Ein frueherer Kollege hat sich zumindest bitter bei uns beklagt, dass seine Versicherung ohne Probleme einige kleine Versicherungsfaelle beglichen hat, als es aber ernst wurde (Krankenhausaufenthalt), auf den obigen Passus verwiesen hat (Mehrstaatler unterliegen ja keiner Visumpflicht!) und die bisherigen Zahlungen als Kulanz bezeichnet hat.Ramenia hat geschrieben:..hier ein Auszug aus den Bedingungen:Wie ist das nun bei Kindern die beide Staatsbürgerschaften besitzen?Versicherbar sind Aufenthalte von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich für einen Zeitraum von einem Tag bis zu maximal einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder aufhalten und zur Einreise ein Visum i.R. eines Schengen Visums benötigen.
Ich wuerde mir deshalb immer von der Versicherung eine entsprechende Ausnahmeregelung schriftlich bestaetigen lassen.


