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Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 27 Mai 2011, 21:15
von zimdriver
harald63 hat geschrieben:
m1009 hat geschrieben: Wenn ich es richtig verstanden habe, lädt er auch seine Freundin ein mit Verpflichtungserklärung. Da benötigt man dann keinen Einkommensnachweis. Den braucht es für ein touristisches Visum.
... mal wieder eine ganz neue Auslegungsvariante.
Verpflichtungserklärung ersetzt Einkommensnachweis?

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 27 Mai 2011, 21:47
von dog.88
Ist doch auch so in etwa oder nicht? Man verpflichtet sich ja für den Gast zu sorgen und für eventuelle Kosten aufzukommen. Außerdem ist es ja dann ein Besuchsvisum und kein touristisches Visum mehr.

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 27 Mai 2011, 22:01
von m1009
dog.88 hat geschrieben:Ist doch auch so in etwa oder nicht?

Nein....

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 27 Mai 2011, 22:16
von dog.88
Eine Verpflichtungserklärung kann aber doch auch abgeben werden wenn vom Ausländer nicht genügen oder keine finanziellen Mittel nachgewiesen werden können, also ersetzt diese ja in gewisser weise den Einkommensnachweis, aber natürlich nicht weitere Nachweise der Rückreisewilligkeit.

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 28 Mai 2011, 03:06
von zimdriver
Erklärungen können viele abgegeben werden. Sie ersetzen jedoch weder den Nachweis der Rückkehrwilligkeit noch schützen sie vor eventuellen Fragen zum möglichen horizontalem Broterwerb.

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 14 Jun 2011, 08:31
von Norbert
ohlibaer hat geschrieben:Sicherlich ist gerade Deutschland (oder besser Frau M.) hier nicht gerade daran interessiert, dass es zu Vereinfachungen im Reiseverkehr kommt
Deutschland ist interessiert, wird zumindest offiziell seit Schröder immer wieder versprochen. Es bremsen aber vor allem die Polen und einige andere Länder Osteuropas.
ohlibaer hat geschrieben:... aber ich habe von meiner Freundin noch nie gehört, dass sie Einkommensnachweise oder ähnliches vorlegen mußte.
Das ist dann doch erstaunlich, ich kenne niemanden, der ohne Einkommensnachweis oder Kontoauszug (trotz VE) ein Visum bekam?!
Und ich denke, daß die Einnahmen aus dem Touri-Geschäft für Rußland sicher wichtiger sind als für Deutschland.

Oh, da wäre ich mir nicht sicher. Wenn ich sehe, wie viele russische Touristen sich in den letzten Jahren in Dresden tummeln und wie bereitwillig sie dabei auch Geld ausgeben - dann schätze ich den Wirtschaftsfaktor als sehr hoch ein! Aber die Visa-Regeln von Schengen sind halt so und können allenfalls flexibler gehandhabt werden, wie Finnland zeigt. Aber dies müssen die Politik und vor allem die BILD-Zeitung wollen, und vor allem letztere will nicht.

Diese Diskussion, die ja etwas abgeglitten war, habe ich aber auf http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=3&t=13016 ausgegliedert.
CSB_Wolf hat geschrieben:Die Wichtigtuer von Grenzer hat nur zu Interessieren ob das Visum für die EU echt ist, alles andere geht die gar nichts an. Ob die gemäss ihrer Dienstvorschrift überhaubt befugt sind solch eine Frage zu stellen, wage ich sehr zu bezweifeln.
Nein, auch mit gültigen Visum dürfen Grenzer die Einreise verweigern, wenn ein Visumsmissbrauch vorliegt! Und um diesen zu erkennen dürfen und müssen sie nachfragen! Ein Visum ist keine Garantie, dass man nach Schengenland darf!

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 14 Jun 2011, 12:10
von wolk0815
Norbert hat geschrieben:Ein Visum ist keine Garantie, dass man nach Schengenland darf!
Und ein kleiner Zusatz, um "Schengenland" nicht als Buh-Mann dastehen zu lassen: das ist übrigens in vielen, vielen anderen Ländern genauso (will hier nicht verallgemeinern und es auf alle Länder ausweiten - wäre wohl etwas verwegen ohne Kenntnisse aller Länderegeln). Ein Visum ist keine Einlassgarantie. Und wo sonst ausser bei der Grenzkontrolle sollte das dann entschieden werden können?

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 14 Jun 2011, 12:14
von Saboteur
wolk0815 hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:Ein Visum ist keine Garantie, dass man nach Schengenland darf!
Und ein kleiner Zusatz, um "Schengenland" nicht als Buh-Mann dastehen zu lassen: das ist übrigens in vielen, vielen anderen Ländern genauso (will hier nicht verallgemeinern und es auf alle Länder ausweiten - wäre wohl etwas verwegen ohne Kenntnisse aller Länderegeln). Ein Visum ist keine Einlassgarantie. Und wo sonst ausser bei der Grenzkontrolle sollte das dann entschieden werden können?
genau, die Russen lassen sich das ja auch immer unterschreiben... finde ich auch irgendwie normal...

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 14 Jun 2011, 12:15
von harald63
wolk0815 hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:Ein Visum ist keine Garantie, dass man nach Schengenland darf!
Und ein kleiner Zusatz, um "Schengenland" nicht als Buh-Mann dastehen zu lassen: das ist übrigens in vielen, vielen anderen Ländern genauso (will hier nicht verallgemeinern und es auf alle Länder ausweiten - wäre wohl etwas verwegen ohne Kenntnisse aller Länderegeln). Ein Visum ist keine Einlassgarantie. Und wo sonst ausser bei der Grenzkontrolle sollte das dann entschieden werden können?
Ich denke, in keinem Land ist ein Visum eine einklagbare Berechtigung, auch wirklich in das Land einreisen zu dürfen.

Re: Einkommensnachweis für Visaerteilung?

Verfasst: 16 Jun 2011, 13:08
von ohlibaer
Also, ich habe jetzt explizit bei meiner Freundin nochmals nachgefragt, und sie hat mir bestätigt, dass sie eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen muß, trotz der Verpflichtungserklärung meinerseits.

Mir will hier nur eines nicht so ganz einleuchten. Durch eine Verpflichtungserklärung wird ja die Kostenfrage für den Fall der Fälle geklärt, aber worin besteht denn bei einer Arbeitgeberbescheinigung die Sicherheit, dass der/ die Betreffende auch wirklich wieder zurückreisen will? Wenn ich wirklich die Absicht habe, im Ausland zu bleiben, dann ist doch - ohne despektierlich erscheinen zu wollen - eine Arbeitgeberbescheinigung in Rußland das geringste Problem. Die rechtlichen Probleme einer solchen Aktion lasse ich jetzt mal unberücksichtigt.