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Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 17 Sep 2010, 13:23
von lausi
Zur Freizügigkeit von Familienangehörigen:
Tiakaniz hat geschrieben:
Familienangehörige unter den Voraussetzungen der §§ 3 und 4,
§4
"Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
und ausreichende Existenzmittel verfügen. "
Ich denke, die Freizügigkeit scheitert an den Existenzmitteln, da Du z.Zt. BaföG beziehst und sie nicht unterstützen kannst.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 17 Sep 2010, 13:41
von Tiakaniz
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Wir haben am Dienstag eine Termin bei der ARGE und mit Hilfe eurer Informationen werde ich mich vorbereiten und sehen was sich machen lässt, denn mit den Gesetzen in der Hinterhand ist die ARGE doch verpflichtet irgendwas zu unternehmen. Jedenfalls sehe ich die Gesetzeslage im Moment so

.
Ich halte euch auf den Laufenden wenn ich neue Informationen habe und wie das Gespräch am kommenden Dienstag gelaufen ist.
Vielen Dank euch allen!

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 17 Sep 2010, 13:44
von Tiakaniz
@lausi: Du hast recht, da habe ich wohl zu schnell gelesen. An diesem §4 wird es scheitern, aber dann ist ja das Sozialamt zuständig.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 17 Sep 2010, 15:07
von Saboteur
Tiakaniz hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Wir haben am Dienstag eine Termin bei der ARGE und mit Hilfe eurer Informationen werde ich mich vorbereiten und sehen was sich machen lässt, denn mit den Gesetzen in der Hinterhand ist die ARGE doch verpflichtet irgendwas zu unternehmen. Jedenfalls sehe ich die Gesetzeslage im Moment so

.
Ich halte euch auf den Laufenden wenn ich neue Informationen habe und wie das Gespräch am kommenden Dienstag gelaufen ist.
Vielen Dank euch allen!

...ja viel Erfolg und alles Gute! Bereite dich gut vor und lass dich nicht abwimmeln! Du hast recht, irgendwas muss unternommen werden

Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 20 Sep 2010, 12:15
von Tiakaniz
Hallo Leute,
ich habe da noch eine Frage die nicht ganz zum Thema passt. Übernimmt das Arbeitsamt auch die Kosten für den Integrationskurs? Wenn ja, wie lange wird es dauern bis wir da eine Bescheinigung erhalten? Dauert es länger als 4 Wochen?
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 20 Sep 2010, 14:33
von lausi
Meine Frau hat die Bescheinigung (zugleich Verpflichtung zum Integrationskurs) zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bekommen. Wenn das Einkommen nicht ausreicht, werden die Kosten von der Arge übernommen.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 22 Sep 2010, 11:44
von Tiakaniz
Hallo Leute!
Wir waren gestern bei der ARGE und haben nun Termin für Antragsabgabe und dann mal sehen. Die konnten mir nicht sagen ob meine Frau Anspruch hat oder nicht, aber ich habe auf ne Antragstellung gepocht. Die sagten mir dass es 3-4 Wochen dauern kann bis wir einen Bescheid bekommen. Kann man das noch beschleunigen oder haben die auch einen gesetzlichen Zeitrahmen bis wann die den Antrag zu bearbeiten haben?
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 22 Sep 2010, 14:39
von CSB_Wolf
Tiakaniz hat geschrieben:Hallo Leute!
Wir waren gestern bei der ARGE und haben nun Termin für Antragsabgabe und dann mal sehen. Die konnten mir nicht sagen ob meine Frau Anspruch hat oder nicht, aber ich habe auf ne Antragstellung gepocht. Die sagten mir dass es 3-4 Wochen dauern kann bis wir einen Bescheid bekommen. Kann man das noch beschleunigen oder haben die auch einen gesetzlichen Zeitrahmen bis wann die den Antrag zu bearbeiten haben?
Das verstehe ich jetzt nicht so richtig, die haben Euch tatsächlich einen Termin für die
Antragsabgabe gegeben

Das ist schon eine Frechheit. Ein Antrag
muss von der ARGE sofort angenommen werden, von diesem Moment an habt Ihr auch Anspruch auf Leistung, ob und wieviel wird Euch dann in einem Bescheid mitgeteilt. Das Glaube ich das die dir nicht sagen konnten ob deine Frau Anspruch hat oder nicht. Die wollten das nicht sagen

Lasst Euch nicht abwimmeln, besteht darauf sofort mit dem/der Vorgesetzten zu sprechen oder dem Abteilungsleiter. Wenn Du nur Bafög bekommst dann hat deine Frau Anspruch auf Beihilfe oder wie sich das nennt.
Gruss
wolf
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 22 Sep 2010, 15:10
von Saboteur
Wieder so ein Versuch Geld zu sparen... Am Besten nochmal hin und sofort den Antrag abgeben. Falls Sie sich weigern - schriftlich geben lassen (was sie nicht machen werden). Ansonsten Namen des/der Mitarbeiters(in) notieren und mit Beschwerde bzw. Klage drohen... bzw. dann tatsächlich vors Gericht ziehen.
Re: russische Ehefreau: Anspruch auf Sozialleistungen sofort
Verfasst: 24 Sep 2010, 00:32
von Tiakaniz
Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die den Antrag sofort nehmen müssen? Und die meinten halt zu mir wegen dem Anspruche, dass das "die Leistungsabteilung" klären muss. Und müssen die wirklich sofort prüfen ob meine Frau Anspruch hat oder nicht? das wäre ja cool wenn das so wäre, weil das zeiht sich ja nun hin und ich bin leider auch nicht steinreich, dass ich das noch finanziell so lange aushalte. Wenn ich sofort wüsste, dass sie keinen Anspruch hat, dann könnte ich gleich zum Sozialamt gehen, aber so ohne Ablehnungsbescheid wird das nix.