Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutschland
Verfasst: 24 Aug 2013, 21:49
Hallo zusammen,
Ende des Jahres heirate ich meine Verlobte, die zu diesem Zweck mit einem Nationalen Visum in Deutschland einreisen wird. Sie nimmt meinen Familiennamen an, was uns zum (bereits andiskutierten) Thema Namensänderung im Nationalen Pass und im Reisepass der Ehepartnerin führt.
Nach Auskunft des dafür zuständigen Amtes in Russland ist der übliche Ablauf folgender: Innerhalb eines Monats nach der Hochzeit muss die Namensänderung persönlich vor Ort eingeleitet werden. Dazu wird zunächst der Name im Nationalen Pass geändert, was etwa zwei Wochen dauert. Bei Vorlage des geänderten Nationalen Passes kann dann die Änderung im Reisepass vorgenommen werden, was etwa vier Wochen dauert.
Formal scheint es also so, dass einen Monat nach der Hochzeit ein Aufenthalt von etwa zwei Monaten (mit Reserve) in Russland notwendig ist. Zwischendurch, während der Ausstellung, nach Deutschland zurückzukehren ist nicht möglich, weil der Reisepass im Verfahren eingezogen ist.
Mit dem Verfahren können wir grundsätzlich leben und die zwei Monate sind auch in Ordnung, denn sie wird ihre Familie gern wieder besuchen. Aber wir wollen uns einen Monat nach der Hochzeit nicht schon wieder für zwei Monate trennen. Und in diesem Zusammenhang habe ich drei Fragen.
1. Passiert etwas, wenn sie den ganzen Verlauf erst später einleitet? Wie wird beispielsweise das Ausländeramt reagieren? Wie werden die Ämter in Russland reagieren? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Was könnte noch passieren.
2. Kann sie die komplette Namensänderung von Deutschland aus klären? Hat jemand von Euch den Namen im Reisepass von Deutschland aus ändern lassen? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Voraussetzung zur Änderung des Namens im Reisepass in Deutschland die vorherige Änderung des Nationalen Passes. Das wiederum scheint mir nur in Russland möglich zu sein. Das heißt, es ist ein Aufenthalt dort erforderlich, wenn auch ein kürzerer.
3. Was ist mit einer Abmeldung in Russland gemeint und was hätte das für Auswirkungen bezüglich der Namensänderung.
Habt vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
M
Ende des Jahres heirate ich meine Verlobte, die zu diesem Zweck mit einem Nationalen Visum in Deutschland einreisen wird. Sie nimmt meinen Familiennamen an, was uns zum (bereits andiskutierten) Thema Namensänderung im Nationalen Pass und im Reisepass der Ehepartnerin führt.
Nach Auskunft des dafür zuständigen Amtes in Russland ist der übliche Ablauf folgender: Innerhalb eines Monats nach der Hochzeit muss die Namensänderung persönlich vor Ort eingeleitet werden. Dazu wird zunächst der Name im Nationalen Pass geändert, was etwa zwei Wochen dauert. Bei Vorlage des geänderten Nationalen Passes kann dann die Änderung im Reisepass vorgenommen werden, was etwa vier Wochen dauert.
Formal scheint es also so, dass einen Monat nach der Hochzeit ein Aufenthalt von etwa zwei Monaten (mit Reserve) in Russland notwendig ist. Zwischendurch, während der Ausstellung, nach Deutschland zurückzukehren ist nicht möglich, weil der Reisepass im Verfahren eingezogen ist.
Mit dem Verfahren können wir grundsätzlich leben und die zwei Monate sind auch in Ordnung, denn sie wird ihre Familie gern wieder besuchen. Aber wir wollen uns einen Monat nach der Hochzeit nicht schon wieder für zwei Monate trennen. Und in diesem Zusammenhang habe ich drei Fragen.
1. Passiert etwas, wenn sie den ganzen Verlauf erst später einleitet? Wie wird beispielsweise das Ausländeramt reagieren? Wie werden die Ämter in Russland reagieren? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Was könnte noch passieren.
2. Kann sie die komplette Namensänderung von Deutschland aus klären? Hat jemand von Euch den Namen im Reisepass von Deutschland aus ändern lassen? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist die Voraussetzung zur Änderung des Namens im Reisepass in Deutschland die vorherige Änderung des Nationalen Passes. Das wiederum scheint mir nur in Russland möglich zu sein. Das heißt, es ist ein Aufenthalt dort erforderlich, wenn auch ein kürzerer.
3. Was ist mit einer Abmeldung in Russland gemeint und was hätte das für Auswirkungen bezüglich der Namensänderung.
Habt vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße
M