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Re: Lohnsteuer wechseln
Verfasst: 08 Sep 2011, 11:36
von Saboteur
aber was bedeutet das für vermietete Wohungen die ausländischen BesitzerInnen gehören? Fließen die Steuereinahmen aus der Miete weg? hmmm... weiß das jemand?
Re: Lohnsteuer wechseln
Verfasst: 08 Sep 2011, 13:49
von Sibirier
Also, ich habe mal nachgesehen und hier das DBA gefunden:
http://www.fifoost.org/russland/steuern ... /node5.php
Danach steht im Artikel 6, das bei unbeweglichen Vermögen die Einkünfte dort versteuert werden können, wo sich das Objekt befindet.
Variante A, Wohnung in DE: Nach Artikel 23 Abs. 1 wird bei einem in Russland befindlichen Steuerpflichtigen, die Besteuerung nach dt. Recht vorgenommen, aber die russ. Einkommensteuer wird in Abzug gebracht. D. h. in der RF 13% in DE persönliche Steuer - die 13% russ. Steuer.
Variante B, Wohnung in RF: Nach Artikel 23 Abs. 2 a wird bei einem in DE befindlichen Steuerpflichtigen, die Besteuerung in DE nicht durchgeführt, aber zur Berechnung des Progressions-Steuersatzes mit herangezogen (d. h. je höher das Einkommen ist, desto höher ist der persönliche Steuersatz).
Wenn ich falsch liegen sollte, korrigiert mich gerne.....
Re: Lohnsteuer wechseln
Verfasst: 13 Sep 2011, 21:36
von lausi
Frankfurt Girl hat geschrieben:Wir haben es ein Mal 2 Jahre zuvor gemacht als er noch nicht in Russland beschäftigt war und wir beide Studenten waren. Soll man jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung machen?
Mit den Steuerklassen III/V müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Aber das wird für Dich mit StKl.V höchstwahrscheinlich zu einer Erstattung führen, wenn Dein Mann keine deutschen Einkünfte hatte.