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Re: Mutterschutz in Russland

Verfasst: 02 Apr 2014, 16:06
von kazan
Norbert hat geschrieben:Mein Eindruck ist, dass es vor allem für Wohnraum genutzt wird. Dazu muss dann eh eine Hypothek aufgenommen werden, denn die Auszahlung erfolgt (noch so eine alberne Regel) nur zur Löschung einer Hypothek. Und da hoffen einfach alle, dass schon alles klar gehen wird. Aber eine Garantie hat man nicht. ...
Ok. Also wenn die Voraussetzung definitiv eine Hypothek ist, die dann mit dem Mutterschaftskapital getilgt, oder teilweise abbezahlt wird, dann könnte man vielleicht versuchen, dass ich als zusätzlicher Bürge für diese Hypothek hafte und diese Mutter dann die Hypothek bekommt? Und wenn ich die Summe von 8000.- EUR als Sicherheit auf ein Konto bei dieser Bank einzahlen muss, dass dann "gesperrt" wird, so lange die Hypothek nicht getilgt ist, wäre das vielleicht eine Möglichkeit?
Eine Garantie für das Mutterschaftskapital wäre es - wie du geschrieben hast - natürlich immer noch nicht. Aber wohl mal eine prinzipiell richtige Voraussetzung...

Gibt es denn dazu keine konkrete praktische Erfahrung von den Familien? Das Mutterschaftskapital gibt es ja schon immerhin seit 2007 und 3,5-4 Mio Familien haben es wohl auch beantragt. Und viele haben es auch bekommen:
More than 2 million Russian families have already used the maternity capital. More than 300 thousand families have used the maternity capital to improve housing. Das war wohl 2011/2012? http://www.pfrf.ru/ot_en/mother/
Hier hab ich noch entdeckt, dass man wohl - wenn man eine Hypothek hat, die zur Wohnraumverbesserung zählt - keine Wartefrist von diesen drei Jahren hat, sondern das Mutterschafkapital gleich bekommt!? Ist das richtig?
Исключение составляет направление средств материнского (семейного) капитала на погашение основного долга и уплату процентов по кредитам или займам, в том числе ипотечным, на приобретение (строительство) жилья. В этом случае средствами материнского капитала можно воспользоваться, не дожидаясь достижения трех лет со дня рождения (усыновления) ребенка, в связи с рождением (усыновлением) которого возникло право на дополнительные меры государственной поддержки, и независимо от даты заключения кредитного договора.
http://www.pfrf.ru/family_cap_spending/
Danke.

Re: Mutterschutz in Russland

Verfasst: 02 Apr 2014, 18:41
von kazan
Also die zweifache Mutter sagt, dass sie nach dem dritten Lebensjahr jeden mit dem Mutterschaftskapital auszahlen kann und vorher nur die Bank.
Gibt es eine Quelle für die Regel, dass man nur die Bank auszahlen kann?
Danke.