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Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 11 Mär 2013, 20:03
von Anelya
Ich würde mich weigern.
Das ist einfach nicht vorgesehen, was die da wollen. Verlange den Vorgesetzten, kläre das und sage, sie sollen dir bitte einen Ablehnungsbescheid schicken, damit du die Familienzusammenführung möglichst schnell gerichtlich durchsetzen kannst....
Wohnst du in so einer kleinen Stadt? Ich wohne schon echt ländlich und selbst bei uns hat man einen müden Blick auf die Urkunde geworfen und das wars. Gibt es bei euch gar keine andere Russen?
Kläre das mal mit dem Vorgesetzten. Oder mit dessem Vorgesetzten.
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 11 Mär 2013, 20:23
von manuchka
alex007 hat geschrieben:und was soll ich jetzt machen? Ich habe der Dame am Telefon erklärt, dass alles gültig ist, da ja alles nach ortsrecht geschehen ist, die meinte man muss es eben nachprüfen ob das nach ortsrecht geschehen ist
Frag sie doch mal, wer das nach ihrer Ansicht überprüfen soll. Wenn das russische Standesamt euch in Russland verheiratet hat, dann ist wohl davon auszugehen, dass alles nach russischem Ortsrecht vor sich gegangen ist. Nach welchem Recht denn sonst? Dem von Timbuktu? Die Apostille bestätigt die Echtheit der russischen Urkunde (und damit auch die Befugnisse des die Ehe beurkundenden Standesbeamten in Russland). Die spinnen ja bei euch!!!
Ansonsten: Melde kurzfristig woanders deinen Hauptwohnsitz an (Eltern, Freunde) und erledige die Sachen dort über die ABH.
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 11 Mär 2013, 23:23
von alex007
das ärgert mich ja echt total, werde morgen dann mal wieder anrufen und nach dem "Chef" fragen.
Und es spielt auch keine Rolle, dass das Standesamt (Zharks) hier in Moskau nur eine Meldebescheinigung (mit Familienstand) gebraucht hat?
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 00:17
von manuchka
Das Stichwort ist "Ortsrecht"!!!! Wenn nach russischem Recht die Meldebestätigung als Nachweis der Ledigkeit (deiner, wohlgemerkt!!!) ausgereicht hat, um eine Ehe gültig zu schließen, dann ist das so. Und diese Details würde ich ungefragt auch keinem auf die Nase binden - aber selbst wenn: Dein Familienstand war doch dort korrekt dargestellt. Und den Familienstand deiner Frau hat deine Frau durch die in RUS anerkannten Unterlagen nachgewiesen. Welche das sind, kann der deutschen Behörde scheißegal sein. Es gibt in RUS kein Ehefähigkeitszeugnis. Punkt!!! Aber das heißt nicht, dass die dortigen Standesämter nicht auch prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen - u.a. dass keine andere Ehe besteht.
Du kannst ja ironisch mal anfragen, ob die nach (deutschem) Ortsrecht ausgestellte Meldebestätigung mit dem Vermerk über deinen Familienstand auch noch mal auf Übereinstimmung mit (deutschem) Ortsrecht geprüft werden soll, um herauszufinden, ob die deutschen Behörden dieses Dokument auch korrekt ausgestellt und apostilliert haben.
Letztlich: Dafür gibt es doch die Apostille, damit im internationalen Rechtsverkehr mit diversesten ausländischen Urkunden eben keine Überprüfung der Überprüfung mehr notwendig ist!!!!
Falls man dich wieder abspeisen will, verlange einen schriftlichen Bescheid - dann kannst du Widerspruch einlegen und zur Not klagen, und das würde ich auch gleich klar zum Ausdruck bringen, dass du das machen wirst, wenn sie dich weiter schikanieren.
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 11:15
von Dietrich
Danke Manu für die Zusammenfassung. Besonders die Stelle mit dem scheißegal hätte ich nicht besser ausdrücken können.
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 11:32
von Sibirier
Jetzt möchte ich mich doch einmischen....
Die ABH bzw. das Standesamt -auf Amtshilfe der ABH- kann schon überprüfen, ob z. B. keine "hinkende Ehe" vorliegt (der Ausdruck kommt nicht von mir - einfach mal unter Tante Google nachsehen). Das bedeutet, wenn seine "Angetraute" bereits schon mit einem dt. Ehepartner verheiratet gewesen wäre und diese Ehe nur bisher in Russland geschieden ist. Dann wäre sie nach dt. Recht noch verheiratet und müsste die russ. Ehescheidung durch einen dt. Richter/-in bestätigt werden (war bei mir damals auch so).
Du solltest fragen, ob z. B. es ausreicht, dass Deine Frau zu einem russ. Notar geht und erklärt, dass sie vor Eurer Eheschließung niemals verheiratet war und die Unterschrift des Notar's sich apostillieren lassen. Dies reichte damals für meine jetzige Frau aus...., weil es so eine "Ledigkeitsbescheinigung" eigentlich in Russland nicht gibt....
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 13:41
von CSB_Wolf
Das ist wieder mal so eine Typische möchtegern Verwaltungsangestelle, warschreinlich noch ohne Beamtenstatus

der würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals hängen. Aber wie es Manu geschrieben hat, Du brauchst unbedingt einen
schriftlichen Ablehnungsbescheid, nicht mündlich und dann zu einem Anwalt.
Gruss
wolf
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 14:26
von Sibirier
Da wirst Du auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben können, bis die Finger wund sind.... Mit so einer -wie die vorherigen Begründung- wirst Du nur die Fronten verhärten.....auch, wenn es nur eine Verwaltungsfachangestellte ist, wird sich da kein Vorgesetzter/Beamter die Finger heiß machen....
In Niedersachsen ticken da schon die Uhren ein wenig anders....kenn ich aus eigener Erfahrung....
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 16:31
von Dietrich
Sibirier hat geschrieben:Das bedeutet, wenn seine "Angetraute" bereits schon mit einem dt. Ehepartner verheiratet gewesen wäre und diese Ehe nur bisher in Russland geschieden ist. Dann wäre sie nach dt. Recht noch verheiratet und müsste die russ. Ehescheidung durch einen dt. Richter/-in bestätigt werden.
Doch aber nur dann, wenn man die vorherige Eheschließung in D geschlossen hatte, bzw. diese in Deutschland nachbeurkunden ließ.
Und in dem Fall müssen dem deutschen Standesamt (zumindest irgendeinem) doch wohl irgendwelche Dokumente vorliegen... oder?
Was nutzt dem Standesamt da eine Geburtsurkunde?
Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde
Verfasst: 12 Mär 2013, 17:36
von Sibirier
Nee, meine vorherige Ehe war auch in Russland geschlossen. Deswegen will das Standesamt ja auch diese Ledigkeitsbescheinigung. Warum Geburtsurkunde, weiss ich auch nicht.