Seite 3 von 4
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 10:48
von Jochen
Und nicht zu vergessen: der Hausbank muss der neue GF auch gemeldet werden! Natürlich wieder mit dem kompletten Dokumentenpaket und notariell beglaubigter Unterschrift!
Sonst heisst es für die OOO binnen kürzester Frist: ohne Rubel kein Trubel!

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 10:58
von Sibirier
Eine mögliche Variante ist natürlich, dass seine "Noch-Ehefrau" dem Vater eine Vollmacht gegeben hat....und er als ihre Vertretung den Gesellschafterbeschluss zur Ernennung des neuen Geschäftsführer gemacht hat....
Denn zur Benennung eines neuen Geschäftsführer benötigt man nicht den alten Geschäftsführer, sondern eine Gesellschafterversammlung....
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 11:21
von Jochen
Als Vertreter der Gesellschafterversammlung sich selbst zum neuen GF ernennen? Ist das überhaupt zulässig?
Wenn es eine Ein-Personen-GmbH ist, könnte an der Geschichte schon was dran sein!
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 11:27
von Zejtnot
Jochen hat geschrieben:Als Vertreter der Gesellschafterversammlung sich selbst zum neuen GF ernennen? Ist das überhaupt zulässig?
Das schon. Aber dann hätte das nicht wegen einer "gefälschten Unterschrift" geklappt, sondern wegen einer zuvor ausgestellten "Generalvollmacht".
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 11:39
von Jochen
Wenn es eine Ein-Mann-GmbH ist, braucht doch Schwiegervater keine Unterschriften fälschen. Die Tochter als Alleingesellschafter ernennt ihn einfach.
Und wenn es (nicht roland) noch andere Gesellschafter gibt, braucht man doch auch nichts fälschen.
An der Geschichte stimmt doch vorne und hinten nichts!
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 11:52
von Sibirier
Warten wir's doch ab, ob sich der TO noch einmal meldet...
Vielleicht war es auch nur ein Troll....
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 11:53
von Zejtnot
Jochen, die Story war ja gerade: "Meine noch Ehefrau teilt mir frech mit das ihr Vater ihre Unterschrift gefälscht hat und sich zum GF der OOO gemacht hat."
Der Schwiegervater hätte das angeblich also gegen den Willen der Ehefrau gemacht, aber dennoch hält sie zu ihm. Alles mehr als mysteriös.
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 12:01
von Jochen
Zejtnot hat geschrieben:Jochen, die Story war ja gerade: "Meine noch Ehefrau teilt mir frech mit das ihr Vater ihre Unterschrift gefälscht hat und sich zum GF der OOO gemacht hat."
Der Schwiegervater hätte das angeblich also gegen den Willen der Ehefrau gemacht, aber dennoch hält sie zu ihm. Alles mehr als mysteriös.
Ja, genau das ist ja das kuriose!
Zejtnot, schick doch mal den link hier an Galileo Fake-Check! Oder gleich an Galileo Mystery

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 07 Jul 2011, 12:33
von bella_b33
Jochen hat geschrieben:Und nicht zu vergessen: der Hausbank muss der neue GF auch gemeldet werden! Natürlich wieder mit dem kompletten Dokumentenpaket und notariell beglaubigter Unterschrift!
Meine Frau sagte, daß das jetzt erleichtert wurde. Man kann die Unterschrift mit Pass im Beisein eines Bankangestellten machen. Also wohl keine Rennerei zum Notar mehr.
Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!
Verfasst: 08 Jul 2011, 03:01
von zimdriver
... und wenn der Bankangestellte gerade nach unten geschaut oder ihn gar ein Bedürfnis allzu sehr bedrängt hat, dann ...