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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 23:54
von Simone
bella_b33 hat geschrieben:
Hallo,
Länger als 183 Tage in welcher Zeit Periode? Ich denke mal p.a.?
Laut Anwalt (Deutscher, der hier studiert hat und seit 20Jahren hier als RA arbeitet) 183 Tage im Laufe eines Jahres; nicht abhaängig vom Kalenderjahr.
Nun, das russische Scheidungsrecht hebelt das deutsche Recht aus, deshalb scheint aus Sicht des theoretisch Begünstigten nach dem deutschen Zugewinnprinzip, das russische Erbrecht von Vorteil. Wo Geld ist, kann auch Liebe sein ;-)
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 04 Mär 2013, 00:36
von manuchka
Nun dann Simone, frisch voran...

Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 04 Mär 2013, 09:38
von Simone
manuchka hat geschrieben:Nun dann Simone, frisch voran...

Manu, bei mir trifft der Satz in umgegekehrter Reihenfolge vielleicht zu. Meine bessere Hälfte habe ich zwar im zarten Alter, aber in einer bettelarmen und von Mangel bestimmten Zeit (Sowjetunion unter Gorbi) kennengelernt. Und im Gegensatz zu vielen Zeitgenossen haben wir diese Zeit nicht vegressen!
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 11:51
von Kultgrieche
bella_b33 hat geschrieben:Eine private Zusatz-Altersvorsorge sollte heute Jeder haben. Man weiß nicht, was der Staat in 30-50 Jahren noch zahlt.
Andererseits ist auch ungewiss, was private Anbieter in 30-50 Jahren zahlen. Ein Beispiel: Kapitalbildene Lebens- oder Rentenversicherung, die vor 10 Jahren abgeschlossen worden ist. Ein Blick in die nicht-garantierte Ablaufleistung von damals und von heute... da kommen einem die Tränen angesichts der seit Jahren rückläufigen Auschüttung von Überschüssen der Assekuranzen.
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 14:15
von bella_b33
Kultgrieche hat geschrieben:Andererseits ist auch ungewiss, was private Anbieter in 30-50 Jahren zahlen.
Ja sicher, aber 2 x Ungewissheit ist besser als 1 x Ungewissheit

So ungewiss find ichs nichtmal: Man bekommt jedes Jahr nen Wisch mit der Summe, die einem jetzt zusteht, im Prinzip genau wie bei der Gesetzlichen.
Gruß
Silvio
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 16:01
von Dietrich
bella_b33 hat geschrieben:Ja sicher, aber 2 x Ungewissheit ist besser als 1 x Ungewissheit

Ist das so?
Wenn wir jetzt bei beiden Varianten von einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 10% ausgehen (lässt sich so leichter rechnen), dann haben wir bei einer rein staatlichen bzw. rein privaten Rente:
(Wobei der Komplettausfall einer Staatsrente eher unwahrscheinlich ist)
90%: Man erhält 100% Rente
10%: Man erhält nix.
Bei einer 50/50 Mischform beider Renten:
81%: Man erhält 100% Rente
18,1%: Man erhält die Hälfte der Rente
0,9%: Man erhält nix.
Die 9% Reduzierung des Komplettausfalls erkauft man sich aber auch mit 9% Wahrscheinlichkeit für nur die Hälfte der Rente. Geht man jetzt davon aus, dass es bei der staatlichen Rente kaum einen Totalausfall geben wird (bzw. bei einer Staatspleite auch der private Teil futsch ist), so wird die Mischform eher noch uninteressanter.
Also ich bin an der Stelle ganz klar für den Generationenvertrag, auch wenn der in meinen Augen dringend angepasst gehört, so dass auch das Vorhandensein eigener Kinder eine große Rolle spielen muss.
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 16:09
von Anelya
Dietrich hat geschrieben:
Also ich bin an der Stelle ganz klar für den Generationenvertrag, auch wenn der in meinen Augen dringend angepasst gehört, so dass auch das Vorhandensein eigener Kinder eine große Rolle spielen muss.
Und was macht der Staat dann mit den Paaren, die verzweifelt alles dafür tun, Kinder zu bekommen, bei denen es aber einfach nicht klappt? Haben die dann doppelt Pech auch noch mit der Rente? Ich würde eher das Klima im ganzen Land fördern, damit es eben im Allgemeinen mehr Kinder gibt und die Rente gesichert ist für alle - auch die, die gewollt oder ungewollt keine Kinder haben. Mich erschrecken eher Aussagen wie die auch hier im Forum gemachte "Ein Kind vor dreißig ist für gebildete Frauen nicht haltbar", "Kinder stören die Karriere" etc. - da müsste man doch ansetzen.
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 17:37
von Dietrich
Anelya hat geschrieben:Und was macht der Staat dann mit den Paaren, die verzweifelt alles dafür tun, Kinder zu bekommen, bei denen es aber einfach nicht klappt? Haben die dann doppelt Pech auch noch mit der Rente?
Ich habe mich ja nicht dafür ausgesprochen, dass Leute ohne Kinder keine Rente bekommen. Denkbar wären auch Freibeträge bei den Zahlungen zur Rentenversicherung für Leute mit Kindern. Ob ein Paar nun keine Kinder will oder keine bekommen kann, beides hat mehr oder weniger (objektiv gesehen) den gleichen Effekt: Das Paar hat auch keine Aufwendungen für Kinder. Dies ist dann meist genau das Geld, was so ein Paar in private Rentenversicherungen anlegen kann. Und das sollte dann eben zu einem Teil auch in den Generationenvertrag gehen.
Denn im Moment sieht es so aus, dass Leute mit Kindern sich finanziell keine großen Zusatzrentenversicherungen leisten können und rein auf die staatliche Rente angewiesen sind. Die ohne Kinder können (wenn sie denn wollen) das Geld zusätzlich anlegen. Und wenn es dann am Ende staatlich nicht mehr für eine ordentliche Rente reicht, dann "leiden" aber genau die darunter, die eigentlich viel weniger Schuld an dieser Situation haben. Zumindest am demographischen Teil des Problems.
Keine Kinder bekommen (und das Geld lieber in eine Zusatzversicherung stecken) lohnt sich also in Bezug auf die Rente im Alter. Irgendwie widersinnig... oder?
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 18:01
von Anelya
Da hast du recht, das ist irgendwie widersinnig.
Ich habe zu dem Thema mal ein pro-und-contra Diskussion auf Zeit.de oder spiegel.de gelesen. Ich habe schon gesucht, leider finde ich den Artikel nicht mehr.
Sinngemäß ging es darum, dass Paare ohne Kinder keine Ausfallzeiten durch Geburt/Kindererziehung/Krankheit der Kinder/Halbtagsarbeit/Minijobs/Hausfrauentätigkeit hätten und deshalb viel mehr Steuern zahlen würden, die dann auch wieder Familien mit Kindern unterstützen (Infrastruktur mit Schulen, Unis, Betreuung etc.).
Inwiefern dass natürlich die Rentenproblematik aufwiegt, kann ich nicht einschätzen.
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 05 Mär 2013, 18:01
von bella_b33
Dietrich hat geschrieben:bella_b33 hat geschrieben:Ja sicher, aber 2 x Ungewissheit ist besser als 1 x Ungewissheit

Ist das so?
Moin Dietrich:
Das hast Du Dir mit Deiner Rechnung ja grad selbst beantwortet. Du hast nur einen klitzekleine Sache nicht beachtet, die Privatrente anulliert nicht die Staatliche sondern addiert sich dazu....in meinem Fall sind die Prozent mit der Verbesserung immernoch zu wenig, aber so ists leichter zu rechnen:
Also das Normalo Model:
90%: Man erhält 100% Rente
10%: Man erhält nix.
Bei einer 50/50 Mischform beider Renten:
81%: Man erhält
200% Rente(im Vergleich zu oben)
18,1%: Man erhält zumindest die 100% einer der beiden Renten
0,9%: Man erhält nix.
JAHA, mir ist es das wert....lässt mich nachts einfach ruhiger Schlafen!
Gruß
Silvio