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Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 24 Jul 2012, 15:16
von zimdriver
just3042 hat geschrieben:..... und wenn es nicht klappen sollte, können wir ja immernoch Tschechien anpeilen. Dann kann ich sie zumindest schonmal insoweit beruhigen, dass sie nciht für 5 Jahre gesperrt wird, wenn das Visum abgelehnt wird.
... Deine Herangehensweise ist richtig. Nur ein kleiner Dämpfer: Eine Ablehnung eines Schengen- Antrages führt idR auch zu einer Ablehnung eines gleichen Antrages in einem anderen Land. Der Austausch innerhalb der Schengen- Organisation scheint ganz gut zu klappen. Dann bleibt nur noch ein nationales Visum übrig, das im Ermessen der jeweiligen Botschaft liegt.

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 24 Jul 2012, 15:41
von just3042
Achso, gut zu wissen. Na dann muss es eben in ersten Anlauf klappen. Aber wird schon, wenn man gut vorbereitet, ist denke ich.

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 24 Jul 2012, 16:19
von just3042
So, und damit gehen die dummen Fragen weiter: Auf der Seite der deutschen Botschaft in Moskau ist zu lesen, dass eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von 30.000€ vorhanden sein muss. Nun kann ich aber z.B. auf der Seite des ADAC für die Reisekrankenversicherung für Besucher keine maximale Deckungssumme entdecken. Allerdings schreiben die, dass die Versicherung die Anforderungen der deutschen Botschaften und Konsulate erfüllt, müsste also eigentlich akzeptiert werden. Hat damit jemand Erfahrungen? Und kenn jemand eine, die weniger kostet als 48€ für einen Monat?

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 24 Jul 2012, 17:20
von paramecium
Ja das funktioniert. Ich habe bisher immer die Reisekrankenversicherung online beim ADAC abgeschlossen.

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 24 Jul 2012, 18:11
von just3042
Na dann hab ich ja jetzt alle Infos beisammen... :) Ich fasse nochmal zusammen, ob ich auch nichts vergessen habe:

-Einladung (formlos), Begleitschreiben und Verpflichtungserklärung (im Amt machen lassen) von meinem Vater
-ADAC-Reisekrankenversicherung für den Zeitraum mit Kopie
-Geburtsurkunde des Sohnes und Kaufvertrag der Wohnung als Beweis der Rückkehrwilligkeit
-Kopien der Seiten des Inlandspasses, wo die persönlichen Informationen stehen
-Visa-Antrag mit Foto und noch ein extra-Foto

Fehlt noch irgendwas? Braucht sie zum beantragen schon die Flugtickets, um nachzuweisen, dass sie die Möglichkeit hat, nach Russland zurückzukehren?

Ich frage deshalb so genau nach, weil wir es möglichst vermeiden wollen, remonstrieren zu müssen...

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 24 Jul 2012, 18:37
von Saboteur
Die Rückflugtickets sind sicherlich hilfreich!

hier ist das Merkblatt (mit checkliste)der Botschaft für Besuchsreisen bzw. für das Schengenvisum

http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... reisen.pdf

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 09 Aug 2012, 12:57
von just3042
Also nun wird es langsam ernst, morgen fahre ich nach Moskau mit einem Ordner voller Dokumente. Krankenversicherung vom ADAC ist gestern gekommen, Verpflichtungserklärung von meinem Vater mit meiner Adresse als abweichender Wohnadresse habe ich auch schon, ebenso wie die Einladung. Ich würde mich freuen, wenn hier mal jemand Erfahrenes drüberschauen könnte, ob alles notwendige drinsteht.
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich, [Vater], geboren am [..], Personalausweis-Nr. [..], wohnhaft in [..], die Russische Staatsbürgerin [meine Freundin], wohnhaft in [..], geboren am [..], Reisepass-Nr. [..] zu einem Besuch nach Deutschland ein. Die notwendigen Unterhaltskosten werden von mir übernommen, siehe beigefügte Verpflichtungserklärung.

Mit freundlichen Grüßen,
Als Nachweise für die Rückkehrwilligkeit haben wir Geburtsurkunde ihres Sohnes, ihr "Arbeitsbuch" (Eine Kopie des Arbeitsvertrages versucht sie noch zu bekommen bei ihrer Firma) und den Kaufvertrag für die Wohnung. Wird das reichen, um ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen?

Noch eine Frage zum Visa-Antrag: Bei "Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes", was kreuzt man da am besten an? Alles?

Auf der Checkliste für Besuchsreisen der Botschaft hab ich noch eine Erklärung gemäß §55 AufenthG gesehen, was ist das?

Und noch zum Schluss, die allgegenwärtigste unserer Fragen: Wenn ich jetzt ein Begleitschreiben für den Botschafter verfasse, in dem ich erkläre, dass sie meine Freundin ist, mein Vater die Kosten trägt und wir nicht heiraten wollen in Deutschland, glauben die das? Anders gefragt: Hat das schonmal bei jemandem von euch geklappt in den Stil? Wir machen uns Sorgen, dass die irgendeinen Verdacht schöpfen und ihr das Visum dann nicht erteilen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass wir keinen Termin mehr bekommen haben für die Zeit, in der ich da bin, sie muss also im September alleine in die Botschaft... Von daher möchte ich im Vorfeld alles so organisieren, dass es keine Probleme gibt.

Danke für die Hilfe und Grüße aus Berlin!

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 09 Aug 2012, 13:30
von manuchka
Die Erklärung gemäß §55 AufenthG hängt am Vordruck für den Visaantrag dran, muss deine Freundin unterschreiben.

Das Einladungsschreiben deines Vaters ist ok, aber bissel mager. Es soll ja den Visaantrag unterstützen und ein bisschen mehr Infos liefern als die Verpflichtungserklärung (woher kennt man sich, was will die Dame in DE etc.) - das tut es aber nicht. Du könntest deinen Vater bitten, dass er ein neues Schreiben aufsetzt statt diesem (kannst du ja tippen und ihn unterschreiben lassen), könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lade ich, [Vater], geboren am [..], Personalausweis-Nr. [..], wohnhaft in [..], die Russische Staatsbürgerin [meine Freundin], wohnhaft in [..], geboren am [..], Reisepass-Nr. [..] zu einem Besuch nach Deutschland ein.

Frau (Name) ist die Freundin meines Sohnes, (Name), der sich derzeit noch in Ausbildung bei (Firma XY) befindet. Die beiden haben sich (wann und wo) kennengelernt und seitdem (sich mehrfach in RUS gesehen / über Skype/Internet Kontakt gehabt / regelmäßig telefoniert - was bei euch eben zutrifft). Mein Sohn hat nun den Wunsch, dass seine Freundin ihn zu seinem Geburtstag im November in Deutschland besucht, und auch wir als seine Eltern möchten Frau (Name) gern einmal persönlich kennenlernen. Wir würden uns freuen, wenn Sie dies mit der Ausstellung eines Visums für den beantragten Zeitraum ermöglichen können.

Die notwendigen Unterhaltskosten werden von mir übernommen, siehe beigefügte Verpflichtungserklärung.

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass der Zweck der Reise nur ein kurzzeitiger erster Besuch ist, Frau (Name) wird anschließend auf jeden Fall in ihre Heimat zurückkehren, wo sie einer geregelten Arbeit nachgeht und auch ein kleines Kind zu versorgen hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Oder du lässt das Schreiben deines Vaters so und schreibst selbstnoch eins dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater, [Vater], geboren am [..], Personalausweis-Nr. [..], wohnhaft in [..], hat mit dem beiligenden Schreiben die Russische Staatsbürgerin [meine Freundin], wohnhaft in [..], geboren am [..], Reisepass-Nr. [..] zu einem Besuch nach Deutschland eingeladen.

Frau (Name) ist meine Freundin, wir haben uns (wann und wo) kennengelernt und seitdem (sich mehrfach in RUS gesehen / über Skype/Internet Kontakt gehabt / regelmäßig telefoniert - was bei euch eben zutrifft). Ich möchte nun gern, dass meine Freundin mich zu meinem Geburtstag im November in Deutschland besucht. Dabei soll sie meine Eltern kennenlernen und auch etwas von meiner Heimat sehen. Meine Eltern sind mit diesem Besuch einverstanden. Da ich mich derzeit noch in Ausbildung befinde und nicht über die Mittel verfüge, den Aufenthalt meiner Freundin zu finanzieren, hat sich mein Vater dazu bereit erklärt, uns beide darin zu unterstützen und die Verpflichtungserklärung abgegeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie den Besuch mit der Ausstellung eines Visums für den beantragten Zeitraum ermöglichen können.

Zweck des Visums ist ein kurzzeitiger erster Besuch meiner Freundin ist. Wir beabsichtigen nicht, während ihres Aufenthaltes in Deutschland zu heiraten oder das Visum für einen anderen als den Besuchszweck zu nutzen, eine Freundin wird anschließend auf jeden Fall in ihre Heimat zurückkehren, wo sie einer geregelten Arbeit nachgeht und auch ein kleines Kind zu versorgen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes: Das, was bei euch zutrifft - einladende Person, eigene Mittel (hab jetzt nicht genau im Kopf, was da alles zur Auswahl steht).

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 09 Aug 2012, 14:52
von just3042
Erstmal vielen Dank! Das hilft sehr weiter. Da ich meinen Vater bis zu meiner Abreise nicht mehr sehe, werde ich zu zweiterer Variante greifen müssen.

Das was da zur Auswahl steht, trifft alles irgendwie zu.
Bargeld / Наличные деньги
Zur Verfügung gestellte Unterkunft / Oбеспечивается место проживания
Übernahme sämtlicher Kosten während des Aufenthalts / Oплачиваются все расходы во время пребывания
Im Voraus bezahlte Beförderung / Предоплачен транспорт
Sonstiges (bitte nähere Angaben) / Иные (указать):
Bei Sonstiges würde ich jetzt die Verpflichtungserklärung reinschreiben?

Re: Schengen-Visum für meine Freundin?

Verfasst: 09 Aug 2012, 17:12
von manuchka
Nein, denn die ist ja quasi der Beleg für "Übernahme sämtlicher Kosten während des Aufenthaltes". Kreuzt alles an außer "sonstige", damit ist ja bei euch alles abgedeckt.