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Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 13 Mai 2011, 09:54
von vvodkanasaftrak
........es sei denn, er hat kein Ausreisevisum! [frust] [verdacht] [kalt]

Manche Grenzer wissen immer noch nichts von der Regelung
fuer Italiener, Polen, Germans (...).

Und wir wissen nicht, welche Staatsangehoerigkeit der TE hat.

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 16 Mai 2011, 21:35
von wiwi
Manche Grenzer wissen immer noch nichts von der Regelung fuer Italiener, Polen, Germans (...).
Wo kann ich eine verbindliche Quelle - idealweise das Gesetz oder die Verordnung - finden? Insbesondere interessiert mich natürlich der Status für Schweizer...

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 17 Mai 2011, 09:32
von arghmage
Norbert hat geschrieben:
ha3ep hat geschrieben:also wieviel monate vorher kann ich das visum erteilt bekommen (per agentur, die müssen ja auch die einladung ausstellen)?
Frag doch einfach mal in der Agentur an, die Du wählen möchtest. Die sagen es Dir ganz genau, wir können eh nur raten und Erfahrungen berichten.
Das steht übrigens auch auf der Seite der russischen Botschaft: "Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein."

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 14 Jun 2011, 08:50
von Norbert
wiwi hat geschrieben:
Manche Grenzer wissen immer noch nichts von der Regelung fuer Italiener, Polen, Germans (...).
Wo kann ich eine verbindliche Quelle - idealweise das Gesetz oder die Verordnung - finden? Insbesondere interessiert mich natürlich der Status für Schweizer...
Die Regelung für die vereinfachte Ein- und Ausreise von Deutschen mit Aufenthaltsgenehmigung, welche vvodkanasaftrak meinte, findest Du auf der Seite der russischen Botschaft in Berlin: http://www.russisches-konsulat.de/Blank/AbkommenDe.pdf.

Was genau meinst Du aber für Schweizer?

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 18 Jun 2011, 19:27
von wiwi
"Wir" haben da ein ähnliches Abkommen, welches seit kurzem sogar umgesetzt wird:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.142.116.652.de.pdf

Bei Passverlust ist ein Ausreisevisum nun auch für Schweizer nicht mehr nötig.

Meine Frage zielte aber eigentlich auf folgendes ab: Ist es möglich eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание) zu beantragen um damit die Registrierungen (und das Visum) zu vermeiden? Ich bin russisch verheiratet. Der Lebensmittelpunkt im Moment ist die Schweiz, ich verbringe aber einige Zeit in RU. Meine Frau ist in RU registriert. Die 18x Tage in Russland erreiche ich nicht, bin aber auch nicht länger als diesen Zeitraum aus Russland abwesend. Wir führen momentan zwei Haushalte. Ich glaube aber gelesen zu haben, dass für die Ausreise (aus Russland) mit einer solche Aufenthaltsgenehmigung eine spezielle Erlaubnis/Ausreise Visum nötig ist - was die ganze Sache sinnlos machen würde. Mindestens für Deutsche ist aber eine solche Erlaubnis scheinbar nicht (mehr) nötig. Wo kann die russische Rechtsquelle finden, die diese Sonderregelungen festliegt? Für welche Staatsangehörige gilt sie?

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 19 Jun 2011, 00:29
von wolk0815
wiwi hat geschrieben:Die 18x Tage in Russland erreiche ich nicht, bin aber auch nicht länger als diesen Zeitraum aus Russland abwesend.
Vielleicht liegt es ja an der Uhrzeit, aber diese Rechnung verstehe ich nicht.

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 19 Jun 2011, 01:42
von wiwi
18x = "so um die hundertachtzig", x als Platzhalter für die letzte Stelle (also NICHT achtzehnmal) ;-)

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 19 Jun 2011, 11:05
von wolk0815
Das mit dem x habe ich noch verstanden. Mein Problem liegt daran, dass ich nicht so verstanden habe, wie man (um es mal einfach mit richtigen Zahlen zu schreiben) es schafft nicht 183 Tage in Russland sein zu können und dabei nicht länger als diese (oder ähnl.) Zahl weg sein kann.
Wir sind hier dann ja scheinbar in einem Bereich in dem es auf etwa 50% in Russland und etwa 50% nicht in Russland hinausläuft.
Dein statement mit anderen Begriffen: ich bin ca. 50% nicht im Land, aber auch nicht mehr als ca. 50% abwesend.

Soll es dann wirklich an etwa einer Woche (also bei 18x im Land und 18x ausser Landes: max. 9 Tage) scheitern?

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 19 Jun 2011, 18:43
von wiwi
"Die ungefähr hundertachtzige Tage in Russland erreiche ich nicht, bin aber auch nicht länger als diesen Zeitraum am Stück aus Russland abwesend."

Also praktisch. z.B. Januar zwei Wochen in RU, Februar: 5 Tage, März: 8 Tage, April: 10 Tage, Mai & Juni: nicht in Russland... usw.

Re: Visumantragsfragen+die geliebte Registrierung...

Verfasst: 19 Jun 2011, 19:58
von wolk0815
Ah, das ´am Stück´ macht es nun (auch mir ? :oops: ) verständlich.