. die Vergütungen werden nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.
Alle 3 Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Russland Anspruch auf die Steuern hätte. Der andere AG war aber im anderen Staat (D) ansässig. Leider
Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 30 Jan 2010, 01:35
von zimdriver
Um die 183-, besser 200-, Tage- Regelung kommt wohl keiner rum. Das russische Finanzamt sucht so wie seine deutschen Brüder und Schwestern jede Möglichkeit, um zu Geld zu kommen.
Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 30 Jan 2010, 12:12
von Sibirier
Daveg, hattest Du für die 6 Monate beim AG in DE einen Entsendungsvertrag? Oder lass Dir von Deinem Arbeitgeber bestätigen, dass auch in den ersten 6 Monate Dein Arbeitsplatz Russland war....
Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 30 Jan 2010, 16:02
von daveg
Sibirier hat geschrieben:Daveg, hattest Du für die 6 Monate beim AG in DE einen Entsendungsvertrag? Oder lass Dir von Deinem Arbeitgeber bestätigen, dass auch in den ersten 6 Monate Dein Arbeitsplatz Russland war....
Kann ich bzw. werde ich mal versuchen (das mit der Bestätigung).
Hatte heute ein Gespräch mit einem Bekannten hier, exakt die gleiche Situation, der hat auch geschworen, dass sein Steuerberater die in D gezahlten Steuern wieder heraus boxt. Es also nur auf die Tage ankommt, der Rest (also Pkt. b und c) egal sei.
Re: Steuersatz 30/13%
Verfasst: 01 Feb 2010, 07:36
von Zejtnot
Also ich habe den Wortlaut auch nicht im Kopf. Aber soweit ich mich entsinne, geht es nicht danach, wo der Arbeitgeber sitzt, sondern danach, wo die vier Wände stehen, in denen die Arbeitsleistung erbracht wird.