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Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 11:21
von Zejtnot
Eine weitere wichtige Änderung gibt es im Artikel 24 des Gesetzes: Mit Inkrafttreten des Gesetzes können ausländische
Bürger, die nicht an ihrem Aufenthaltsort registriert sind, nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist ja auch sehr interessant!
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 12:32
von Saboteur
Wichtigste Änderung: Die Registrierungsfrist für Ausländer wird von drei auf sieben Arbeitstage verlängert (wir
erinnern daran, dass die Pflicht den Ausländer bei seiner Abreise abzumelden am 15. Februar 2011 aufgehoben
wurde).
Gilt das für alle oder nur für die Arbeiter in der RF?
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 14:09
von Nikolaus
Wie bisher fuer alle, nur die Frist ist laenger.
Hier ist der Text der Aenderungen
http://www.garant.ru/hotlaw/federal/313703/
http://base.garant.ru/12148419/4/
Bissel muehsam zu lesen ...

Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 14:18
von Nikolaus
Zejtnot hat geschrieben:Eine weitere wichtige Änderung gibt es im Artikel 24 des Gesetzes: Mit Inkrafttreten des Gesetzes können ausländische
Bürger, die nicht an ihrem Aufenthaltsort registriert sind, nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.
Das ist ja auch sehr interessant!
Aber so absolut dargestellt falsch! Es gibt reichlich Ausnahmen.
Wenn ich das richtig verstehe, soll das nur den Auslaender vor Strafe bewahren, wenn der Gastgeber ihn vorsaetzlich nicht gemeldet hat. Wie der Auslaender aber bei einer Kontrolle nachweist, dass er seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist ...
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 14:41
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe, soll das nur den Auslaender vor Strafe bewahren, wenn der Gastgeber ihn vorsaetzlich nicht gemeldet hat. Wie der Auslaender aber bei einer Kontrolle nachweist, dass er seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist ...
Wo ist diese definiert?
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 15:34
von 7punkt
Saboteur hat geschrieben:Wichtigste Änderung: Die Registrierungsfrist für Ausländer wird von drei auf sieben Arbeitstage verlängert (wir
erinnern daran, dass die Pflicht den Ausländer bei seiner Abreise abzumelden am 15. Februar 2011 aufgehoben
wurde).
Gilt das für alle oder nur für die Arbeiter in der RF?
Für alle nehme ich mal an.
Mir ging es in erster Linie um Ausländer mit AE oder Geschäftsvisum.
Touristen lösen dieses Problem selbst (Hotel, Reiseagenturen etc.)
7punkt
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 24 Mär 2011, 20:07
von Nikolaus
Zejtnot hat geschrieben:Nikolaus hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe, soll das nur den Auslaender vor Strafe bewahren, wenn der Gastgeber ihn vorsaetzlich nicht gemeldet hat. Wie der Auslaender aber bei einer Kontrolle nachweist, dass er seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist ...
Wo ist diese definiert?
Das weisst Du doch!? Wenn doch nicht, dann musst Du doch mal die gesetzlichen Regelungen lesen. Dort ist das geradezu laecherlich detailliert beschrieben; und in der Hinsicht gibt es kaum Aenderungen (Meldegesetz, Meldeordnung, Anwendungsbestimmungen des FMS,...Ueberall steht das Gleiche.). Danach hat der Auslaender dem Gastgeber seinen Pass, das Visum sowie seine Migrationskarte vorzulegen und, nachdem der Gastgeber ihn gemeldet hat, den Abriss des Meldescheins entgegenzunehmen und bei sich zu tragen. Sonst macht er sich strafbar, auch jetzt. Sofern aus akzeptablen Gruenden der Gastgeber nicht in der Lage ist, den Auslaender anzumelden, kann der Gastgeber den Auslaender auch bevollmaechtigen, sich selbst beim FSM anzumelden. Und das MUSS dieser dann auch tun, ansonsten macht er sich (nach wie vor) strafbar. Strafbar macht sich natuerlich auch ein Auslaender, der sich in seiner eigenen Wohnung in Ru zeitweilig aufhaelt, und sich nicht direkt beim FMS anmeldet. Usw., usw...
Ok, 7 Tage Frist ist besser als nur drei Tage. Und, dass man nicht mehr diese bloede 2-Rubel/Tag-Gebuehr extra in der Sberbank einzahlen muss, ist auch gut. Und dass man den Abriss nicht mehr ans FMS zurueckschicken muss, ist auch eine winzig kleine Erleichterung. Aber eigentlich sollte dieser ganze Mist abgeschafft werden. Wenn es nicht den Affenzirkus mit der Visafreiheit gaebe, waere das vielleicht auch schon laengst passiert...
Uebrigens hat von mir auch bei der Ausreise niemand den Melde-Schnipsel verlangt, anscheinend reicht der russischen Grenzkontrolle die Migrationskarte. Oder es ist auch dort schon alles in Aufloesung?! Die letzten Stempel hat man mir in den Pass jedenfalls auch nicht mehr, wie frueher ueblich, fein hintereinander auf den Seiten nach dem Visum hineingedrueckt, sondern irgendwohin auf einen freien Platz im Pass gepfeffert.

Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 25 Mär 2011, 01:04
von Apollo
7 Tage Frist macht bei einem Kurzurlaub schon einiges aus...
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 25 Mär 2011, 02:11
von Saboteur
eben! Touristen wie ich müssen das Problem selbst lösen aber ohne Hotel und Agenturen...
Re: Neue Regeln für die Registrierung
Verfasst: 25 Mär 2011, 08:11
von Zejtnot
Danke Nikolaus, so bewusst waren mir diese Pflichten nicht und zum Stöbern in Gesetzen fehlt mir im Moment die Zeit.
Die sieben Tage sind sehr praktisch, zumal ja weiter "an einem Ort" gilt - bei zwei Wochen war es bislang schwer, zu behaupten, man wäre alle drei Tage weitergefahren. Aber alle sieben Tag ist ja wirklich plausibel! Bei 90 % meiner Gäste entfällt damit die Registrierungspflicht, weil wir nie die ganze Zeit an einem Ort sind.