Liebes Forum,
vielen lieben Dank fuer die zahlreichen Antworten, die mir im ersten Schritt schon einmal sehr geholfen haben. Viel ist seitdem passiert, vor allem aber auf beruflicher Ebene, da der gesamte Umzug meinerseits vorbereitet werden musste und all die anderen Dinge erst einmal etwas ruhen mussten. Bei soviel Arbeit und Planerei, bleibt die Beziehung oft auf der Strecke und man muss sich erst einmal wieder sortieren.
Wir haben nun eine leicht andere Ausgangssituation, daher wuerde ich noch etwas Rat von Euch benoetigen. Ich hoffe ihr koennt weiterhin so kompetent Hilfestellung geben, wie ihr das bereits getan habt:
Wir haben mit Freude letzte Woche feststellen muessen, dass unser "Testlauf" erfolgreich war und wir nun bereits in der 5. Woche schwanger sind... richtig geplant war das nicht, eigentlich wollten wir zuerst heiraten, allerdings freuen wir uns natuerlich beide unglaublich

... das bedeutet natuerlich noch eine weitere Einschraenkung: meine Verlobte kann bis mind. Ende September nicht fliegen und ich bin ab Ende naechster Woche erst einmal in Oesterreich.
Letzten Samstag waren wir dann im ZAGS 4 und haben uns informiert ueber die erforderlichen Dokumente - ist ja hinreichend bekannt was notwendig ist. Da ich allerdings seit 2009 nicht mehr in Deutschland gemeldet bin, muss ich ein EFZ beantragen und keine Ledigkeitsbescheinigung (da ich ja in den letzten beiden Jahren geheiratet haben koennte), das zu allererst ueber meine letzte Meldestelle in D bei der dt. Botschaft in Moskau beantragt werden muss. Ich kann es irgendwie organisieren dort naechste Woche persoenlich vorbeizusprechen...doch das wird alles sehr knapp. Meine Verlobte koennte in der Zwischenzeit alle erforderlichen Dokumente in RU besorgen und ich koennte im August zurueckkommen um die Dokumente einzureichen.
Der Standesbeamte im ZAGS nannte uns nach Einreichung der Unterlagen eine Wartezeit von 31-60 Tagen. Das wuerde bedeuten, dass wir u.U. fruehestens Ende September, wahrscheinlich aber erst im Oktober heiraten koennen. Fuer das Baby waere das dann weniger kritisch, da sie dann wieder (im 2. Trimester) soweit der Arzt erlaubt fliegen duerfte und zu mir nach AT kommen koennte, und wir dann die FZ beantragen koennten.
Daher stellt sich uns nun die Frage, ob wir den ganzen Weg nicht doch entweder ueber Deutschland oder ueber Oesterreich gehen sollen - wenn wir schon ausreichend Dokumentation liefern muessen, warum nicht gleich so...nach Recherche gehe ich aber nun davon aus, dass der Weg ueber eines dieser beiden Laender mit deutlich mehr Aufwand aber auch mit deutlich mehr Wartezeit verbunden ist - von den Kosten fuer einen Dolmetscher etc. wollen wir hier erstmal nicht sprechen
Eine weitere Huerde ist derzeit ihr Arbeitgeber in RU: sie hat vor 2 Wochen, vor Kenntnisnahme der Schwangerschaft, zum 15. August eine muendliche Kuendigung ausgesprochen, da sie absolut ueberfordert war mit der Arbeit, und bereit war finanzielle Einbussen zu haben, nur damit sie aus dem Teufelskreis herauskommt und Luft zum Atmen bekommt - die paar Monate bis zur Jobfindung in Oesterreich haetten wir dann auch ohne Probleme mit Ersparnissen plus meinem Gehalt ueberbruecken koennen.
Nun, da sie schwanger ist, hat sie bei ihrem Arbeitgeber die Kuendigung teilweise zurueckgenommen und angeboten noch laenger zu bleiben - allerdings hat sie das Gespraech hierzu erst naechste Woche. Dass sie schwanger ist, weiss dort noch keiner, die offizielle Bestaetigung vom Arzt kriegen wir erst Dienstag. Wie kann sie hier verfahren? Sie ueberlegt bis zum offiziellen Mutterschutz unbezahlten Urlaub zu nehmen, so dass sie zumindest in der betrieblichen Krankenversicherung bleiben kann.
Beisst sich der russische Mutterschutz irgendwie mit einer Uebersiedlung nach Oesterreich oder kann sie diesen waehrend ihres Aufenthalts in AT in Anspruch nehmen (d.h. Einmalzahlung zur Geburt / monatliche Fortzahlung der staatlichen Unterstuetzung)? Wir rechnen ohnehin damit, dass sie in Oesterreich nur zuhause bleiben wird bis nach der Geburt und bis dahin keine Arbeit aufnehmen werden kann - wir moechten aber natuerlich in Oesterreich aerztliche Leistungen in Anspruch nehmen, sobald wir sie in die Familienversicherung eingetragen haben (und dafuer bezahlen).
Danke Euch erst einmal fuer's Lesen & Helfen!