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Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 25 Aug 2013, 18:55
von eiswette007
Ist es eine Option wenn ich die VE von einen Freund aus 800 km entfernung bekomme ?
oder angenommen wir Heiraten nun doch in Dänemark,eine VE wäre dann doch nicht wichtig oder?
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 01:36
von Anelya
Ja auch dieser Freund kann eine VE abgeben.
Im Prinzip könnt ihr in Dänemark heiraten, danach habt ihr den Anspruch auf Familienzusammenführung auch ohne VE. Das musst du abwägen. Allerdings fängt dann der Prozess mit Konsulat, Visum etc. noch einmal von vorne an, außer ihr schafft alles bis zum anvisierten Termin im September (was ich ehrlich gesagt für fragwürdig halte, man muss ja auch die dänischen Unterlagen übersetzen etc.pp.).
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 02:21
von eiswette007
Was genau muss ich denn tun um von einem Freund eine VE zu bekommen (die dann auch ausreicht für die heirat) bzw wie soll ich das der AB erklären ?
sry das ich soviel frage,aber zu dem Thema VE finde ich ganz wenig im netz
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 10:19
von Anelya
Dieser Freund muss zu seiner Ausländerbehörde gehen und eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dazu braucht er alle Daten deiner Freundin und mindestens seine letzten drei Verdientsbescheinigungen und seinen Mietvertrag (da hat jede AB leicht andere Regeln, vorher nachfragen). Sein Einkommen muss bestimmte Grenzen überschreiten, dann kann er diese Erklärung abgeben. Verdient er zu wenig, geht es nicht. Es wird sich dabei an der Tabelle für Pfändungsfreigrenzen orientiert. Was gleichzeitig heißt: Hat der Freund 4 Kinder zu versorgen, wäre deine Freundin die 5. abhängige Person und er braucht ein ziemlich hohes Einkommen. Ist der Freund alleinstehend, könnten rund 1.300/1.400 Euro ausreichen (monatliches Nettoerwerbseinkommen!).
Das musst du dann gar nicht weiter der AB erklären, du legst einfach die offizielle Erklärung des Freundes vor.
Wenn ihr in Dänemark heiraten möchtet, braucht ihr sehr wahrscheinlich auch eine VE - denn um ein Schengenvisum zu bekommen, muss man eine VE vorlegen bzw. selbst ausreichend solvent sein (und die Rückkehrwilligkeit nachweisen, was bei euch auch schwierig sein könnte).
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 10:30
von harald63
eiswette007 hat geschrieben:Ist es eine Option wenn ich die VE von einen Freund aus 800 km entfernung bekomme ?
Dann erklär' aber Deinem Freund auch, was so eine VE bedeutet - falls Dir das selber klar ist, worüber ich mir nicht sicher bin. Falls Deine Freundin hier irgendwas tut oder irgendwas passiert, was Geld kostet und keine Versicherung abdeckt, dann steht Dein Freund für Heller & Pfennig dafür ein.
Im übrigen: Reiss' Dich mal ein bisschen zusammen. So wie es aussieht hast Du vor lauter Hektik, aber mangelnder Info, schon genug Zeit verdödelt. Sowas geht man ruhig und Schritt für Schritt an, nicht hormongesteuert. Wenn ihr heiraten wollt, werdet ihr noch mehr als genug Zeit miteinander verbringen.
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 13:33
von eiswette007
Ah Ok danke! Das Heisst also ich muss diese VE (wenn mein freund die macht) zu ihr nach Russland schicken ? undJA ich kenne die Verantwortung von einer VE
Ich habe nur Panik wegen der VE sonst kann ich warten ,denn sie hat B1 in Deutsch und alle anderen Unterlagen, nur eben kann ich keine VE ausstellen..
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 13:35
von Anelya
Ja die VE muss nach Russland und bei Antragsabgabe vorgelegt werden.
Na wenn dein Freund das übernimmt und sich der Verantwortung bewusst ist musst du doch keine Panik haben. Dann steht dem doch nichts mehr im Wege.
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 26 Aug 2013, 17:51
von eiswette007
Anelya hat geschrieben:
Wenn ihr in Dänemark heiraten möchtet, braucht ihr sehr wahrscheinlich auch eine VE - denn um ein Schengenvisum zu bekommen, muss man eine VE vorlegen bzw. selbst ausreichend solvent sein (und die Rückkehrwilligkeit nachweisen, was bei euch auch schwierig sein könnte).
Als sie zuletzt im Mai bei mir war hat sie ein Hotel für 10 tage gebucht und beim beantragen des Visums vorgelegt,als sie ihr Visa bekommen hatte hat sie das Hotel storniert .. sie brauchte keine VE,also müsste man ja auch über diesen weg in Dänemark heiraten können oder?
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 27 Aug 2013, 18:54
von eiswette007
mein (freund) will nun doch keine VE mir geben..achje..
Also nun ab nach Russland und dort Heiraten?
Re: Bestätigung Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis..was tun?
Verfasst: 27 Aug 2013, 19:21
von Saboteur
ich verstehe - wie scheinbar auch andere - ehrlich nicht was du für eine Welle wegen der Wartezeit machst und nun alles hin und herschiebst, um mit Gewalt diese Hochzeit übers Knie zu brechen. Klar ist das ne lange Zeit aber das ist nunmal so bei solch einer Geschichte. Das haben hier zig Paare durch und es überlebt bzw. sind daran sogar gewachsen!