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Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 08 Dez 2011, 14:00
von Jenenser
Im Ural diskutierten die Leute zur Zeit erneut über die hochwertige medizinische Versorgung im Lande. Der Anlass ist ein schwerer Verkehrsunfall des Gouverneurs Mischarin, der auf der Straße Jekaterinburg - Serow verunglückte und nun im Ausland, in Deutschland, behandelt werden soll.
http://ria.ru/society/20111206/507942581.html

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 08 Dez 2011, 19:02
von inorcist
zimdriver hat geschrieben:.... bei uns ist's umgekehrt: Am besten nur nach Deutschland. Aber wir sind ja nur Patienten und keine Insider ...
So kenn ich's auch.

Jedes mal, wenn wir in Deutschland sind, will sich meine Freundin auf irgendwas durchchecken lassen. Kommt erschwerend hinzu, dass ich aus ner Medizinerfamilie komme und sie schön ein grosses, quasi kostenloses Angebot hat.

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 10 Dez 2011, 18:31
von herlit
Ich habe den VID nur deshalb erhalten, weil ich eine Russin geheiratet habe! Gleiches ist möglich (!), wenn man einen Verwandten in Russland hat. Bei einer Scheidung behält man zwar den VID bis zum Ende der Gültigkeit, er wird aber nicht verlängert! Gleiches gilt vermutlich auch im Todesfall. Probleme entstehen bei einer Scheidung, wenn die Ehemalige eine Streichung im Einwohneramt veranlasst. Dann nämlich fehlt der Nachweis einer Wohnung und die jährliche Registrierung ist somit eigentlich unmöglich. Man möge mir ausnahmsweise glauben, das sind meine persönlichen Erfahrungen.

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 11 Dez 2011, 01:35
von 7punkt
Andy hat geschrieben:..... habe dann eine zweite Meinung am emc eingeholt, worauf der französiche Arzt mit kategorisch verbat nochmal zu russischen Ärzten zu gehen ......
War klar...bei den emc Preisen :roll:

Meine Meinung: Ärzte in RU sind nicht weniger ausgebildet/ erfahren als in DE oder sonst wo..es mangelt in RU grundsätzlich an Technik und medizinischer Bereich ist auch keine Ausnahme.
Und es ist überall so, dass man eher zu dem Arzt geht, den man empfohlen gekriegt hat.
Wie hiess es noch mal so schoen: für sicheres Leben in einem fremden Land braucht man einen Anwalt und Arzt ;)

7punkt

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 11 Dez 2011, 02:56
von herlit
Ich dachte, hier geht es um den VID?! Gute Nacht Moderatoren (falls es sie gibt)!

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 12 Dez 2011, 08:19
von Zejtnot
herlit hat geschrieben:Ich habe den VID nur deshalb erhalten, weil ich eine Russin geheiratet habe! Gleiches ist möglich (!), wenn man einen Verwandten in Russland hat. Bei einer Scheidung behält man zwar den VID bis zum Ende der Gültigkeit, er wird aber nicht verlängert! Gleiches gilt vermutlich auch im Todesfall. Probleme entstehen bei einer Scheidung, wenn die Ehemalige eine Streichung im Einwohneramt veranlasst. Dann nämlich fehlt der Nachweis einer Wohnung und die jährliche Registrierung ist somit eigentlich unmöglich. Man möge mir ausnahmsweise glauben, das sind meine persönlichen Erfahrungen.
Danke für den Hinweis. Interessant wäre, ob diese Streichung legal war. Denn zuvor hat man ja beim Notar versichert, dass man den Ausländer unbegrenzt (!) bei sich leben lässt.

Und wie schon gesagt, auch gegen die fehlende Verlängerung sehe ich die Möglichkeit, juristisch vorzugehen. Denn schon im Paragraphen für den вид generell steht als Basis nichts mehr zur Ehe mit einem Russen. Man bekommt den вид in jedem Fall, wenn man vorher ein Jahr lang die врп hatte - obwohl man dies auch als Gesetzeslücke deuten kann.

Aber ob man sich da wirklich mit dem russischen Staat oder seinem Ex-Partner anlegen will, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
herlit hat geschrieben:Ich dachte, hier geht es um den VID?! Gute Nacht Moderatoren (falls es sie gibt)!
Die Vermischung beider Beiträge hat der Thread-Starter so initiiert - ich sehe daher keinen Handlungsbedarf, so lange mich Kamtschatkakarl nicht darum bittet. Спокойной (!) ночи!

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 12 Dez 2011, 13:26
von manuchka
Zejtnot hat geschrieben:Danke für den Hinweis. Interessant wäre, ob diese Streichung legal war. Denn zuvor hat man ja beim Notar versichert, dass man den Ausländer unbegrenzt (!) bei sich leben lässt.
Das ja keine eidesstattliche Erklärung, sonden eine Willenserklärung, zwar eine besonders beurkundete, aber trotzdem keine unwiderrufliche. Selbst ein Testament kannst du widerrufen, warum dann nicht auch eine solche Verpflichtung? Soll es z.B. einem geschiedenen Ehepartner zugemutet werden, seinen Ex lebenslang in seiner Wohnung wohnen lassen zu müssen?

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 12 Dez 2011, 13:45
von harald63
manuchka hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Danke für den Hinweis. Interessant wäre, ob diese Streichung legal war. Denn zuvor hat man ja beim Notar versichert, dass man den Ausländer unbegrenzt (!) bei sich leben lässt.
Das ja keine eidesstattliche Erklärung, sonden eine Willenserklärung, zwar eine besonders beurkundete, aber trotzdem keine unwiderrufliche. Selbst ein Testament kannst du widerrufen, warum dann nicht auch eine solche Verpflichtung? Soll es z.B. einem geschiedenen Ehepartner zugemutet werden, seinen Ex lebenslang in seiner Wohnung wohnen lassen zu müssen?
Wenn man einen gemeinsamen Mietvertrag hat, kann man ja auch hier nicht einfach jemand aus der Wohnung schmeissen, sondern braucht dazu einen gerichtlichen Beschluss, dass einer die Wohnung verlassen muss.

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 12 Dez 2011, 14:25
von Zejtnot
manuchka hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Danke für den Hinweis. Interessant wäre, ob diese Streichung legal war. Denn zuvor hat man ja beim Notar versichert, dass man den Ausländer unbegrenzt (!) bei sich leben lässt.
Das ja keine eidesstattliche Erklärung, sonden eine Willenserklärung, zwar eine besonders beurkundete, aber trotzdem keine unwiderrufliche. Selbst ein Testament kannst du widerrufen, warum dann nicht auch eine solche Verpflichtung? Soll es z.B. einem geschiedenen Ehepartner zugemutet werden, seinen Ex lebenslang in seiner Wohnung wohnen lassen zu müssen?
Rein von der Vernunft her gebe ich Dir natürlich Recht, deswegen schrieb ich ja auch, dass das kaum jemand durchsetzen wöllte.

Aber welchen Sinn hat diese Erklärung beim Notar, wenn man sie so einfach widerrufen kann? Und warum weigern sich dann Vermieter, diese zu machen, wenn man sie so einfach widerrufen kann? Wieso gelten Wohnungen mit ständiger Registrierung (Propiska) von ungeliebten Ex-Partnern als unverkäuflich, wenn man sie so einfach rauswerfen könnte?

Re: VID - und russischer Ehepartner verstirbt

Verfasst: 12 Dez 2011, 17:57
von manuchka
Wie ich schon schrieb, die notarielle Erklärung ist eine besonders beurkundete Willenserklärung. Das ist, sagen wir mal, Teil A.
Auf der Grundlage dieser Willenserklärung gibt es den VID. Das ist Teil B.
Nach Erteilung des VIDs wird die dauerhafte Registrierung in der Wohnung vorgenommen. Das ist Teil C.

Den VID kriegt man ja nur, wenn man auch dauerhaft einen Wohnsitz hat, also eine Propiska und nicht nur eine Registracia. Man bräuchte also erst Teil C, dann kriegt man Teil B. Die Propiska bekommst du aber nur als Staatsbürger oder VID-Besitzer, das heißt, erst brauchst du Teil B, dann gibts Teil C. So beißt sich die Katze in den Schwanz. Deswegen hat man Teil A eingebaut, damit schon mal eine "Verpflichtungserklärung" da ist und der VID ausgestellt werden kann, auf dessen Grundlage dann die Propiska eingetragen wird.

Jetzt kommt aber noch was Spannendes: Teil A und Teil B und Teil C sind, rechtlich gesehen, drei völlig selbständige Tatbestände. Zwar sind sie in ihrer Entstehung aneinander angeknüpft, aber in ihrer weiteren Existenz voneinander unabhängig zu betrachten. Deswegen ist es nicht einfach, dem Ex die Propiska (und damit den VID) zu entziehen und ihn aus der Wohnung zu werfen, selbst wenn man die Erklärung widerruft, weil die Propiska selbst ja (erst mal) unabhängig weiter besteht, wenn sie einmal wirksam eingetragen wurde. Womöglich braucht man für die Löschung der Propiska in der Tat eine gerichtliche Entscheidung - die aber wird auf der Grundlage ergehen, dass ich mein irgendwann mal vorm Notar erklärtes Einverständis der dauerhaften Registrierung des Ehepartners förmlich widerrufen.

Wie kompliziert das real ist, weiß ich nicht, aber ich habe von (leider persönlich betroffenen) Freunden in Moskau erfahren, dass sich die Vorschriften zur Propiska geändert haben sollen und dass Eigentümer die mit Propiska registrierten Bewohner der Eigentumswohnung nun leichter rausschmeißen können als vorher. Selbst die eigenen Kinder (sofern die nicht minderährig sind).