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Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 11 Jul 2011, 13:52
von Nikolaus
Jochen hat geschrieben:Entschuldige, aber das ist doch wieder reichlich konstruiert! Russland ist nicht Nazi-Deutschland. Die beiden zitierten Punkte werden auf keinen Fall durch das russische BGB legitimiert.
Noe, da ist nichts konstruiert. Hm, wo verbietet denn das "russische BGB" solche Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, ..., die das Erbrecht oder auslaendisches Eigentum an russischen Firmen einschraenken?
Sorry. Der russische Staat schuetzt sich genauso wie alle anderen Staaten, mit Nazi-Deutschland hat das doch wohl nichts zu tun. Vor nicht allzu langer Zeit konnte z.B. ein Auslaender ueberhaupt keine russischen Aktien besitzen, nur Derivate. Jetzt in eingeschraenktem Masse moeglich. Wenn ein Auslaender ein Grundstueck von einem Russen erbt, das sich z.B. in einem Sperrgebiet befindet, muss er es kurzfristig verkaufen usw. usw.

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 11 Jul 2011, 14:02
von Nikolaus
Zejtnot hat geschrieben:Ich kann mich an einen Fragesteller hier erinnern, der meinte, er verliere de facto seine russische Rente, wenn er sich einbürgern lasse.
Na, das ist mit Sicherheit in dieser Allgemeinheit falsch. Aber es koennte sein, dass er den regionalen Rentenzuschlag, den z.B. ein Moskauer Rentner erhaelt, verliert, sobald er seinen Wohnsitz in Moskau aufgibt. (Das kann durchaus ein wesentlicher Teil der "Rente" sein!)

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 11 Jul 2011, 14:57
von Axel Henrich
Nikolaus hat geschrieben:Aber es koennte sein, dass er den regionalen Rentenzuschlag, den z.B. ein Moskauer Rentner erhaelt, verliert, sobald er seinen Wohnsitz in Moskau aufgibt. (Das kann durchaus ein wesentlicher Teil der "Rente" sein!)
I.d.T. ist das ein erheblicher Unterschied wo du rgistriert bist. (siehe auch МРОТ / 4300 - 10000).

Ohne russ. Inlandspass wird es auch schwerer, wenn nicht gar unmoeglich, staatl. (Zu-) Zahlungen in Anspruch zu nehmen - wie beim Sterbegeld z.B..

-ah-

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 11 Jul 2011, 18:47
von paramecium
Mal weg vom schnöden Mammon. Wie ist es eigentlich mit dem VISA wenn man als gebürtiger Russe seine Staatsbürgerschaft ablegt? Verwandte in für Ausländer beschränkten Gebieten oder gar SATOs (Krasnokamensk, Osjorsk, Schelesnogorsk ect.) kann man dann wohl auch nicht mehr besuchen oder?

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 11 Jul 2011, 19:51
von flyaway
Hallo zusammen,

ich möchte Argumente sammeln, mit dem Ziel, dass eine Mehrstaatigkeit meiner Frau akzeptiert wird.
Und ich habe auch kein Problem damit, wenn wir die ersten hier in D wären oder das Ganze gerichtlich durchsetzen. ;)

Gruss,
flyaway

PS:
Ich bedanke mich herzlich für die letzten interessanten Beiträge.

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 11 Jul 2011, 20:46
von Nikolaus
Na, vielleicht meldet sich ja noch jemand, der die Argumente schon im Kasten hat ...
Bis dahin hier mal ein Beispiel, wie das Bundesverwaltungsgericht einen solchen Fall zerpflueckt hat. (Ist ja bekannt, wie schwarz man dort ist ... :) ).
http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=786
Du musst also zumindest mit gewichtigeren Argumenten als der Klaeger in diesem Fall kommen, wenn Du Erfolg haben willst ...

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 12 Jul 2011, 06:43
von Zejtnot
paramecium hat geschrieben:Wie ist es eigentlich mit dem VISA wenn man als gebürtiger Russe seine Staatsbürgerschaft ablegt? Verwandte in für Ausländer beschränkten Gebieten oder gar SATOs (Krasnokamensk, Osjorsk, Schelesnogorsk ect.) kann man dann wohl auch nicht mehr besuchen oder?
Grundsätzlich braucht man als Ex-Russe natürlich fortan für Besuche in Russland ein Visum. Und es ist bekannt, dass man die zusätzlichen Passierscheine für Sperrgebiete nur sehr schwer oder teilweise überhaupt nicht bekommt. Da es aber immer wieder Ausnahmen gibt - Wirtschaftsdelegationen bekommen ja beispielsweise Visa nach Norilsk - wäre dies wohl auch kein Argument für ein Gericht. Und wenn nicht gerade die Eltern in Schelesnogorsk leben, wird auch kein Gericht anerkennen, dass die fehlende Reisefreiheit nach Schelesnogorsk ein Grund ist, die russische Staatsbürgerschaft nicht abzugeben.
Nikolaus hat geschrieben:Du musst also zumindest mit gewichtigeren Argumenten als der Klaeger in diesem Fall kommen, wenn Du Erfolg haben willst ...
... und dort sind ja schon richtig harte Argumente vorgetragen worden, unter anderem das von Dir genannte Beispiel des erzwungenen Wohnungsverkaufs in einem Gebäude des Außenministeriums sowie geschäftliche Beziehungen nach Russland. Und dennoch wurde es in zwei gerichtlichen Instanzen abgelehnt!

flyaway, wenn Du am Ende wirklich eine tragfähige Argumentation findest, wären wir hier für eine Rückmeldung sehr dankbar.

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 12 Jul 2011, 11:09
von flyaway
Vielen Dank für den interessanten Link, Nikolaus!

Es ist für mich nicht einzusehen, dass z.B.
- eine Russin in Frankreich verheiratet problemlos beide Pässe behalten kann
- jeder EU-Europäer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die alte aufgeben zu müssen.
- jeder Deutsche eine andere EU-Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die deutsche aufgeben zu müssen.
- in D grob geschätzt 2 Mio Ausländer und Aussiedler mehrstaatig sind

Jedenfalls sammeln wir weiter mögliche Argumente und werden mal schauen, wo wir später den Hebel ansetzen... ;)

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 12 Jul 2011, 12:35
von manuchka
Es ist also nicht einzusehen, dass
1. "eine Russin in Frankreich verheiratet problemlos beide Pässe behalten kann"
Das ist, wenn das so zulässig ist, französisches Recht, und nur weil das in Frankreich geht, muss es in DE noch lange nicht auch gehen.

2. "jeder EU-Europäer die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die alte aufgeben zu müssen / jeder Deutsche eine andere EU-Staatsangehörigkeit annehmen kann ohne die deutsche aufgeben zu müssen"
Das ist die Spezifik innerhalb der EU - da gibt es nun einmal Vorteile für Angehörige von EU-Mitgliedsländern in DE und für Deutsche in EU-Mitgliedsländern. Ein Deutscher muss aber seine deutsche Staatsbürgerschaft genau so abgeben, wenn er die russische haben will.

3. "in D grob geschätzt 2 Mio Ausländer und Aussiedler mehrstaatig sind"
Zu den Aussiedlern wurde bereits Stellung genommen, dafür gibt es eine besondere gesetzliche Regelung - meiner Ansicht nach zu Unrecht, aber das sei hier mal dahingestellt. Dazu kommen noch Personen, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben (die ich darum nicht per se als Ausländer bezeichnen würde), die auch per Gesetz aufgrund ihrer Abstimmung das Recht haben, beiden Staatsangehörigkeiten zu führen.

Ich bin mir sicher, dass es einen großen Aufschrei gäbe, wenn alle in DE lebenden Ausländer nun plötzlich einfach so die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben dürften, ohne dass sie ihren Heimatpass abgeben müssen. Alle, die das betrifft, hätten also plötzlich staatsbürgerliche Rechte - und zwar in ihrem Heimatland genauso wie in Deutschland. Welchem Staat gegenüber sind sie denn loyal, welchem gegenüber fühlen sie sich verpflichtet - denn Staatsbürgerschaft bringt auch Pflichten mit sich, aber die meisten wollen sich nur die Rosinen rauspicken, problemlos reisen und alle Annehmlichkeiten genießen, die eine Staatsbürgerschaft so mit sich bringt. Und dafür ist das aber nicht gedacht, ich bin der Meinung, dass Staatsangehörigkeit kein Wunschkonzert ist. Mein Mann muss sich genau so entscheiden, zu welchem Staat er zugehörig sein möchte. Auch wenn das nett wäre, ist es verständlicherweise nicht gewünscht, dass jeder nach Belieben diverse Pässe in der Tasche hat.

Zu Nikolaus:
Nikolaus hat geschrieben:Nur mal als Anregung, falls sich hier jemand zumindest ein wenig ernsthaft mit der Problematik beschaeftigen will ... :)
Zum Staatsangehoerigkeitsgesetz hat das BMI ja Anwendungsrichtlinien veroeffentlicht.

Das soll nur noch einmal unterstreichen, dass die Fragestellung nicht trivial ist und nicht einfach nach "Gefuehl" abgeschmettert werden sollte.
Ich möchte nicht verheimlichen, dass ich das Bestreben des Fragestellers nicht unbedingt unterstütze. Ich möchte mir aber trotzdem nicht vorwerfen lassen, dass ich irgendwas verheimliche oder an der Wahrheit vorbeischreibe. Es ging überhaupt nicht darum, eine Fragestellung als trivial zu bewerten und abzuschmettern. Ich muss aber die Frage auf den Grundlagen beantworten, die der Fragesteller liefert, und da ging es nicht um konkrete Nachteile, dashalb die Beantwortung, wie es im Regelfall (und nicht im Ausnahmefall) ist. Ich bin aber nicht verpflichtet, mich jetzt hinzusetzen und mögliche Lücken im Gesetz oder fadenscheinige Argumente für jedes x-beliebige Ansinnen zu suchen, das ist nicht meine Aufgabe. Aber wenn du schon Anregungen gibst, dass sich jemand gezielt mit der Thematik beschäftigt - warum tust du es nicht? Den Link hast du eh schon gepostet...

Re: Nachteile Ausbürgerung Russland

Verfasst: 12 Jul 2011, 13:46
von Sibirier
manuchka hat geschrieben:Es ist also nicht einzusehen, dass
1. "eine Russin in Frankreich verheiratet problemlos beide Pässe behalten kann"
Das ist, wenn das so zulässig ist, französisches Recht, und nur weil das in Frankreich geht, muss es in DE noch lange nicht auch gehen.
Es wäre interessant, ob eine Klage beim EU-Gerichtshof Aussicht auf Erfolg hätte, gleiches Recht für alle EU-Bürger und deren Angehörigen..... ;)