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Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 19 Aug 2010, 22:38
von m1009
Stimmt... die Sache mit der russ. Staatsbuergerschaft.... Das waers... was brauch ich schon den roten Pass mit dem Pleitegeier.
Soooo einfach isses alles nicht, mit mal kurz ueber die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Da spielen viele Faktoren mit ein.
Aber was erzaehl ich Dir das, Du gehst schliesslich nach Barnaul, nicht nach N>N.
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 19 Aug 2010, 22:51
von m1009
barnaulholger hat geschrieben: die Ochsentour von Behörde zu Behörde
muss ich genau so machen.
Es ist nur 1 (eine) Behoerde.
Ach was waehr es manchmal unlustig hier.
Ich troll mich dann mal von dannen...
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Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 06:18
von Zejtnot
barnaulholger hat geschrieben:Wenn du schon 7 Jahre in Russland lebst und arbeitest, eine Russische Frau und ein gemeinsames Kind habt, was bestimmt in Russland geboren ist, dann kann ich dein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung nicht verstehen.
Wir haben mehrere solche Fälle im Forum. Wenn der Ehepartner woanders den Hauptwohnsitz hat, als man sich zusammen aufhält - Problem. Wenn beide keine eigene Wohnung haben - Problem. Und so weiter und so fort.
Allein ein langer Mietvertrag ist ja keine Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Der Vermieter muss notariell zustimmen, den Gast zunächst drei Jahre (временное разрешение на проживание), später dann unbegrenzt (вид на жительство) in der Wohnung wohnen zu lassen. Ich kenne bislang keinen Vermieter, der das beim Notar unterschreibt - denn damit wird die Wohnung unverkäuflich. Man bekommt den Ausländer ja "nie wieder los". Zudem muss man dann die Miete versteuern. In einer fiktiven Wohnung von Verwandten anmelden ist auch komplex, denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende).
Da gibt es doch eine ganz einfache Lösung. Du nimmst einfach die Russische Staatsbürgerschaft an und schon ist dein Problem erledigt.
Dafür muss man ein Jahr mit временное разрешение на проживание und anschließend ein Jahr mit вид на жительство in Russland gelebt haben. (Kann auch mehr gewesen sein, ich bin da nicht im Bilde.) Und man muss dafür den deutschen Pass abgeben - das fordern beide (!) Länder.
Berichte dann bitte mal aus Barnaul, wie Du Deine Aufenthaltsgenehmigung fix beantragt hast. 8)
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 08:25
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben: denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende)
Das mit den Anrufen kann ich bestätigen! Hatten wir anfangs mehrere Male!
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 09:57
von Apollo
Zejtnot hat geschrieben:Allein ein langer Mietvertrag ist ja keine Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Der Vermieter muss notariell zustimmen, den Gast zunächst drei Jahre (временное разрешение на проживание), später dann unbegrenzt (вид на жительство) in der Wohnung wohnen zu lassen. Ich kenne bislang keinen Vermieter, der das beim Notar unterschreibt - denn damit wird die Wohnung unverkäuflich. Man bekommt den Ausländer ja "nie wieder los". Zudem muss man dann die Miete versteuern. In einer fiktiven Wohnung von Verwandten anmelden ist auch komplex, denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende)
Welcome to Baku/Aserbaijan - mit so einer Scheisse schlage ich mich auch schon seit 2 Monaten bei 40 Grad rum :(
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 10:29
von m1009
Apollo hat geschrieben:
Welcome to Baku/Aserbaijan - mit so einer Scheisse schlage ich mich auch schon seit 2 Monaten bei 40 Grad rum :(
Du brauchst halt dringend den richtigen Freund bei der MILIZ. Die ja nun bald wieder polizei heissen soll....
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 18:58
von barnaulholger
m1009 hat geschrieben:Stimmt... die Sache mit der russ. Staatsbuergerschaft.... Das waers... was brauch ich schon den roten Pass mit dem Pleitegeier.
Soooo einfach isses alles nicht, mit mal kurz ueber die Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Da spielen viele Faktoren mit ein.
Aber was erzaehl ich Dir das, Du gehst schliesslich nach Barnaul, nicht nach N>N.
Hallo m1009!
Ich weiß nicht, was du für Probleme hast und das hat auch niemanden zu interessieren.
Aber an deiner Stelle hätte ich spätestens mit der Geburt eures Kindes den russischen Pass beantragt.
Und wegen des Problems mit der Wohnung, warum meldest du dich und deine Frau nicht über die Adresse
deiner Schwiegereltern an? Aber ich will dir bestimmt nicht reinreden, das muss natürlich jeder selbst für
sich entscheiden.
Und mit der Ochsentour durch die Behörden meine ich nicht nur das OVIR sondern auch die nötigen
ärtztlichen Untersuchungen, die Suche nach einen Notar usw.
Gruß, barnaulholger!
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 19:05
von barnaulholger
Zejtnot hat geschrieben:
barnaulholger hat geschrieben:Wenn du schon 7 Jahre in Russland lebst und arbeitest, eine Russische Frau und ein gemeinsames Kind habt, was bestimmt in Russland geboren ist, dann kann ich dein Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung nicht verstehen.
Wir haben mehrere solche Fälle im Forum. Wenn der Ehepartner woanders den Hauptwohnsitz hat, als man sich zusammen aufhält - Problem. Wenn beide keine eigene Wohnung haben - Problem. Und so weiter und so fort.
Allein ein langer Mietvertrag ist ja keine Basis für die Aufenthaltsgenehmigung. Der Vermieter muss notariell zustimmen, den Gast zunächst drei Jahre (временное разрешение на проживание), später dann unbegrenzt (вид на жительство) in der Wohnung wohnen zu lassen. Ich kenne bislang keinen Vermieter, der das beim Notar unterschreibt - denn damit wird die Wohnung unverkäuflich. Man bekommt den Ausländer ja "nie wieder los". Zudem muss man dann die Miete versteuern. In einer fiktiven Wohnung von Verwandten anmelden ist auch komplex, denn die Miliz macht Kontrollanrufe oder gar -besuche (eigene Erfahrung, keine Legende).
Da gibt es doch eine ganz einfache Lösung. Du nimmst einfach die Russische Staatsbürgerschaft an und schon ist dein Problem erledigt.
Dafür muss man ein Jahr mit временное разрешение на проживание und anschließend ein Jahr mit вид на жительство in Russland gelebt haben. (Kann auch mehr gewesen sein, ich bin da nicht im Bilde.) Und man muss dafür den deutschen Pass abgeben - das fordern beide (!) Länder.
Berichte dann bitte mal aus Barnaul, wie Du Deine Aufenthaltsgenehmigung fix beantragt hast. 8)
Hallo Zejtnot!
Das werde ich machen. Sobald ich in Barnaul bin und die ersten Behördengänge erledigt habe, werde ich
euch berichten, wie es so gelaufen ist. Versprochen!
Gruß, barnaulholger!
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 20 Aug 2010, 19:15
von barnaulholger
m1009 hat geschrieben:Apollo hat geschrieben:
Welcome to Baku/Aserbaijan - mit so einer Scheisse schlage ich mich auch schon seit 2 Monaten bei 40 Grad rum :(
Du brauchst halt dringend den richtigen Freund bei der MILIZ. Die ja nun bald wieder polizei heissen soll....
Hallo m1009!
Es ist nie verkehrt, wenn man in einen fremden Land sich mit den Einheimischen gut stellt.
Das gilt nicht nur für Russland, sondern auch für alle anderen Länder-auch Deutschland!
Gruß, barnaulholger!
Re: Krankenversicherung in Russland!
Verfasst: 21 Aug 2010, 07:52
von m1009
barnaulholger hat geschrieben:Aber an deiner Stelle hätte
Und Du haettest Deinen D-Pass abgegeben?

Doppelte Staatsang. ist, meines Wissen, nur fuer Russlanddeutsche und Kinder aus binationalen Ehen moeglich.