Also ich fand die Resolution war doch trotz aller Kritik recht konstruktiv formuliert.
Ich habe zwar so meine Probleme mit der Bezeichnung "Musik-Aktivistinnen" (wer denkt sich sowas aus?), aber der Rest ist nicht so derart daneben, dass man die Verfasser direkt als Dummschwätzer bezeichnen sollte. Viele Dinge sind dort mit Quellen unterlegt und bei anderen wird nur darauf hingewiesen, dass sich daraus die Gefahr eines Missbrauchs ergibt. Es wird ja nicht behauptet, dass die ganzen neuen Gesetze nur dafür geschaffen wurden, um sie anschließend zu missbrauchen. DAS wäre auch definitiv zu weit gegangen.
Eine "harsche Reaktion" von Seiten Russlands würde in meinen Augen nur beweisen, dass Russlands Regierung genau weiss, dass viele der angesprochenen Dinge wahr sind. Das ist genau die Art zu reagieren, wenn man keine Argumente hat, bzw. selbst nicht von der Stichhaltigkeit seiner Argumente überzeugt ist. Dann bezeichnet man den anderen als Oberlehrer und weist auf dessen (natürlich ebenfalls vorhandenen) Schwächen hin. Damit drängt man den anderen in die Defensive und lenkt davon ab, dass es eigentlich um die eigenen Unzulänglichkeiten ging, die in einer rein sachlichen Diskussion schnell deutlich werden würden.
Sibirier hat geschrieben:Hier wird aufgefordert, dass die Regierung in die Gerichtsbarkeit eingreift (P.R.). Chordokowski und Co. (haben die die Straßburger Urteile nicht mitbekommen....

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Aus der Kritik an der Gerichtsbarkeit jetzt zu schlussfolgern, dass primär dazu aufgerufen wird, in die Gerichtsbarkeit einzugreifen, damit (gegen den Beschluss des Richters) verurteilte Gefangene freigelassen werden, ist doch wohl zu einfach.
Die Beispiele Chodorkowski, Lebedev, Magnitzky etc. werden als Beweise angeführt, dass es massive Probleme im russischen Gerichtssystem gibt, die es anzupacken gilt. Das eine entsprechende Korrektur des Gerichtssystems dann auch eine Neubewertung dieser Fälle mit sich ziehen würde ist natürlich klar, ist dann aber kein Eingriff in das Rechtssystem mehr, sondern die logische Folge der vorher erfolgten Korrektur. Dementsprechend wären Änderungen an den Strafmaßen eben wieder innerhalb des Rechtssystems.