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Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 07 Mär 2013, 20:19
von Alexis77
Hallo zusammen,
der eine oder andere ist mittlerweile sicher schon stolzer Vater und die Liebsten sind bei Euch in Deutschland...
Ich weiß seit 2 Wochen, dass ich Vater werde und bin Momentan mit dem ganzen Administrativen Aufgaben leicht überfordert. Konkret hätte ich zwei Fragen:
- Wie lange ist das Visa zur FZF gültig? Ich habe irgendwo was von 3 Monaten gelesen. Das würde ja bedeuten das meine liebste erst Anfang 7. Monate nach Deutschland kommen kann.
- Ist es richtig, dass meine Freundin den Aufenthaltstitel erst bekommt, wenn das Kind zur Welt gekommen ist?
- @ Benutzer Stone: Hat das mit der GKV für 140 EUR wirklich geklappt? Ich kann im §5 SGB nichts für Zuwanderer finden, die noch keinen Aufenthaltstitel haben, sondern nur ein FZF Visum.
- Gibt es wirklich PKVs die eine Geburt mit Versichern, wenn die Person schon schwanger ist? Wenn jemand was weiß, bitte Name, Tarif und Link posten.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 07 Mär 2013, 22:35
von Anelya
Herzlichen Glueckwunsch!
Ueblicherweise wird die Einreise zum 7. Monat hin ermoeglicht genau. Den Aufenthaltstitel gibt es erst nach der Geburt.
Hast du eine Hochzeit in Betracht gezogen? Danach koennte deine dann-Frau gleich zu dir, bekaeme gleich einen Titel und auch mit der Aufnahme in die Krankenversicherung sollte es dann weniger Probleme geben...
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 07 Mär 2013, 23:37
von Alexis77
Vielen Dank für die Glückwünsche.
Ja heiraten wollen wir auf jeden Fall auch. Aber es ist keine Lösung für unser Problem, da meine Freundin noch kein Deutsch spricht und es somit an dem Sprachtest scheitert. Oder kann man da was machen?
VG
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 07 Mär 2013, 23:41
von Anelya
Ganz schnell Deutsch lernen. A1 ist wirklich nicht so schwer.
Ansonsten bleibt wie du schon geschrieben hast die FZF zum deutschen Kind ohne Sprachkenntnisse um den siebten Monat herum.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 08 Mär 2013, 00:06
von Alexis77
Wenn meine Freundin keinen Job hätte würde das sicher klappen. Aber sie ist halt Abteilungsleiterin und jeden Tag schwer gefordert.
Bei der FZF bleibt das riesen Problem, dass ich keine Krankenkasse finde, die eine schwanger versichert.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 08 Mär 2013, 00:11
von Anelya
Kann ich mir vorstellen, dass dich das belastet. Kenne mich leider mit Krankenversicherungsfragen gar nicht aus, vielleicht kann noch jemand anderes helfen.
Als Abteilungsleiterin ist doch deine Frau bestimmt recht fit, hat studiert und kann Englisch? Dann wuerde sich ein Monat intensives Lernen fuer A1 lohnen. Den Job muss sie doch dann eh aufgeben, wenn ihr gemeinsam in Deutschland wohnt. Oder kann sie das vom Ausland weiterführen? Im Prinzip wäre es dann doch sinnvoll, relativ bald zu kündigen, einen Monat von morgens bis abends Deutsch zu lernen, den A1-Test zu bestehen (jetzt schon anmelden, da sind die Plätze oft schnell weg), zu heiraten (die Aufgebotsfrist fällt bei euch weg, Schwangere dürfen in Russland auch sofort heiraten und müssen nicht einen Monat warten vom Antrag im ZAGS bis zur Trauung), und direkt nach dem A1-Test Abgabe der Unterlagen beim Konsulat (auch am besten jetzt schon den Termin machen - die sind oft schwer spontan zu bekommen und canceln kann man ihn immer noch).
Dann wäre deine Frau im besten Fall in circa zwei Monaten bei dir (1 Monat für A1 und Hochzeit, 1 Monat Wartezeit nach Abgabe der Unterlagen).
Du müsstest dich halt jetzt relativ spontan für die Hochzeit entscheiden und alles in die Wege leiten.
Ansonsten bleibt die Variante, dass deine Frau um den siebten Monat herum einreist. Da bleibt dann das Problem der Krankenversicherung.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 08 Mär 2013, 11:57
von Dietrich
So eine Geburt mit möglicherweise (Not)Kaiserschnitt kostet schon ohne irgendwelche Komplikationen ein paar tausend Euro.
Welche Krankenkasse soll denn da bereit sein, für ein paar hundert Euro diese (garantierten!) Kosten zu stemmen? Zumal du anschließend womöglich einfach kündigst oder wechselst....
Also wenn das meine Krankenkasse machen würde, dann würde ich so schnell wie möglich wechseln......
Aber frag mal bei der ERGO, die werben ja immer mit "machen wir es einfach!"
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 08 Mär 2013, 20:44
von Sibirier
Sonst muesstest Du Deine Frau einfach bei einer gesetzlichen KK versichern...l
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 08 Mär 2013, 21:34
von Anelya
Ohne Aufenthaltstitel kommt man in die Gesetzliche nicht rein, soweit ich weiss. Und den bekommt die Frau ja erst, wenn das Kind schon geboren ist.
Re: Ablehnungsgründe Visum zur Geburt eines (unehelichen) Ki
Verfasst: 08 Mär 2013, 23:25
von Dietrich
Noch ist ja nicht mal seine Frau, sondern wohl nur die Freundin....
Also schnell heiraten, A1 und dann sofort einreisen und anmelden und mitversichern. Dann klappt das mit einer Geburt in D.