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Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 11:47
von bosna
Jochen hat geschrieben:bosna hat geschrieben:
Das stimmt, aber einige Firmen lassen es unter den Tisch falles. Es geht in Deutschland auf ein deutsches Konto, wie auch der Rest des Gehaltes.
Du sitzt also mit dt. Arbeitsvertrag und deutschem Gehalt in einem russischen Büro, erbringst deine Arbeitsleistung in Russland und lässt die Steuern unter den Tisch fallen. Was erzählst du bei zufälliger Kontrolle des Migrationsamtes oder der Steuerprüfung, was du denn im Büro zu suchen hast? Jetzt mal rein hypothetisch.
Die Leute sind ja auch nicht doof.
Nein, ich habe eine Arbeitsgenehmigung und einen Aufenthaltsstatus. Alsokannmir dahingehend nicht viel passieren.
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 13:16
von Jochen
Norbert hat geschrieben:Jochen hat geschrieben:Norbert, du weisst doch: bei Abwesenheit wird das Spezialistenvisum annuliert!
Bei Abwesenheit von mehr als 183 Tagen am Stück oder pro Jahr?
Danke für den Gesetzesauszug!
Im Gesetz steht: länger als 6 Monate ausserhalb Russlands...
Wie das nun gezählt wird, ob laufende Monate oder Kalenderjahr, wäre interessant zu erfahren. Aber da steht nix.
Könnte mir vorstellen, dass Ein-und Ausreisen vom Migrationsamt regelmäßig abgerufen werden und wenn man pro laufende Monate oder Kalenderjahr keine Chance mehr hat, auf 183Tage+ zu kommen, wird die Arbeitsgenehmigung annuliert.
Anders kann ich es mir nicht vorstellen! Ansonsten müsste der Spezialist zum FMS eingeladen werden oder Kontrolle kommt und die zählen über die Passstempel nach.
Andererseits muss man quartalsmäßig dem FMS Bericht erstatten über die Auszahlung des Spezialistengehaltes. Wenn alles pünktlich erfolgt, kann es dem FMS auch theoretisch egal sein, wie lange man im Land ist.
Als ich Steuerresident wurde, hat meine Buchhaltung einfach alle Anwesenheitstage, ob privat oder geschäftlich, zusammengezählt und dann zahlte ich 13%. Könnten also auch einfach nur die Tage zusammengezählt werden!
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 13:20
von Jochen
bosna hat geschrieben:
Nein, ich habe eine Arbeitsgenehmigung und einen Aufenthaltsstatus. Alsokannmir dahingehend nicht viel passieren.
Bei dir scheint es ein interessanter Fall zu sein!
Aufenthaltsstatus hast du, also Ausländer. Arbeitsgenehmigung hast du, also musst du ja einen russ. Arbeitsvertrag haben. Oder wie hast du in deinem Fall die Arbeitsgenehmigung bekommen?
Erzähl doch mal!

Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 13:34
von bosna
Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 13:42
von Jochen
bosna hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Firma Horch&Guck, Auslandsfiliale? Alles klar, ich werde lieber nicht zu viel fragen!

Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 14:55
von inorcist
bosna hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Heisst auf jeden Fall einmal Rep. Office und folglich kein Spezialistenvisum.
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 14:57
von bosna
Jochen hat geschrieben:bosna hat geschrieben:Ehrlich gesagt habe ich wirklich keinen russischen Arbeitsvertrag, ich war vorher schon bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und bin jetzt nach Russland entsandt worden. Kein russischer Arbeitsvertrag und vor Ort haben sich unsere Ortskräfte um meinen Status gekümmert, mehr kann ich da nicht zu sagen. Vielleicht hat mein Unternehmen da eine Sonderstellung, da wir in Russland keine Einnahmen erwirtschaften, sondern nur Informationen sammeln.
Firma Horch&Guck, Auslandsfiliale? Alles klar, ich werde lieber nicht zu viel fragen!

So schlimm ist es nicht, habe keinen Diplomatenstatus. Wir machen das ganz öffentlich und auch Putin weiß darüber bescheid.
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 16:22
von OlgaP
OlgaP hat geschrieben:bosna hat geschrieben:Du bist allerdings in Russland steuerpflichtig, dort gibt es einen Steuersatz von 13% wenn Du mehr als 183 (könnte auch 184 sein) Tage im Jahr in Russland bist, ansonsten zahlst Du 30%.
Dies gilt nur. wenn man ein ganz normales Arbeitsvisum hat. Mit dem Arbeitsvisum "eines hochqualifizierten Spezialisten" ist der Steuersatz immer 13%, egal wieviel Tage man in Russland verbracht hat.
Das würde ich bezweifeln. [Nachtrag: Die folgenden Sätze waren falsch! Siehe unten.]
Mit "egal" habe ich natürlich grob gemeint. Mit dem normalen Arbeitvisum muss man diese 183 Tage mit den Passstempeln beweisen, wie es schon gesagt wurde; mit dem Spezialistenvisum braucht man es nicht.
Налоговым кодексом РФ установлены особенности налогообложения доходов ВКС, получивших разрешение на работу. Так, с 1 июля 2010 г. в отношении всех доходов, получаемых физическим лицом, не являющимся налоговым резидентом РФ, от осуществления трудовой деятельности в качестве ВКС, ставка НДФЛ устанавливается в размере 13% (п. 3 ст. 224 НК РФ). Если высококвалифицированный иностранный специалист приобрел статус налогового резидента РФ, то его доходы облагаются НДФЛ также по ставке 13% (п. 1 ст. 224 НК РФ).
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 20:27
von olscha_s
Hallo Zusammen
vielen Dank für eure Informationen, die sehr hilfreich waren
Ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Versicherungen. Ist es notwenig eine Ausland-Krankenversicherung abzuschließen oder andere Arten von Versicherungen?
Re: Entsendeung nach Moskau
Verfasst: 30 Sep 2011, 20:33
von inorcist
olscha_s hat geschrieben:Ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Versicherungen. Ist es notwenig eine Ausland-Krankenversicherung abzuschließen oder andere Arten von Versicherungen?
Krankenversicherung kommt auf deinen Vertrag an. Wenn du lokal als Spezialist angestellt bist, ist dein Arbeitgeber hier in Russland versplichtet, dir eine private Krankenversicherung zu zahlen. Das sollte in der Regel auch bei 'normalen' Arbeitsvisa Usus sein.