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Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 15 Jan 2013, 15:57
von manuchka
... Im September präsentierte die junge Künstlerin Ewgenija Maltsewa ihre neuesten Arbeiten. Sie hatte die Abzüge russisch-orthodoxer Heiligenbilder mit den Strumpfmasken der Aktivistinnen von Pussy Riot übermalt.
[...]
Kritische Gegenwartskunst wird immer mehr zum Feindbild, und zwar für die Konservativen an der Macht und für religiöse Traditionalisten. Diese Koalition sei gefährlich..
Naja wenn ich den ersten Absatz lese, dann hab ich eher den Eindruck, dass die "Gegenwartskunst" selbst die "religiösen Traditionalisten" als Feindbilder definiert und angreift, indem Heiligenbilder verschandelt werden. Da ist es dann müßig, sich über mögliche "feindliche" Reaktionen zu wundern - "ich gieße mal ein bisschen Öl ins Feuer - oh Mist, jetzt lodert es aber plötzlich heftig... und aua, das brennt sogar auf der Haut..."

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 15 Jan 2013, 16:17
von Dietrich
Die machen auch den Fehler, dass sie die Abneigung der Menschen gegen das ungerechte Urteil als Zustimmung derselben Menschen zur "Kunst" von P.R. interpretieren.
Das man beides besch.... finden kann, scheint schwer vorzustellen zu sein, ist aber hoffentlich nicht die Ausnahme!

Man kann die russische Kirche auch anders bezüglich ihrer Haltung im Fall P.R. kritisieren, als gleich Heiligenbilder zu verschandeln. Aber "Maß halten" scheint auf beiden Seiten ein Problem zu sein.

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 18 Jan 2013, 11:00
von Axel Henrich
Pussy-Riot-Mitglied bleibt in Haft
Die russische Pussy-Riot-Künstlerin Maria Aljochina will nach fast einem Jahr hinter Gittern ihre Reststrafe später absitzen. Grund ist ihr fünfjähriger Sohn, der nicht ohne Mutter aufwachsen soll. Ein Gericht erteilt der Putin-Gegnerin aber eine Abfuhr.
[...]
Aljochina hatte das Aussetzen ihrer Haft bis zum 14. Lebensjahr ihres Sohnes beantragt. Bei der Strafe sei bereits berücksichtigt, dass sie ein Kind habe, urteilte das Gericht. Für einen Aufschub gebe es keine neuen Erkenntnisse.
-ah-

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 09:28
von Axel Henrich
David Bowie, Rolling Stones and Pussy Riot nominated for NME Awards

Pussy Riot zum NME-Preis nominiert
In der Kategorie „Held des Jahres“ wetteifert Pussy Riot unter anderen mit dem legendären Sänger David Bowie.
Die Punk-Andacht in der Christi-Erlöser-Kathedrale in Moskau [...] ist in der Kategorie „Musikmoment des Jahres“ vertreten.
Dazu fand ich den Kommentar von Makarewitsch ganz passend:
Я уважаю девушек за искренность и за смелость, но никак не могу отнести продукт их деятельности к предмету музыкальной культуры. [...] — Затраты на него минимальные, а резонанс и выводы глобальные. Но к музыке это не имеет отношения, - заявил музыкант.
Ich respektiere die Aufrichtigkeit/Tapferkeit der Maedels [...] globale Resonanz mit minimalsten Einsatz, aber mit Musik/musikalischer Kultur hat ihr Tun wohl kaum zu tun ...

-ah-

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 10:36
von bella_b33
Axel Henrich hat geschrieben:Dazu fand ich den Kommentar von Makarewitsch ganz passend
Sehe ich genauso! Mit Musik hatte das IMHO nichts zu tun.....aber was weiß ich schon. Es war und wird bringen: Eine Menge PR für eine grottenschlechte Girl-Kreischtruppe. Schlimm, das man David Bowie und die Rolling Stones, durch solch eine Nominierungsaufstellung, auf das Niveau herunterzieht.

Gruß
Silvio

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 13:05
von Dietrich
Makarewitsch hat natürlich recht, dass es weder etwas mit Musik, noch mit Kunst zu tun hat.
Es war eben nur Kritik/Protest gegen Putin und die Verquickung von Kirche und Staat, vorgetragen "im Stile einer Punk-Band". Allerdings etwas zu provokativ bei der Wahl des Ortes.

Das mit der "globalen Resonanz" kann man den Frauen aber nicht vorwerfen. Dafür sind einzig und allein die Bluthunde verantwortlich, die es nicht bei einer angemessenen Strafe bewenden lassen wollten. Und zum Teil auch die Kirche, die bei diesem unwürdigen Spiel mitgemacht hat.

Aber das wird man an den entsprechenden Stellen wohl kaum verstehen, denn dort sieht man nur das Ergebnis (Frauen im Knast) und nicht den damit verbundenen Imageverlust. Aber wenn man sich so und so als von der Welt missverstanden und bösartig bewertet sieht, dann fühlt man sich durch einen derartigen Imageverlust nur in seinen Vorurteilen bestätigt.

Aus diesem Grund wird man jetzt auch dieses lächerliche Holzdiebstahl-Verfahren gegen Navalny weitertreiben.

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 13:24
von bauplan
Dietrich hat geschrieben:vorgetragen "im Stile einer Punk-Band".
Mit Punkmusik hat das nun nichts zu tun
Dietrich hat geschrieben:
Aus diesem Grund wird man jetzt auch dieses lächerliche Holzdiebstahl-Verfahren gegen Navalny weitertreiben.
Naja, es geht da wohl nicht um ein paar verschwundene Birkenscheite.
Aber ich fände es auch besser, wenn man ihn wegen Aufstachelung zum Rassenhaß anklagen würde. Aber da weiss ich so nicht, ob das in Russland ein Straftatbestand ist.

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 13:48
von Dietrich
bauplan hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:vorgetragen "im Stile einer Punk-Band".
Mit Punkmusik hat das nun nichts zu tun
Wo ist da der Widerspruch?
Aussehen, wie die Performance einer Punkband sollte es doch aber.... oder?

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 14:01
von bauplan
Dietrich hat geschrieben:
bauplan hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:vorgetragen "im Stile einer Punk-Band".
Mit Punkmusik hat das nun nichts zu tun
Dietrich hat geschrieben:Wo ist da der Widerspruch?
Aussehen, wie die Performance einer Punkband sollte es doch aber.... oder?
Ich habe eher Otto Mühl darin gesehen.

Re: Russische Justiz, die 2.

Verfasst: 23 Jan 2013, 16:12
von manuchka
bauplan hat geschrieben:... Aufstachelung zum Rassenhaß... Aber da weiss ich so nicht, ob das in Russland ein Straftatbestand ist.
Ist es, heißt Разжигание межнациональной розни.
Не допускаются пропаганда или агитация, возбуждающие социальную, расовую, национальную или религиозную ненависть или вражду. Запрещается пропаганда социального, расового, национального, религиозного или языкового превосходства.
Art. 29 der russ. Verfassung
Действия, направленные на возбуждение ненависти, либо вражды, а также на унижение достоинства человека, либо группы лиц по признакам пола, расы, национальности, языка, происхождения, отношения к религии, а равно принадлежности к какой-либо социальной группе, совершенные публично или с использованием средств массовой информации наказываются штрафом в размере от ста тысяч до трехсот тысяч рублей или в размере заработной платы или иного дохода осужденного за период от одного года до двух лет, либо лишением права занимать определенные должности или заниматься определенной деятельностью на срок до трех лет, либо обязательными работами на срок до ста восьмидесяти часов, либо исправительными работами на срок до одного года, либо лишением свободы на срок до двух лет.
Art. 282 Abs. 1 russ. Strafgesetzbuch