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Re: Visum für Baby

Verfasst: 27 Feb 2013, 20:54
von 7punkt
Es stellt sich nur die Frage, wozu die Bundespolizei gar anrufen, denn es geht ja schliesslich um Gesetze und Regelungen der RF, da hat die Bundespolizei nichts mit zu tun :roll:

Re: Visum für Baby

Verfasst: 27 Feb 2013, 21:00
von Anelya
cm2503 hat geschrieben:

Update 27.02.2013 08:40
Ein Telefonat mit der Bundespolizei in Frankfurt ergab, das eine formlose Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit einer Kopie des Personalausweises reicht. Es wird keine notariell beurkundete Einverständniserklärung (wie mehrfach an diversen Stellen im Internet zu finden) benötigt.
Manuchka bezog sich glaube ich auf diesen Beitrag.
cm2503 wollte ja nicht nur Wissen, wie das bei Ein- und Ausreise in Russland läuft, sondern auch bei der Ausreise aus Deutschland. Deshalb die Bundespolizei.

Re: Visum für Baby

Verfasst: 01 Mär 2013, 15:54
von lausi
cm2503 hat geschrieben:Mir ist durchaus bekannt, wie offizielle Dokumente in die eine oder andere Richtung apostilliert, übersetzt und beglaubig werden.
Wenn Du es schon weißt, warum fragst Du?
cm2503 hat geschrieben: Muss die (deutsche) Geburtsurkunde bereits in D übersetzt und beglaubigt werden, oder erst in der RF mit notarieller Berurkundung?
cm2503 hat geschrieben: Auch dem Letzten war klar, was ich mit "Zoll" meine.
Du hast Zoll geschrieben. Was Du damit meinst, wenn nicht "Zoll", kann hier niemand wissen.

Re: Visum für Baby

Verfasst: 02 Mär 2013, 10:13
von wolk0815
cm2503 hat geschrieben:Bitte keine weiteren Verunsicherungen der Art "ich meine zu wissen" oder "ich habe gelesen dass", sondern nur Fakten, die auf eigener Erfahrung beruhen. Ich kann doch nicht der erste auf dieser Welt sein, der solch ein "Problem" hat. :?

Zur Info an alle die es auch interessiert... Die Aussage aus einem russischen Forum ist, dass sich die russische Seite ("Bundespolizei") überhaupt nicht dafür interessiert und also keine Dokumente notwendig sind. Kind hat biometrischen Reisepass mit gültigem Visum und gut ist.
Muss es nun doch (auch nachdem ja schon einige dazu was geschrieben habe) noch loswerden. Ist schon interessant nahtlos von einem "...nur Fakten, die auf eigener Erfahrung beruhen" zu einem "Die Aussage aus einem russischen Forum ist, dass.." überzuleiten.
Und um noch etwas eigene Erfahrung hier reinzubringen. Ich muss dann wohl kurz in einem parallelen Universum gewesen sein, als ich letztes Jahr trotz im russischen Konsulat notariell beglaubigter Einverständniserklärung (Text von deren Seite) bei der Wiederausreise aus Russland mit meiner Tochter (ohne Mama) ein 10-minütiges Hin- und Herdiskutieren ertragen musste. Erst als der Nachalnik ("Chef") kam, war plötzlich alles OK und der Stempel wurde in den Pass gedrückt.

Der Rest (daß eben Russland nicht gleich Russland und Fall nicht gleich Fall ist) wurde ja ebenso erwähnt wie die Tatsache, daß das hier ein Forum und keine gebührenpflichtige, juristische Auskunftei ist. Und das möge jeder Fragesteller bitte dann auch so hinnehmen, sich die Informationen hier anschauen und bewerten.
Aber wenn schon ein Gesetz zitiert wird, was will man dann noch??!!

Re: Visum für Baby

Verfasst: 02 Mär 2013, 11:17
von zimdriver
Nun auch noch eigene Erfahrung von mir:

Deutsche minderjährige Bürger benötigen für die Ausreise gänzlich ohne Eltern aus Deutschland eine elterliche Genehmigung. Notariell habe ich das nie gemacht, einfach unterschrieben und Pass/Perso- Kopie angehängt. Reist ein Elternteil mit, wurde an der deutschen Grenze niemals gefragt. Ausländische Grenzpolizei hat das nie interessiert.

Russische minderjährige Bürger benötigen für Visaerteilung die notarielle Genehmigung des nicht anwesenden Elternteils. Reisen sie gänzlich ohne Begleitung, müssen sie bei der Ausreise aus Russland eine russische notarielle Erklärung vorlegen, in der dies ausdrücklich durch beide Elternteile gestattet wird. Ebenso benötigen sie eine solche Vollmacht, wenn sie mit einem anderen Familienmitglied oder Fremden zusammen reisen. Reisen sie nur mit einem Elternteil aus, muss die Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Reist dieser minderjährige russische Bürger aus Deutschland wieder nach Russland, dann ist es gut, wenn die notarielle Erklärung zur Alleinreise amtlich in Deutsch vorgelegt werden kann. Bei unserer Tochter wollte sie noch niemand sehen, was auch logisch erscheint. Ein russischer Bürger auf dem Weg nach Hause ist in der richtigen Richtung unterwegs, ins Hoheitsgebiet seiner Staatsbürgerschaft. Nur beim Betreten des deutschen Staatsgebietes wacht die Bundespolizei. Die Vorliebe der russischen Behörden für notarielle Beglaubigungen ist für viele Bereiche des täglichen Lebens bekannt.

Re: Visum für Baby

Verfasst: 02 Mär 2013, 14:55
von manuchka
Das bestätigt mal wieder, wie weit in >RUS die tatsächliche Handhabung von den geltenden Gesetzen (und untergesetzliche Vorschriften) von einander abweichen. Theorie (notarielles Einverständnis nicht erforderlich) und Praxis (wird aber an der russischen Grenze doch verlangt) können also ziemlich weit auseinander fallen... zum Leidwesen der Betroffenen.

Re: Visum für Baby

Verfasst: 02 Mär 2013, 15:17
von zimdriver
manuchka hat geschrieben:Das bestätigt mal wieder, wie weit in >RUS die tatsächliche Handhabung von den geltenden Gesetzen (und untergesetzliche Vorschriften) von einander abweichen. Theorie (notarielles Einverständnis nicht erforderlich) und Praxis (wird aber an der russischen Grenze doch verlangt) können also ziemlich weit auseinander fallen... zum Leidwesen der Betroffenen.
... zumindest war ich Zeuge am Flughafen VKO, dass diese Dokumente (Genehmigung zur Alleinreise, Dokument zum Status des Vaters), notariell und schön bunt, verlangt wurden, obwohl die Reisende bereits 16 ist und die deutsche AE vorgelegt hat.

Re: Visum für Baby

Verfasst: 15 Nov 2013, 22:55
von DreNW
Und wie ist die Geschichte ausgegangen? Leider bekommt man oft nur die Probleme geschildert ohne zu erfahren, wie die Sache geendet ist. Aber ich denke zur Sicherheit eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung vom abwesenden Elternteil dabei zu haben, kann nicht schaden.

Re: Visum für Baby

Verfasst: 16 Nov 2013, 17:47
von Norbert
Meine Kinder haben beide Pässe, aber einen anderen Familiennamen als meine russische Frau. Wir sind beide schon einzeln mit Kind in Russland und Deutschland aus- und eingereist.

Auf russischer Seite habe ich mehrfach erlebt, dass einzelne Elternteile an der Grenze ohne Bestätigung des Partners nicht mit dem Kind ausreisen konnten. Auf deutscher Seite hat mir die Bundespolizei offiziell geantwortet, dass eine schriftliche Bestätigung mit bestätigter Unterschrift sicherheitshalber vorliegen sollte. (Eine bestätigte Unterschrift kann man in jeder Behörde für ein paar Euro machen. Brief mitbringen und vor den Augen der Beamten signieren.)

Reell wurden die Schreiben von uns an der Grenze jedoch nie gefordert, zumindest auf russischer Seite werte ich dies aber als Zufall.

Man sollte jedoch immer eine Geburtsurkunde dabei haben, auch wenn das albern ist. Aber bei uns wurde mehrfach dieser Nachweis gefordert - das Kind könnte ja zufällig denselben Nachnamen haben!