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Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 07 Jun 2012, 14:40
von domizil
... ich habe versucht Ihr Problem zu verstehen - habe es aber nicht verstanden. Ich empfehle zwei Dinge:
1. Mit der Abwicklung dieser ganzen Sache einen russischen Rechtsanwalt beauftragen.
2. Keinerlei mündliche Vereinbarungen (mit niemanden) und keine Zahlungen ohne offizielle Quittung.
Beachten Sie außerdem die Forderungen der Steuergesetzgebung. Ein Nichtresident bezahlt beim Verkauf von Immobilien grundsätzlich 30 Prozent der Vertragssumme. Nichtresidenten sind in diesem Fall alle Bürger (auch russische Bürger) die sich weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland aufhalten.
Uwe Niemeier

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 07 Jun 2012, 14:52
von mprasputin
Danke erstmal.
Wr nehmen kontakt auf mit einem Notar.
Die Halbschwester die uns das verauft ist resident !!

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 07 Jun 2012, 14:59
von mprasputin
ich muss mal meine frau fragen ob sie dort als resident oder nicht-resident in Piter ist.

WohnungsanteilRe: Info zu Devisenkonten und Überweisungen au

Verfasst: 08 Jun 2012, 01:27
von Magdeburg-Moskva
Ich denke, beide Rechtsgeschäfte sollten notariell beurkundet werden, also die Schenkung vom Vater an Ihre Frau und der Kauf des Anteils von der Halbschwester an Ihre Frau. Da es sich um Rechtsgeschäfte mit Immobilien handelt, müssen diese zwingend beim Föderalen Registrationsdienst, vulgo "bei der Justiz" registriert werden. Das ist vergleichbar mit der Eintragung ins Grundbuch. Ohne Verträge wird es gar nicht möglich sein, das Geld überhaupt legal zu transferieren. Sie sollten die Zahlung ausschließlich per Banküberweisung vornehmen. (Würde dieser Betrag in bar über die Grenze mitgenommen werden, müsste dieser ebenfalls beim Zoll deklariert werden. Aber bei Barzahlungen wird es schwer, eine juristisch saubere Quittung zu bekommen.) Inwieweit Sie Rubel überweisen können, müssen Sie mit Ihrer Bank klären. Ihre Bank muss Ihnen auch erklären, welche Angaben, in welches Feld des Überweisungsformulars geschrieben werden sollen. Die Überweisung sollten Sie nicht online, sondern auf Beleg vornehmen. Das Zielkonto für Rubel muss das Format 4XXX X810 XXXX XXXX XXXX haben. Bei Zahlung in EUR 4XXX X978 XXXX XXXX XXXX. Entspricht die Währung, in der überwiesen wird, nicht der Kontwährung des Empfängers, geht das Geld an Sie zurück. Bei RUB tragen Sie erheblich Umrechnungsverluste.
Wie können unsere luxemburgischen Kinder in Russland von Iher Mutter die neue Wohnung jetzt erben ?? Wie funktionniert dieses ??
Entschuldigen Sie den Sarkasmus: Indem Ihre Frau und Sie von dieser Welt gehen.

Die erbrechtlichen Fragen, bzw. die Frage, wie Ihre Kinder ein Nutzungsrecht / Anteile an der Wohnung in LED erwerben, klären Sie bitte mit Rechtsanwalt/Notar. Die Rechtslage, die die Nutzungsrechte an Wohnungen betrifft, im Kontext von Ehe und Familie, hat sich in letzter Zeit geändert. Weiterhin müssen Sie sich nachweisen lassen, dass außer Ihrem Schwiegervater, der halbschwester Ihrer Frau niemand sonst Nutzungsrechte an der Wohnung hat.

Ich vermute auch, dass ein Nutzungsrecht / Anteile an einer Wohnung nicht automatisch zu einem Wohnrecht (Aufenthaltstitel) für Ihre Kinder in Russland führt.

Was ich hier schreibe, ist auf keinen Fall abschließend. Da können nur ein guter Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater helfen. ein guter...

Viel Glück!

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 08 Jun 2012, 02:16
von domizil
... um ein ganz klein wenig psychischen Druck von Ihnen zu nehmen (der vermutlich jetzt noch vorhanden ist):
1. Die Gesetzeslage in Russland zu allen Fragen rund um die Immobilie hat sich in den letzten jahren stark verbessert. Das staatliche Kontrollsystem ist gut organisiert. Da Immobiliengeschäfte nur rechtskräftig sind wenn sie vom Staat "beurkundet" werden können Sie also beruhigt leben.
2. Wie ich und "Magdeburg-Moskwa" schon schrieben: Sparen Sie kein Geld an der verkehrten Stelle, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt (kein Notar) der entsprechend spezialisiert ist. Das läuft alles ganz schnell und sicher unproblematisch. Die Anwälte sind nicht mehr ganz so billig, aber auch noch nicht so teuer wie in Deutschland.
3. Durch Vorhandensein von Wohneigentum in Russland entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, schon gar nicht "Zeitweiliges Wohnrecht" oder "Aufenthaltsgenehmigung"
4. Die Überweisung würde ich wie folgt regeln. Ihre Frau eröffnet in Russland ein Euro-Konto und ein Rubel-Konto. Die Anwesenheit Ihrer Frau ist hierzu zwingend notwendig. Danach ganz einfach Überweisung der Summe in Euro aus Luxemburg nach Russland auf das Euro-Konto. Handeln Sie mit der russischen Bank einen individuellen Umtauschkurs aus (orientieren Sie sich an dem Referenzkurz der Zentralbank, wobei natürlich der Kurs Ihrer Bank etwas höher ist, denn die wollen ja etwas verdienen). Von Ihrem Euro-Konto wird problemlos innerhalb von Sekunden die umgetauschte Summe auf Ihr Rubel-Konto gebucht und von dort erfolgt die Überweisung auf das Konto der Schwester in Rubel. Es kann sein das die Bank eine Kopie des Verkaufsvertrages sehen will.
5. Die Schwester muß im Verkaufsvertrag schriftlich bestätigen das sie die Kaufsumme im vollen Umfang erhalten hat. Ohne diesen Satz wird kein Verkaufsvertrag registriert. Das weiß aber jeder Anwalt bzw. jede Makleragentur (die über einen Anwalt verfügen - ist Tagesgeschäft).
mprasputin hat geschrieben:Sie möchte sich in Ihre neue Wohnung registrieren (wie geht das im Prinzip). Sie hat noch Ihr Pflichteil von Iher Mutter zu Gute. Das will Sie aber abgeben. Wie kann Sie das offiziell machen ??
... das verstehe ich überhaupt nicht und kann es also nicht kommentieren.
Registrieren lassen muß sich in Russland jeder Ausländer wenn er sich länger als sieben Arbeitstage in der RF aufhält. Dies ist eine zeitweilige Registrierung. Sie meinen hier aber sicherlich die "berühmte" Propiska, also die ständige Registrierung. Die gibt es nur wenn man sich ständig in Russland aufhält. Welchen Status Ihre Frau hat (russ. Pass, Resident/Nichtresident) habe ich nicht verstanden. Davon hängt aber alles ab.
mprasputin hat geschrieben:Wie können unsere luxemburgischen Kinder in Russland von Iher Mutter die neue Wohnung jetzt erben ?? Wie funktionniert dieses ??

Erben kann man nur von jemanden der verstorben ist (siehe Bemerkung von "MM"). Sie können aber bei der Registrierung der neuen Eigentumsrechte für die Wohnung gleich beantragen das die Kinder als Eigentümer der Wohnung eingetragen werden. Dann könnte (wenn Sie es so wollen) es wie folgt aussehen: Ihre Frau erhält eine Eigentumsurkunde für 25% der Wohnung und jedes der Kinder erhält eine Eigentumsurkunde zu je 25 Prozent der Wohnung. Oder Sie verteilen die Prozente anders - ganz nach Ihren Vorstellungen. Jedes Immobilienobjekt kann auf verschiedene Besitzer prozentual aufgesplittet werden (sogar einzelne Zimmer) - verwandtschaftliche Verhältnisse spielen hierbei keine Rolle.
So, ich hoffe ich konnte einen Schritt weiter helfen.
Uwe Niemeier

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 08 Jun 2012, 10:51
von mprasputin
Vielen Dank für eure hlfreiche Antworten.
Wir nehmen Kontakt auf mit einem Notar und einen Rechtsanwalt.

lg

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 08 Jun 2012, 12:20
von mprasputin
Was soll ich genau auf der Ueberweisung (Geldtransfert für die Immobilie) darauf vermerken ,die ich von Luxemburg in Euro auf das Konto in Euro der Halbschwester tätige und wie lange dauert normalerweise die Ueberweisung bis das Geld bei ihr ankommt ?

Bei wem soll der Kaufvertrag ihres Pflichtanteils erstelt werden ( von ihr, vom Makler oder vom Notar) ??

Danke im voraus

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 08 Jun 2012, 13:08
von domizil
mprasputin hat geschrieben:Bei wem soll der Kaufvertrag ihres Pflichtanteils erstelt werden ( von ihr, vom Makler oder vom Notar) ??
Der Vertrag sollte von einem Makler oder einem Notar erarbeitet werden. Ich empfehle einen Makler zu nutzen weil dieser billiger ist und auch gleichzeitig die Registrierung des Vertrages vornimmt. Ein Notar bringt keine wesentlichen MehrVorteile, kostet aber wesentlich mehr. Ich kenne die Preise in St.Petersburg/Moskau nicht. Aber für diese Art Dienstleistung wird hier in Kaliningrad einem Makler 500 Euro bezahlt.
mprasputin hat geschrieben:Was soll ich genau auf der Ueberweisung (Geldtransfert für die Immobilie) darauf vermerken
Zahlungsgrund: "Immobilienkauf in St. Petersburg"
mprasputin hat geschrieben:die ich von Luxemburg in Euro auf das Konto in Euro der Halbschwester tätige
... auf keinen Fall eine direkte Überweisung von Ihrem Konto in Luxemburg auf das Konto der Halbschwester. Bei Geld hört die Freundschaft/Verwandschaft auf!!! Überweisung auf ein Konto Ihrer Frau in Russland (Zwischenparken) und an dem Tag wo beide Vertragsparteien zur Registrierung gehen hat die Überweisung zu erfolgen - dies ist meine dringende Empfehlung. Der finanzielle Mehraufwand ist minimal im Vergleich zu den Kosten die entstehen wenn die Verkäuferin nicht ganz ehrliche Absichten hat - auch wenn es sich um Verwandte handelt.
mprasputin hat geschrieben: wie lange dauert normalerweise die Ueberweisung bis das Geld bei ihr ankommt ?
... höchstens drei Arbeitstage.
Uwe Niemeier

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 08 Jun 2012, 13:11
von mprasputin
Vielen Dank


3 Tage für die Ueberweisung von Luxemburg nach Russland ??

lg

Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE

Verfasst: 08 Jun 2012, 13:14
von mprasputin
3 Tage hab ich verstanden.

Danke für Ihre freundliche Hilfe.