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Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 12:20
von inorcist
Doch, in der Schweiz gibt's die VE genauso wie in DE, ist sogar noch um einiges aufwendiger zu bekommen.

Die meisten Russen, die in die Schweiz kommen, nehmen die "finanzielle Hürde" von 100 CHF pro Person und Tag aber noch recht locker und brauchen die VE deshlab nicht. Ist wohl ein anderes Publikum, das sich die Schweiz als Reiseziel aussucht.

Anders sieht es übrigens mit schweizer Schengenvisa für Thailänder aus. Fast unmöglich wenn man den schweizer Massenmedien Glauben schenken darf. Deutschland scheint da wiederum lockerer zu sein.

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 17:13
von Nikolaus
Aha, schade.
Nur interessehalber: Und welcher Punkt in der Liste der Schweizer Botschaft ist die VE?

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 17:24
von inorcist
Punkt 9 - "Nachweis der Zahlungsfähigkeit" -> Möglichkeit 2:
Der Antragssteller kann keine oder nur ungenügende finanzielle Mittel nachweisen. Nachdem die Visumabteilung den Visumantrag geprüft hat, gibt sie ein Formular "Verpflichtungserklärung" an den Antragsteller ab. Diese Verpflichtungserklärung muss der Antragsteller an die einladende Person in die Schweiz schicken. Die einladende Person füllt diese aus und stellt sie dem zuständigen kantonalen Migrationsamt zu.
Dieses Verfahren nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Deshalb empfiehlt es sich, den Visumantrag vorzeitig einzureichen.

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 17:47
von Nikolaus
Hm, ja richtig, sorry. Obwohl natuerlich somit nur die "Mittellosen" eine Verpflichtungserklaerung des Einladenden benoetigen ...

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 17:51
von inorcist
Ich versteh bei der deutschen VE sowieso nicht, ob sie generell benötigt wird oder nur, wenn man die 50 oder so Euro pro Tag nicht nachweisen kann. Die Formulierung auf dem Merkblatt fand ich bisher immer sehr schwammig ... :(

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 18:01
von Nikolaus
Ja, so ist es.
Ich meinte zu verstehen, dass fuer Privatbesuche eine VE obligatorisch ist (bis auf Ausnahmen, die auf andere Weise schon geregelt sind, z.B. fuer Eheweib ...). Es gibt aber in D wohl zwei Varianten: mit voller Kostenuebernahmeverpflichtung - auch fuer Unterkunft und Verpflegung - oder nur fuer Kostenverpflichtungen gegenueber staatlichen Anspruechen, in der Hauptsache im Falle zwangsweiser Rueckfuehrung ...
Ich hab mich in dem recht seltenen Fall, dass einer meiner alten Bekannten so ein Ding benoetigte, immer fuer die volle Kostenuebernahme verpflichtet. Und nie so einen Striptease-Begleitbrief verfasst. Bisher ohne jegliche Probleme.

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 23 Mai 2013, 18:09
von inorcist
Im Merkblatt steht das hier
Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt,

* wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten seines Aufenthaltes und der Hin- und Rückreise aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Beantragung des Visums nachweisen kann. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung des deutschen Einladers oder
Dass es bei Privatbesuchen obligatorisch ist, habe ich bisher nirgends schriftlich gesehen. Aber gut, hab mich damit noch nicht so wirklich auseinandergesetzt, via schweizer Botschaft / Konsulat ist es eh einfacher.

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 27 Mai 2013, 01:48
von blups0r
vielen Dank für eure zahlreichen Ratshläge. Ich habe das Einladungsschreiben nochmals überarbeitet.

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Vorname Name
Strasse Hausnummer
PLZ Ort

E-Mail: 
Telefon:

Deutsche Botschaft Moskau
Leninski Prospekt 95 a
119 313 Moskau

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lade ich, Vorname Name, Wohnhaft in Strasse Hausnummer, PLZ Ort, Telnummer, email meine Freundin Frau Vorname Name geboren am Geburtsdatum in Geburtsort Land, Geschlecht weiblich, Staatsangehörigkeit russisch, Passnummer vom 25.07.2013-15.08.2013 nach Deutschland ein. Die Gründe für die Einladung sind wie folgt.
Frau Vorname Nachname war von August-Oktober im Jahr 2012 in Deutschland. Bedingt durch die Arbeit konnte sie während ihres Aufenthaltes leider nicht viel von Deutschland sehen.  Deshalb möchte ich Frau Nachname nach Deutschland einladen um ihr mehr von Deutschland zu zeigen. Es ist eine Reise in die Alpen und in den Schwarzwald geplant. Zudem möchte ich Frau Nachname die Möglichkeit geben ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Wodurch sie eine noch bessere deutsch Lehrerin wird.
Ich bitte Sie, Frau Vorname Nachname den Besuch zu ermöglichen und dem Antrag auf ein Besuchsvisum für die Bundesrepublik Deutschland statt zugeben.
Sollten in diesem Zusammenhang Rückfragen an mich bestehen, so stehe ich gerne jederzeit per Telefon  oder E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Wie ist eure Meinung zu dieser Fassung?
Morgen habe ich den Termin für die VE. Bin sehr gespannt ob alles klappt.

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 27 Mai 2013, 11:15
von Magdeburg-Moskva
inorcist hat geschrieben:Im Merkblatt steht das hier
Eine Verpflichtungserklärung wird nicht benötigt,

* wenn der Visa-Antragsteller selbst für die Kosten seines Aufenthaltes und der Hin- und Rückreise aufkommt und seine finanzielle Leistungsfähigkeit bei Beantragung des Visums nachweisen kann. In diesem Fall genügt eine formlose schriftliche Einladung des deutschen Einladers oder
Dass es bei Privatbesuchen obligatorisch ist, habe ich bisher nirgends schriftlich gesehen. Aber gut, hab mich damit noch nicht so wirklich auseinandergesetzt, via schweizer Botschaft / Konsulat ist es eh einfacher.
Hmm, aber die erste Instanz in der Botschaft (Schalterangestellter oder Visazentrum) scheint die VE meist ziemlich nachdrücklich zu fordern... Und ein weiteres Mal möchte man seinen Gast nicht hintoben lassen.

Re: Einladungschreiben

Verfasst: 27 Mai 2013, 11:25
von Anelya
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:
Hmm, aber die erste Instanz in der Botschaft (Schalterangestellter oder Visazentrum) scheint die VE meist ziemlich nachdrücklich zu fordern... Und ein weiteres Mal möchte man seinen Gast nicht hintoben lassen.
Unsere Besucher mit gutem Einkommen/gefülltem Bankkonto haben bei der Visumbeantragung immer Bestätigungen des Arbeitgebers sowie der Bank (Belege über Kontobewegungen der letzten Monate, nicht einfach nur eine Summe) abgegeben und wurden dann auch nicht mehr nach einer VE gefragt. Das Visum wurde dann auch immer ausgestellt (je nach Visahistorie einmaliges Visum für wenige Tage/unechtes Jahresvisum für 180 Tage in 360 Tagen). Ohne diese Belege braucht man zwingend eine VE. Allerdings war noch keiner in diesem neuen Visaantragszentrum. Ich werde da selbst im Juni hingehen um en bloc Visaanträge von Freunden und Verwandten abzugeben (teils mit VE, teils ohne) und danach berichten...

Übrigens an den TE: Die Abgabe einer VE bei der Ausländerbehörde ist ganz problemlos, wenn man über die notwendigen Voraussetzungen verfügt (Nettoeinkommen reicht nach Abzug der Unterhaltsverpflichtungen über die Pfändungsfreigrenze). Also keine Sorge :).