Baikalheike hat geschrieben:
Innerhalb der EU ist das ja auch kein Problem, aber gibt es das auch in Russland ?
Russland ist nun mal nicht die EU.
Baikalheike hat geschrieben:Sie sagt, es sind soviele Deutsche in der letzten Zeit Dauerhaft nach Russland gegangen, bei dehnen klappt das ja auch, die müssen das ja auch irgendwie geschafft haben.
Die haben es nur geschafft, weil sie verheiratet waren oder einen Job in Russland haben. Oder eine Menge Geld, dass sie z.B. GROSSE landwirtschaftliche Betriebe übernehmen konnten.
Baikalheike hat geschrieben:Gut da gibt es dieses Putin Programm wo händeringendAusländer gesucht werden, die z.B. einen Bauernhof wieder hochbringen oder eine Firma aufbauen.
Heike will das ja auch, nur in ganz ganz kleinem Rahmen als 1 Frau Betrieb. Eine Winterfeste Hütte, etwas Garten.
Wenn sie da auf Olchos so ein verkommenes Höfchen wieder auf Vordermann bringt, ist das doch auch okay.
Die Regierungsidee ist qualifizierte Leute nach Russland zu holen, von denen der Staat auch hinterher profitiert. Das ist sicher kein Einfraubetrieb irgendwo in Sibirien.
So ist das gemeint:
Ab 1. Januar 2011 soll die russische Migrationsgesetzgebung einfacher werden. Die Änderungen betreffen in erster Linie hoch qualifizierte ausländische Arbeitskräfte. Russland will dadurch Investitionen erleichtern und als Standort attraktiver werden. Dem Gesetzesreform liegen Erfahrungswerte aus Deutschland und Vorschläge der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer zugrunde.
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Die entscheidendste Neuerung ist die exakte Definition hoch qualifizierter Arbeitskräfte, die es so bisher im Gesetz nicht gab. Das Gesetz legt fest, wer zu dieser Kategorie zählt: „Ausländische Bürger, mit Arbeitserfahrung, Fähigkeiten und Leistungen in bestimmten Tätigkeitsbereichen, denen für ihre Tätigkeiten in der Russischen Föderation ein Jahresgehalt in Höhe von zwei Millionen Rubel oder mehr gezahlt wird“. Diese Berufsgruppe soll zukünftig von der Quote für ausländische Arbeitskräfte befreit werden, ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis für drei Jahre erhalten, weniger Unterlagen (maximal vier Dokumente) vorlegen müssen und die Frist zur Bearbeitung der eingereichten Unterlagen soll von derzeit vier auf maximal zwei Wochen verkürzt werden. Darüber hinaus sollen Familienangehörige für diese drei Jahre eine Ansässigkeitsbescheinigung erhalten.
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Baikalheike hat geschrieben:
Diese Leute kann man dann doch nicht nach 90 Tagen wieder rausschmeißen.
Einen Russen heiraten, naja, wenn die Liebe auf beiden Seiten zuschlägt. Nur um dableiben zu können, der würde das ja nicht umsonst machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie so eine Liason eingehen würde. Aber ich weiß es nicht.
Also zum Thema " Einbürgerung " wer weiß Rat ?
Also ich kann euch auch nur in aller Deutlichkeit sagen, euer Vorhaben klappt nicht.
Warum sollte Russland an deiner Freundin Interesse haben?
Sie baut keinen Betrieb auf, der Arbeitsplätze bringt.
Sie hat kaum Geld und wird wohl auch kaum steuerlich interessant sein.
Sie macht keine großen Investitionen, selbst die schaffen es nicht.
Was woanders auf der Welt nicht geht, geht auch in Russland nicht.
Sie soll sich ein Haus in Griechenland besorgen, ist billig und das Klima ist nicht so hart und keine Probleme mit dem Aufenthaltsstatus.
Ihre einzige Chance ist irgendwo in der EU woanders hat sie keine.