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Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 24 Aug 2011, 13:51
von harald63
bella_b33 hat geschrieben:aaaah, Danke! Dann also doch nicht, Super!
Man beachte das Sätzchen "Also vom deutschen Recht her nicht.". Kann natürlich immer noch sein, dass die Russen wollen, dass sich das Kind entscheidet. Keine Ahnung, wie da die Gesetze aussehen.

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 24 Aug 2011, 14:06
von Zeppelin
Zejtnot hat geschrieben:Wenn die Eltern zwei verschiedene Staatsbürgerschaften haben, muss man sich NICHT entscheiden.
Danke für die Korrektur. Hast Du eine Quelle, wo man sich dazu genau schlau machen kann?
Mir war das bisher nämlich so nicht bekannt.

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Verfasst: 24 Aug 2011, 14:46
von Zejtnot
Zeppelin hat geschrieben:Danke für die Korrektur. Hast Du eine Quelle, wo man sich dazu genau schlau machen kann?
Mir war das bisher nämlich so nicht bekannt.
Ich meinte sogar, dass ich das sogar schon mal bei Dir korrigiert hätte. Aber war wohl jemand anderes. Unter http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=7728 hatten wir es schon einmal im Detail diskutiert, insbesondere http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=70308#p70308 ist da interessant.

Während die Kinder von Deutschen per Gesetz einfach schon einmal Deutsche sind und daran keinerlei Zweifel gehegt wird, werden die Kinder aus Migrantenfamilien (beide Eltern nicht Deutsche) quasi nur über eine Ausnahme deutsch - fallen aber dann unter das so genannte Optionsmodell. Genauer geregelt ist dies im Staatsangehörigkeitsgesetz:
§ 29
(1) Ein Deutscher, der nach dem 31. Dezember 1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder durch Einbürgerung nach § 40b erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, hat nach Erreichen der Volljährigkeit und nach Hinweis gemäß Absatz 5 zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Die Erklärung bedarf der Schriftform.
(2) Erklärt der nach Absatz 1 Erklärungspflichtige, daß er die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Zugang der Erklärung bei der zuständigen Behörde verloren. Sie geht ferner verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird.
Dieser § 4 Abs. 3 bezieht sich aber ausschließlich auf besagte Migrantenkinder:
§ 4
[...]
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht [...] besitzt.
Ansonsten kann man seine deutsche Staatsbürgerschaft nur noch verlieren, wenn man eine andere annimmt - aber die russische hat man ja in aller Regel auch per Geburt, nimmt sie also nicht zusätzlich an (siehe den zweiten Link ganz oben dazu).

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 24 Aug 2011, 15:19
von Zeppelin
Okay,

eigentlich hatte ich das gemeint, weil es bei meinem Bsp. ja von vorn herein um ein in D geborenenes russ./russ. Kind ging.

Da bin ich halt darüber 'gestolpert', dass plötzlich ein dt./russ. Kind in die Diskussion eingebracht wurde - also eine ganz andere Diskussionsgrundlage. :roll:

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 25 Aug 2011, 06:15
von Zejtnot
Zeppelin hat geschrieben:eigentlich hatte ich das gemeint, weil es bei meinem Bsp. ja von vorn herein um ein in D geborenenes russ./russ. Kind ging.

Da bin ich halt darüber 'gestolpert', dass plötzlich ein dt./russ. Kind in die Diskussion eingebracht wurde - also eine ganz andere Diskussionsgrundlage. :roll:
Ja, für russ./russ. gilt natürlich das Optionsmodell.

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 25 Aug 2011, 11:19
von Zeppelin
harald63 hat geschrieben:Kann natürlich immer noch sein, dass die Russen wollen, dass sich das Kind entscheidet. Keine Ahnung, wie da die Gesetze aussehen.
Letzteres weiß ich zwar auch nicht. Aber alles mir bekannte weist darauf hin, das RUS keineswegs darauf dringt, seine Bürger/-innen loszuwerden. Eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 25 Aug 2011, 14:06
von Mista
harald63 hat geschrieben: Kann natürlich immer noch sein, dass die Russen wollen, dass sich das Kind entscheidet. Keine Ahnung, wie da die Gesetze aussehen.
In RU muss man sich nicht zwischen 2 Staatsbürgerschaften entscheiden (das weiss ich aus eigener Erfahrung).
Dabei habe ich gehört, dass man in RU juristisch zwischen "Doppelstaatsbürgerschaft" und "zwei (oder mehr) Staatsbürgerschaften" unterscheidet. Bin nicht sicher, was genau der Unterschied ist, aber ich z.B. habe zwei und nicht Doppel...
Laut russischem Gesetz gilt jemand, der einen russischen Pass hat, innerhalb der russischen Grenze NUR als russischer Staatsbürger, egal wie viele und welche anderen Pässe man hat.

Aber man darf sie haben, so viel ist sicher ;)

P.S. Und ich finde es auch gut so [genau]

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 25 Aug 2011, 14:31
von Mista
manuchka hat geschrieben: Ich finde, Staatsangehörigkeit ist kein Wunschkonzert, bei dem ich mir von allem das Beste rauspicken kann. Die begründet ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und ich meine, dass bei einer doppelten Staatsangehörigkeit eigentlich immer auch ein gewisser Interessenkonflikt vorhanden ist (wo gehöre ich eigentlich hin, welchem Land fühle ich mich zur Loyalität verpflichtet?), auch wenn der sich bestimmt nicht immer auswirkt.
Weil ich vorher erwähnt habe, dass ich 2 Pässe habe und gut finde, dass es erlaubt ist, möchte ich es an meinem Beispiel erklären.

Ich persönlich fühle mich beiden Ländern zur Loyalität verpflichtet (vobei Loyalität keineswegs bedeutet, dass ich alles was da läuft immer für richtig erkläre, aber das ist hoffentlich auch so klar).
So wie ich meinen beiden Eltern loyal bin, auch wenn sie sich streiten oder getrennt leben (nur so als Beispiel) - weil ich beide liebe, beiden etwas zu verdanken habe und beiden vom Herzen nur Gutes wünsche - das geht auch für meine beiden Länder.

Was Pflichten angeht - sehe ich auch kein Problem, z.B. in beiden Ländern Steuer bezahlen.
Am unserem Beispiel: ich werde wenn es dazu kommt auch beide Eltern unterstützen.

Es gibt absolut keinen Interessenskonflikt, denn sollte es irgendwann zu einem Konflikt zw. den beiden Staaten kommen, der eine gewaltsame Lösung einfordert (was gottseidank völlig unwahrscheinlich ist), würde ich keiner Seite aktiv gegen die andere helfen.

Verstehe nicht, warum man etwas generell verbieten möchte, was im Prinzip keinem schadet...
(in Einzelfällen kann man ja trotzdem anders entscheiden)

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 25 Aug 2011, 14:43
von Zejtnot
Mista hat geschrieben:Aber man darf sie haben, so viel ist sicher ;)
Genau, so ist es mir auch bekannt.

Man darf zwar nachträglich keine weitere annehmen (bzw. die russische bekommen, ohne die bisherige abzulegen) ... aber wenn man sie per Geburt hat, dann wir daran nicht mehr gerüttelt.

Re: doppelte Staatsbürgerschaft

Verfasst: 25 Aug 2011, 14:46
von Mista
Zejtnot hat geschrieben:
Man darf zwar nachträglich keine weitere annehmen ... aber wenn man sie per Geburt hat, dann wir daran nicht mehr gerüttelt.
Das stimmt so nicht, ich habe per Geburt nur die russische gehabt. Die russische nachträglich bekommen - darüber weiss ich nichts, aber eine weitere annehmen geht auf jeden Fall.