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Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 04 Jul 2011, 12:30
von Zeppelin
Klar Manu, da bist Du eindeutig kompetenter. Ich hatte schon kapiert, dass die beiden direkt von D nach A übersiedeln wollen.
Darin habt Ihr ja die Erfahrungen.

Wie vielleicht aufgefallen ist, hatte ich aber dennoch eher die Staatsangehörigkeit von matt83 zur Grundlage meiner Überlegungen gemacht.
Doch das ist natürlich überflüssig, wenn es ohne weitere Probleme möglich ist, den direkten Weg nach A zu nehmen.

Ich hoffe allerdings, mitmeiner Alternativen Erörterung keine Verwirrung gestiftet zu haben.

Gruß,
Z.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 04 Jul 2011, 22:54
von manuchka
DOch, hast du, deswegen hab ich nochmal nachgelegt :)

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 04 Jul 2011, 23:47
von Zeppelin
manuchka hat geschrieben:DOch, hast du, deswegen hab ich nochmal nachgelegt :)
mea culpa!
"Dein Weg komme, Dein Wille geschehe ..." ;)

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 06 Jul 2011, 00:09
von manuchka
"Dein Reich komme, dein Wille geschehe..." heißt es, aber das ist an einen anderen Adressaten zu richten.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 20 Jul 2011, 13:23
von matt83
Liebes Forum,

vielen lieben Dank fuer die zahlreichen Antworten, die mir im ersten Schritt schon einmal sehr geholfen haben. Viel ist seitdem passiert, vor allem aber auf beruflicher Ebene, da der gesamte Umzug meinerseits vorbereitet werden musste und all die anderen Dinge erst einmal etwas ruhen mussten. Bei soviel Arbeit und Planerei, bleibt die Beziehung oft auf der Strecke und man muss sich erst einmal wieder sortieren.

Wir haben nun eine leicht andere Ausgangssituation, daher wuerde ich noch etwas Rat von Euch benoetigen. Ich hoffe ihr koennt weiterhin so kompetent Hilfestellung geben, wie ihr das bereits getan habt:

Wir haben mit Freude letzte Woche feststellen muessen, dass unser "Testlauf" erfolgreich war und wir nun bereits in der 5. Woche schwanger sind... richtig geplant war das nicht, eigentlich wollten wir zuerst heiraten, allerdings freuen wir uns natuerlich beide unglaublich :D ... das bedeutet natuerlich noch eine weitere Einschraenkung: meine Verlobte kann bis mind. Ende September nicht fliegen und ich bin ab Ende naechster Woche erst einmal in Oesterreich.

Letzten Samstag waren wir dann im ZAGS 4 und haben uns informiert ueber die erforderlichen Dokumente - ist ja hinreichend bekannt was notwendig ist. Da ich allerdings seit 2009 nicht mehr in Deutschland gemeldet bin, muss ich ein EFZ beantragen und keine Ledigkeitsbescheinigung (da ich ja in den letzten beiden Jahren geheiratet haben koennte), das zu allererst ueber meine letzte Meldestelle in D bei der dt. Botschaft in Moskau beantragt werden muss. Ich kann es irgendwie organisieren dort naechste Woche persoenlich vorbeizusprechen...doch das wird alles sehr knapp. Meine Verlobte koennte in der Zwischenzeit alle erforderlichen Dokumente in RU besorgen und ich koennte im August zurueckkommen um die Dokumente einzureichen.
Der Standesbeamte im ZAGS nannte uns nach Einreichung der Unterlagen eine Wartezeit von 31-60 Tagen. Das wuerde bedeuten, dass wir u.U. fruehestens Ende September, wahrscheinlich aber erst im Oktober heiraten koennen. Fuer das Baby waere das dann weniger kritisch, da sie dann wieder (im 2. Trimester) soweit der Arzt erlaubt fliegen duerfte und zu mir nach AT kommen koennte, und wir dann die FZ beantragen koennten.

Daher stellt sich uns nun die Frage, ob wir den ganzen Weg nicht doch entweder ueber Deutschland oder ueber Oesterreich gehen sollen - wenn wir schon ausreichend Dokumentation liefern muessen, warum nicht gleich so...nach Recherche gehe ich aber nun davon aus, dass der Weg ueber eines dieser beiden Laender mit deutlich mehr Aufwand aber auch mit deutlich mehr Wartezeit verbunden ist - von den Kosten fuer einen Dolmetscher etc. wollen wir hier erstmal nicht sprechen :)

Eine weitere Huerde ist derzeit ihr Arbeitgeber in RU: sie hat vor 2 Wochen, vor Kenntnisnahme der Schwangerschaft, zum 15. August eine muendliche Kuendigung ausgesprochen, da sie absolut ueberfordert war mit der Arbeit, und bereit war finanzielle Einbussen zu haben, nur damit sie aus dem Teufelskreis herauskommt und Luft zum Atmen bekommt - die paar Monate bis zur Jobfindung in Oesterreich haetten wir dann auch ohne Probleme mit Ersparnissen plus meinem Gehalt ueberbruecken koennen.
Nun, da sie schwanger ist, hat sie bei ihrem Arbeitgeber die Kuendigung teilweise zurueckgenommen und angeboten noch laenger zu bleiben - allerdings hat sie das Gespraech hierzu erst naechste Woche. Dass sie schwanger ist, weiss dort noch keiner, die offizielle Bestaetigung vom Arzt kriegen wir erst Dienstag. Wie kann sie hier verfahren? Sie ueberlegt bis zum offiziellen Mutterschutz unbezahlten Urlaub zu nehmen, so dass sie zumindest in der betrieblichen Krankenversicherung bleiben kann.
Beisst sich der russische Mutterschutz irgendwie mit einer Uebersiedlung nach Oesterreich oder kann sie diesen waehrend ihres Aufenthalts in AT in Anspruch nehmen (d.h. Einmalzahlung zur Geburt / monatliche Fortzahlung der staatlichen Unterstuetzung)? Wir rechnen ohnehin damit, dass sie in Oesterreich nur zuhause bleiben wird bis nach der Geburt und bis dahin keine Arbeit aufnehmen werden kann - wir moechten aber natuerlich in Oesterreich aerztliche Leistungen in Anspruch nehmen, sobald wir sie in die Familienversicherung eingetragen haben (und dafuer bezahlen).

Danke Euch erst einmal fuer's Lesen & Helfen!

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 20 Jul 2011, 13:37
von Norbert
Zum EFZ nutzt mal die Suchfunktion - denn da gibt es einige Hürden zu überwinden, Stichwort Ledigkeit Deiner Verlobten.
matt83 hat geschrieben:Der Standesbeamte im ZAGS nannte uns nach Einreichung der Unterlagen eine Wartezeit von 31-60 Tagen. Das wuerde bedeuten, dass wir u.U. fruehestens Ende September, wahrscheinlich aber erst im Oktober heiraten koennen.
Habt Ihr die Schwangerschaft erwähnt? In diesem Fall reduziert sich die Wartezeit in den meisten russischen Standesämtern im Notfall auf einen Tag!
matt83 hat geschrieben:das bedeutet natuerlich noch eine weitere Einschraenkung: meine Verlobte kann bis mind. Ende September nicht fliegen
Warum das? Eine Schwangerschaft im so frühen Stadium ist eigentlich, so lange keine Komplikationen bekannt sind, keinerlei Hinderungsgrund für einen Flug.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 20 Jul 2011, 14:00
von matt83
Norbert hat geschrieben: Habt Ihr die Schwangerschaft erwähnt? In diesem Fall reduziert sich die Wartezeit in den meisten russischen Standesämtern im Notfall auf einen Tag!
Nein, haben wir nicht, aber das klingt super! Wie kommt das? Ist es relevant, in welcher SSW sie sich befindet? Reicht eine aerztliche Bescheinigung?
Norbert hat geschrieben: Warum das? Eine Schwangerschaft im so frühen Stadium ist eigentlich, so lange keine Komplikationen bekannt sind, keinerlei Hinderungsgrund für einen Flug.
Sagte ihr Arzt... um das Risiko eines moeglichen Abgangs zu minimieren. Im Internet finden sich dazu auch widerspruechliche Aussagen...

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 20 Jul 2011, 15:29
von Norbert
matt83 hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben: Habt Ihr die Schwangerschaft erwähnt? In diesem Fall reduziert sich die Wartezeit in den meisten russischen Standesämtern im Notfall auf einen Tag!
Nein, haben wir nicht, aber das klingt super! Wie kommt das? Ist es relevant, in welcher SSW sie sich befindet? Reicht eine aerztliche Bescheinigung?
Ärztliche Bescheinigung oder es muss äußerlich sichtbar sein. Es wird unabhängig von der SSW ein Vorteil gewährt, um Paaren notfalls im Familienkreis zu verbergen, dass man vor der Ehe Sex hatte - übertrieben gesagt. Sprich, es soll gewährleistet sein, dass das Kind möglichst lange nach der Hochzeit zur Welt kommt und das die Braut nicht hochschwanger vor dem Beamten stehen muss.

Es gibt an sich zwei Fristen: Die "Überdenkfrist", auch "Aufgebot" genannt - vier Wochen. Und natürlich die Warteschlange für freie Termine. Ersteres wird mit Schwangerschaft definitiv ignoriert, zweiteres hängt vom Standesamt ab.
matt83 hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben: Warum das? Eine Schwangerschaft im so frühen Stadium ist eigentlich, so lange keine Komplikationen bekannt sind, keinerlei Hinderungsgrund für einen Flug.
Sagte ihr Arzt... um das Risiko eines moeglichen Abgangs zu minimieren. Im Internet finden sich dazu auch widerspruechliche Aussagen...
Also die Druckverhältnisse sind vollkommen ungefährlich - da die Kabinen Druckausgleich haben. Da ist das rasante Herunterfahren an einem Berg "härter".

Blieben noch die Gefahren von Luftlöchern ... nun ja, 10 km auf holprigen russischen Straßen sind da in meinen Augen wesentlich gefährlicher.

Bleibt noch der Nacktscanner in Moskau - da darf man als Schwangere drumrumgehen und wird nur abgetastet. Gut, gegen die Höhenstrahlung gibt es keine Mittel.

Ich kenne sehr viele Schwangere, die unabhängig von der Woche (bis zur maximal zugelassenen 32. Woche natürlich) geflogen sind - keine hatte vom Flug einen Abgang.

Abgänge gab es viele im Freundeskreis, aber meist einfach aufgrund genetischer Probleme - da hätte "nicht fliegen" nicht geholfen.

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 20 Jul 2011, 16:13
von matt83
Norbert hat geschrieben:
matt83 hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben: Habt Ihr die Schwangerschaft erwähnt? In diesem Fall reduziert sich die Wartezeit in den meisten russischen Standesämtern im Notfall auf einen Tag!
Nein, haben wir nicht, aber das klingt super! Wie kommt das? Ist es relevant, in welcher SSW sie sich befindet? Reicht eine aerztliche Bescheinigung?
Ärztliche Bescheinigung oder es muss äußerlich sichtbar sein. Es wird unabhängig von der SSW ein Vorteil gewährt, um Paaren notfalls im Familienkreis zu verbergen, dass man vor der Ehe Sex hatte - übertrieben gesagt. Sprich, es soll gewährleistet sein, dass das Kind möglichst lange nach der Hochzeit zur Welt kommt und das die Braut nicht hochschwanger vor dem Beamten stehen muss.

Es gibt an sich zwei Fristen: Die "Überdenkfrist", auch "Aufgebot" genannt - vier Wochen. Und natürlich die Warteschlange für freie Termine. Ersteres wird mit Schwangerschaft definitiv ignoriert, zweiteres hängt vom Standesamt ab.
Danke fuer den Hinweis. Das wird uns definitiv sehr helfen. Ich bin gerade dabei das EFZ zu besorgen, mit Glueck haben wir hoffentlich bald alles zusammen und koennen bis spaetestens September einen Termin im ZAGS bekommen...das wuerde uns ja reichen, wenn wir alles bis zur 12. SSW ueber die Buehne bekommen.
Norbert hat geschrieben:
matt83 hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben: Warum das? Eine Schwangerschaft im so frühen Stadium ist eigentlich, so lange keine Komplikationen bekannt sind, keinerlei Hinderungsgrund für einen Flug.
Sagte ihr Arzt... um das Risiko eines moeglichen Abgangs zu minimieren. Im Internet finden sich dazu auch widerspruechliche Aussagen...
Also die Druckverhältnisse sind vollkommen ungefährlich - da die Kabinen Druckausgleich haben. Da ist das rasante Herunterfahren an einem Berg "härter".

Blieben noch die Gefahren von Luftlöchern ... nun ja, 10 km auf holprigen russischen Straßen sind da in meinen Augen wesentlich gefährlicher.

Bleibt noch der Nacktscanner in Moskau - da darf man als Schwangere drumrumgehen und wird nur abgetastet. Gut, gegen die Höhenstrahlung gibt es keine Mittel.

Ich kenne sehr viele Schwangere, die unabhängig von der Woche (bis zur maximal zugelassenen 32. Woche natürlich) geflogen sind - keine hatte vom Flug einen Abgang.

Abgänge gab es viele im Freundeskreis, aber meist einfach aufgrund genetischer Probleme - da hätte "nicht fliegen" nicht geholfen.
Kann ich verstehen, aber erzaehl das bitte alles meiner Verlobten nochmal ;) ... die hat sich das nun alles in den Kopf gesetzt und sie vom Gegenteil zu ueberzeugen wird schwer :)

Re: Eheschließung um dann in AT zu leben

Verfasst: 21 Jul 2011, 12:34
von Saboteur
bin vorgestern mit einer Kollegin geflogen, die ist im 7. Monat schwanger.. hats auch überstanden :)