Re: Wichtig: geänderte Vorschriften zum Kindesnachzug
Verfasst: 26 Nov 2013, 11:25
Guten Morgen,
das ist im Prinzip richtig, aber bisher ging das streng genommen noch nicht mal mit der Zustimmung des anderen Elternteils. Ausser in Ausnahmefällen über die Härtefallregelung. Bisher MUSSTE nach Rechtslage der Elternteil mit dem das Kind ausreisen wollte ALLEIN sorgeberechtigt sein. Ein Zustand den es nach russischem Recht nicht gibt und somit die Schlange, die sich in den Schwanz beisst. Aber man scheint sich mittlerweile in Russland des Problems auch bewusst, da diese Problematik wohl häufiger autritt (auch wenn z.B. ein Elternteil mit dem Kind nur mal in den Urlaub fahren will und der andere Elternteil das nach belieben verhindern kann). Es gibt also einen Gesetzentwurf (oder die Anregung zu einem Gesetzentwurf), der sich dieser Problematik annimmt. Wann und in welcher Form das allerdings umgesetzt wird steht noch in den Sternen.
Gruss
Frank
das ist im Prinzip richtig, aber bisher ging das streng genommen noch nicht mal mit der Zustimmung des anderen Elternteils. Ausser in Ausnahmefällen über die Härtefallregelung. Bisher MUSSTE nach Rechtslage der Elternteil mit dem das Kind ausreisen wollte ALLEIN sorgeberechtigt sein. Ein Zustand den es nach russischem Recht nicht gibt und somit die Schlange, die sich in den Schwanz beisst. Aber man scheint sich mittlerweile in Russland des Problems auch bewusst, da diese Problematik wohl häufiger autritt (auch wenn z.B. ein Elternteil mit dem Kind nur mal in den Urlaub fahren will und der andere Elternteil das nach belieben verhindern kann). Es gibt also einen Gesetzentwurf (oder die Anregung zu einem Gesetzentwurf), der sich dieser Problematik annimmt. Wann und in welcher Form das allerdings umgesetzt wird steht noch in den Sternen.
Gruss
Frank