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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 28 Okt 2013, 06:40
von Zejtnot
Ich meine die Quellen und Erfahrungen widersprechen den eingangs gemachten Hinweisen in keiner Weise.
Axel Henrich hat geschrieben:МВД России предлагает автотранспортным предприятиям, привлекающим для работы иностранных водителей, уже сейчас [...]
... man kann Männern empfehlen, sich regelmäßig zu rasieren. Es soll ferner aber auch Frauen geben, die dies nötig haben. Sicher seltener, weswegen man es zunächst einmal Männern empfiehlt.

Und genau so hier - wirklich in ihrer Existenz sind ja nun erst einmal jene Firmen betroffen, die Transportdienstleistungen anbieten. Dass es auch Expats mit Dienstwagen gibt, ist im Vergleich dazu eine vernachlässigbare Nebensächlichkeit.
m1009 hat geschrieben:Momentan kann in NN ein Auslaender mit Visum KEINE Pruefung fuer den Fuehrerschein ablegen.
War auch klar im ersten Posting gesagt, dass es dafür noch keinerlei Regeln gibt. Im Moment würde dies auch den aktuellen Gesetzen widersprechen - wie so oft in Russland, wenn ein Gesetz gültig wird, ohne die anderen entsprechend angepasst zu haben.

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 28 Okt 2013, 22:31
von m1009
daveg hat geschrieben: Aber auf der Website der GIBDD , kann man schon Ausländer mit Visum anklicken, da steht dann was man zum Test mitbringen muss (Pass, Migrationskarte, Registrierung - Achtung! es steht nix von Übersetzung).
WO?

http://www.gibdd.ru/r/78/exm/

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 01 Nov 2013, 12:54
von m1009
Heute war ich auf der GIBBD. Inzwischen ist der Gesetzesentwurf bekannt.

Laut Beamten der GIBBD Nizhny Novgorod, Abteilung Führerscheinstelle, gilt die Verordnung ausschließlich für Berufskraftfahrer. Ist der Ausländer als Ingenieur eingestellt und hat einen Firmenwagen, fällt er also nicht unter die neue Regelung.

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 10:48
von Nikolaus
Hier ist, glaube ich, die aktuelle Situation ganz ordentlich recherchiert.
http://www.gazeta.ru/auto/2013/11/04_a_5736889.shtml
In der zweiten Haelfte bestaetigt auch einer der Vaeter der Gesetzesaenderung nochmals, dass es um Berufskraftfahrer-Migranten geht. (Und dass auch die nun nach einer nochmaligen Blitzaenderung des Aenderungsgesetzes noch ein halbes Jahr Zeit haben.)

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 11:31
von Sibirier
...und hier ist eine Verlängerung der Frist auf den 09.05.2014....

http://www.gibdd.ru/news/federal/351878/

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 12:04
von Axel Henrich
Nikolaus hat geschrieben:Hier ist, glaube ich, die aktuelle Situation ganz ordentlich recherchiert. Und dass auch die nun nach einer nochmaligen Blitzaenderung des Aenderungsgesetzes noch ein halbes Jahr Zeit haben.)
Ja, ausfuehrlicher Artikel. Nagut, hier schreiben sie 14.5., GIBDD schreibt 9.5., aber auf jeden Fall haben die Berufskraftfahrer noch ein halbes Jahr ... fuer alle Anderen aendert sich ersmal nix:
Также подчеркнем, что получать водительские права российского образца придется только тем, кто профессионально работает водителем. Обычным автомобилистам из других стран по-прежнему можно будет пользоваться своими национальными правами.
Was ich noch seltsam finde:
Если будущий водитель проходил обучение на «автомате», то в правах у него будет специальная пометка «АТ». В этом случае управлять автомобилем с «механикой» ему будет запрещено.
Gibt es diese Einschraenkung - wenn Pruefung auf Fahrzeug mit Automatik, darf der Fahrer kein Handschalter-Fahrzeug bewegen - so auch in anderen Laendern?

-ah-

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 12:13
von Sibirier
Auch innerhalb der EU (also auch DE!!!)...

http://www.hilfreich.de/der-automatik-f ... t-es_17324

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 12:20
von Axel Henrich
Sibirier hat geschrieben:Auch innerhalb der EU (also auch DE!!!)...
Ah ok, THX! Habe ich mich nie mit beschaeftigt. Mein Lehnchen hat damals auf Schalter die Umschreibung (russ. --> deu) gemacht und zu Hause hatten wir einen Automatik ... so rum gibt es da natuerlich nix zu beachten.

-ah-

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 15:17
von Simone
!! Update !!
http://russland.ahk.de/news/single-view ... tschaerft/

"Gesetztentwurf für ausländische Fahrer deutlich entschärft
Kategorie: AHK Russland - News-Hauptkategorie, Kurzinfo, AHK-Russland-News
31.10.13

Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) verfolgt die Regelungen zum Führen eines KFZ mit ausländischem Führerschein in Russland. Gestern wurde in der Zeitung „Rossijskaja Gazeta“ – der offiziellen Quelle der russischen Regierung –veröffentlicht, dass die Anforderung an ausländische Autofahrer zu Ablegen eines russischen Führerscheins nicht vor dem 14. Mai 2014 in Kraft treten. Die Änderungen wurden bereits in das Gesetz eingebracht und sollen in kürzester Zeit angenommen werden.

Den gesamten Artikel können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.rg.ru/2013/10/30/voditely.html (nur auf Russisch)

In dem Artikel wird ebenfalls eindeutig angegeben, welche Personen die Neuerungen betreffen. Das Verbot gilt für Ausländer, die als Autofahrer bei der Erbringung von Handels- und unternehmerischen Tätigkeiten arbeiten (darunter die Erbringung von Leistungen zur Beförderung von Personen und/oder Vermögen). Die Sachverständigen der AHK bestätigten, dass die Verschärfung der Gesetzgebung in keiner Weise Beschäftigte deutscher Unternehmen betreffen wird, die Firmenwagen nutzen und lediglich auf Unternehmen Anwendung findet, die auf die Erbringung von Beförderungsleistungen spezialisiert sind (Taxidienste, Personenbeförderungsdienste u. s. w.) und für diese Ziele ausländische Staatsbürger beschäftigen.

Die AHK wird Sie unverzüglich über weitere Änderungen in diesem Bereich informieren."

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 05 Nov 2013, 18:46
von zimdriver
... ob das auch jeder GAIschnik so wie die Fachleute der AHK sieht, werden wir sehen. Unsere Office Managerin deutete den Zeitungsartikel jedenfalls anders.