Es ist also nicht einzusehen, dass
1. "eine Russin in Frankreich verheiratet problemlos beide Pässe behalten kann"
Das ist, wenn das so zulässig ist, französisches Recht, und nur weil das in Frankreich geht, muss es in DE noch lange nicht auch gehen.
2. "jeder EU-Europäer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die alte aufgeben zu müssen / jeder Deutsche eine andere EU-Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die deutsche aufgeben zu müssen"
Das ist die Spezifik innerhalb der EU - da gibt es nun einmal Vorteile für Angehörige von EU-Mitgliedsländern in DE und für Deutsche in EU-Mitgliedsländern. Ein Deutscher muss aber seine deutsche Staatsbürgerschaft genau so abgeben, wenn er die russische haben will.
3. "in D grob geschätzt 2 Mio Ausländer und Aussiedler mehrstaatig sind"
Zu den Aussiedlern wurde bereits Stellung genommen, dafür gibt es eine besondere gesetzliche Regelung - meiner Ansicht nach zu Unrecht, aber das sei hier mal dahingestellt. Dazu kommen noch Personen, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben (die ich darum nicht per se als Ausländer bezeichnen würde), die auch per Gesetz aufgrund ihrer Abstimmung das Recht haben, beiden Staatsangehörigkeiten zu führen.
Ich bin mir sicher, dass es einen großen Aufschrei gäbe, wenn alle in DE lebenden Ausländer nun plötzlich einfach so die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben dürften, ohne dass sie ihren Heimatpass abgeben müssen. Alle, die das betrifft, hätten also plötzlich staatsbürgerliche Rechte - und zwar in ihrem Heimatland genauso wie in Deutschland. Welchem Staat gegenüber sind sie denn loyal, welchem gegenüber fühlen sie sich verpflichtet - denn Staatsbürgerschaft bringt auch Pflichten mit sich, aber die meisten wollen sich nur die Rosinen rauspicken, problemlos reisen und alle Annehmlichkeiten genießen, die eine Staatsbürgerschaft so mit sich bringt. Und dafür ist das aber nicht gedacht, ich bin der Meinung, dass Staatsangehörigkeit kein Wunschkonzert ist. Mein Mann muss sich genau so entscheiden, zu welchem Staat er zugehörig sein möchte. Auch wenn das nett wäre, ist es verständlicherweise nicht gewünscht, dass jeder nach Belieben diverse Pässe in der Tasche hat.
Zu Nikolaus:
Nikolaus hat geschrieben:Nur mal als Anregung, falls sich hier jemand zumindest ein wenig ernsthaft mit der Problematik beschaeftigen will ...
Zum Staatsangehoerigkeitsgesetz hat das BMI ja Anwendungsrichtlinien veroeffentlicht.
Das soll nur noch einmal unterstreichen, dass die Fragestellung nicht trivial ist und nicht einfach nach "Gefuehl" abgeschmettert werden sollte.
Ich möchte nicht verheimlichen, dass ich das Bestreben des Fragestellers nicht unbedingt unterstütze. Ich möchte mir aber trotzdem nicht vorwerfen lassen, dass ich irgendwas verheimliche oder an der Wahrheit vorbeischreibe. Es ging überhaupt nicht darum, eine Fragestellung als trivial zu bewerten und abzuschmettern. Ich muss aber die Frage auf den Grundlagen beantworten, die der Fragesteller liefert, und da ging es nicht um konkrete Nachteile, dashalb die Beantwortung, wie es im Regelfall (und nicht im Ausnahmefall) ist. Ich bin aber nicht verpflichtet, mich jetzt hinzusetzen und mögliche Lücken im Gesetz oder fadenscheinige Argumente für jedes x-beliebige Ansinnen zu suchen, das ist nicht meine Aufgabe. Aber wenn du schon Anregungen gibst, dass sich jemand gezielt mit der Thematik beschäftigt - warum tust
du es nicht? Den Link hast du eh schon gepostet...