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Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 04 Sep 2010, 11:29
von Ramenia
m1009 hat geschrieben:Scheinbar sind normale Radarwarngeraete, die "passiv" arbeiten, ganz und gar nicht verboten.
... aber ich werd mal bei einer der naechsten Kontrollen einen Polizisten darauf ansprechen. Dann waehr wenigstens Klarheit.
hmm das habe ich letzte Woche auf meiner Lieblings M7 nach Nizhny versucht...
sinngemässe Antwort , ich schau mir ihre Papiere an , nicht was in ihrem Auto rumliegt , also er ließ sich zu keiner verbindlichen Antwort festnageln :-)
dafür war er begeistert als mein Navi im Handy auf Deutsch losquäckte
Hmm naja
Bis dann Sylvio
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 08 Sep 2010, 07:09
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Ich weiss nicht, ob es hier neue Auslegungen gibt, aber eine Ueberschreitung dieser Richtgeschwindigkeit kann wohl nicht regelmaessig zu einer Mitschuld im Unfallfall fuehren.
Ich habe keinen Gesetzestext, aber auch die Wikipedia sieht es so: "Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann jedoch eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden." (
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit) Wie oft nun "kann" angewendet wird, und ob man in diesem Fall einer Wikipedia glauben schenken kann, ist für mich aber auch nicht so wichtig, dass ich nun konkrete Gesetztestexte suchen werde ...
Zur Lage in Deutschland übrigens ganz interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radarwarne ... Fenverkehr mit Link auf
http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Verke ... t.asp?TL=2
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 08 Sep 2010, 09:13
von m1009
Ramenia hat geschrieben: M7 nach Nizhny versucht...
Solltest Dich an die Richtgeschwindigkeit zw. Mos. und N.N. halten. Petuschki 60, ansonsten 80, ausserhalb 110, und schon lassen Dich die Wegelagerer in Ruhe.

.
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 08 Sep 2010, 11:01
von bella_b33
m1009 hat geschrieben:und schon lassen Dich die Wegelagerer in Ruhe. .
Bei uns wird keiner wegen 100rub Strafe rausgewunken! Das gibt zuwenig in die Tasche! Ab 300rub gehts los(also 20km/h zuviel) man kann also in einer geschlossenen Ortschaft(wenn kein zusätzliches Schild steht, sind innerorts hier 60 erlaubt) mit knapp 80 an den Beamten vorbeifahren, ohne daß man angehalten wird. Wieviel schneller muss man denn noch???