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Verfasst: 10 Aug 2004, 12:02
von Anonymous
aja ich verstehe!!!
also muss sie explizid angeben das sie ein schengen visum braucht, da sie in münchen landen will!! ok soweit passt das eh! da ich sie dann in münchen sowieso abhole sollte es wirklich keine probleme geben!!
ich werd heute wieder mit ihr telefonieren, und das mal genau mitteilen!!

Verfasst: 10 Aug 2004, 12:27
von Marco
Dietrich hat geschrieben:Dann lege ich meine Betonung eben auf
mehr Auflagen
und auch auf
quasi
Wie ist denn das ueberhaupt mit dem nationalen Visum. Muss man das erst in Deutschland 'aktivieren'? Oder bekommt man quasi hier schon eine komplette Aufenthaltserlaubnis?
EIn nationales Visum berechtigt wie bereits gesagt nur zur Einreise in das jeweilige Land, welches das Visum ausgestellt hat.
AUfenthaltstitel können und dürfen nicht von den Botschaften ausgestellt werden. Daher bekommen solche Leute, die einen Daueraufenthalt beabsichtigen, nur ein nationales Visum für normalerweise 3 Monate, damit sie während der Zeit zur Ausländerbehörde marschieren können, um den AUfenthaltstitel dort zu beantragen. Das ist aber in 99% der Fälle nur noch formaler Kram, da im ENdeffekt durch die Beteiligung der ABH beim Visumverfahren die ABH faktisch über den AUfenthaltstitel bereits entschieden hat.
Wenn die ABH nicht zustimmt, gibt es auch kein Visum.
Verfasst: 10 Aug 2004, 12:32
von Dietrich
Ahja... danke!
So genau wusste ich das bisher noch gar nicht.
...man lernt nie aus!
Dietrich.
Verfasst: 11 Aug 2004, 01:05
von Bephep
Schengener Visum und Nationales Visum sind unterschiedlich.
Ich hatte einen Russischen Gast der sein Schengener Visum hier verlängern wollte um damit nach Italien fahren zu können.
Ein Schengener Visum kann hier nicht verlängert werde,bei einem Nationalen Visa ist von Italienischen Konsulat eine Visa erteilung möglich.
Falls jemand in Deutschland krank wird und das Visum abgelaufen ist bekommt man nur eine Grenzübertitt Bescheinigung ein Reisen in andere Schengener Staaten ist damit nicht mehr möglich.
Bei solchen Fragen einfach mal eine Mail an die Botschaft schicken ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit der Deutschen Botschaft gemacht.Loben musss ich einmal das General Konsulat Italiens in Frankfurt die haben sogar zurück gerufen.
Krankenversicherung.
Von der Krankenversicherung,man sollte auch unbedingt eine Haftplicht mit abschliesen, habe ich die mündliche Auskunft das man drei Tage in einen anderen Schengener Staat fahren kann.
Verfasst: 11 Aug 2004, 09:01
von Anonymous
noch ein kleiner zusatz der in meinem fall das schengener visum sinnlos macht!
in den schengener raum kann man nur über das hauptziel einreisen! d.H. mit einem visum für österreich, kann man nur auf österreichischen flughäfen landen!! flugziele in anderen staaten z.B. münchen, sind daher nicht möglich!
man kann nach der landung ohne probleme in ein anderes schengener land fahren, aber das ist in meinem fall ohne bedeutung!
Verfasst: 11 Aug 2004, 09:27
von AnGro
Meta, kannst Du bitte die Quelle dieser Information mit angeben. Danke.
Verfasst: 11 Aug 2004, 09:29
von Anonymous
die eltern meiner freundin!!!
naja, anscheinend haben das die behörden in russland gesagt... ich werd heute aufjedenfall nochmal im auswärtigen am, abteilung fremdenverkehr, visa und einreise anrufen, um mir das bestätigen zu lassen!!! ich werde nachher dann posten, was die gesagt haben!
Verfasst: 11 Aug 2004, 09:54
von Dietrich
Also wenn ich mir die "Durchfuehrungsvorschriften" (zweiter Link in meinem Posting weiter vorne) durchlese, dann stimmt die Info von Meta (oder seiner Freundin) garantiert nicht.
Warum wird da diskutiert welches der Laender auf der Reiseroute denn das "Hauptreiseziel" ist? Wenn es so waere wie Meta sagt, dann waere die Antwort ja eindeutig....
Dietrich.
Verfasst: 11 Aug 2004, 10:05
von Anonymous
naja, man bekommt die einladung ja nur von einem land!! welches dann logischer weise das hauptziel dastellen sollte... doch wurde mir das von ihren eltern so erklärt, das nach dem auschecken aus einem österreichischen flughafen, es möglich ist, die anderen länder zu besuchen!!!
doch leider wurde dieser fall nicht 100%ig mit deinem link erklärt, weshalb ich in ca. 1h die behörde anrufen werde....
Verfasst: 11 Aug 2004, 10:09
von Dietrich
In dem Link ging es darum, welches Land einer Reiseroute (A-B-C-D-E-F) denn das Hauptreiseziel sein sollte.
Hat man also eine solche Reiseroute und man haelt sich davon die meiste Zeit in Land 'C' auf, so sagen diese Vorschriften das man in 'C' auch das Visum beantragen solle. (Richtig?)
Die Reiseroute sagt aber nun klar, das man in 'A' einreist....
Wie soll das dann funktionieren?