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Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 14:07
von fugen
Ob das so einfach wird mit dem Studium und bei dir wohnen?
Außer natürlich du wohnst in einer Großstadt mit Einer Uni welche dieses Programm(Fulda bietet sowas an, da hab ich eine Bekannte aus der Ukraine und könnte sie nach Einzelheiten fragen) anbietet.
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 14:24
von Norbert
fugen hat geschrieben:ABER wie will man die Zeit überbrücken, bis man den РВП hat?
Wenn sie eine eigene Wohnung in Moskau hat ok, was aber wenn nicht?
Dann die jobsuche, weil der Job ja unbedingt an dem Ort sein muss wo du registriert bist, total bescheuert(sorry) so eine Situation :-/
Ich hatte damals einen Arbeitgeber, der einen günstigen Ausländer suchte - es war eher ein bezahltes Praktikum. Aber dafür haben sie für mich eine reguläre Arbeitsgenehmigung beantragt, denn dies war für die Sekretärin einfacher als ein zusätzliches Budget für den Chef.
Sicher ist das nicht der normale Weg, aber eine durchaus sinnvolle Alternative zum Expertenvisum. Silvio, bei Dir läuft es doch ähnlich oder - nur dass Dich Deine Chefin hoffentlich besser bezahlt.

Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 14:37
von Saboteur
Ja genau, wie das läuft und welches Niveau sie benötigt ist aber unterschiedlich und am Besten bei der in Frage kommenden Uni zu erfragen. Vielleicht habt ihr ja schon eine Vorauswahl.
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 14:42
von fugen
Norbert hat geschrieben:fugen hat geschrieben:ABER wie will man die Zeit überbrücken, bis man den РВП hat?
Wenn sie eine eigene Wohnung in Moskau hat ok, was aber wenn nicht?
Dann die jobsuche, weil der Job ja unbedingt an dem Ort sein muss wo du registriert bist, total bescheuert(sorry) so eine Situation :-/
Ich hatte damals einen Arbeitgeber, der einen günstigen Ausländer suchte - es war eher ein bezahltes Praktikum. Aber dafür haben sie für mich eine reguläre Arbeitsgenehmigung beantragt, denn dies war für die Sekretärin einfacher als ein zusätzliches Budget für den Chef.
Sicher ist das nicht der normale Weg, aber eine durchaus sinnvolle Alternative zum Expertenvisum. Silvio, bei Dir läuft es doch ähnlich oder - nur dass Dich Deine Chefin hoffentlich besser bezahlt.

Die Zeiten sind vorbei, so habe ich das Gefühl :-))
Und günstigen Ausländer in Moskau: Von etwas muss man ja leben, was den Arbeitgeber sicherlich weniger interessiert :-))
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 15:33
von ben1084
Klar ne Richtung haben wir. Unis suchen wir uns gerade raus.
Wie läuft das denn im Bereich Job? Wie kann Sie auf dem Wege herkommen?
Gebt mir mal tipps, was es für Möglichkeiten gibt?
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 15:52
von fugen
Also ich kenne nur zwei Möglichkeiten.
Die erste ist eine Heirat bzw. Familie Kinder
Und die zweite Möglichkeit ist ein Studium.
Aber da bin ich auch mal gespannt, was es da so gibt.
MfG
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 17:46
von _RGP_
ben1084 hat geschrieben:Daher frage ich euch ja.
So wie ich das gelesen hat dürfte Sie ja kommen, sich einschreiben. Müsste dann aber eben einen Deutschkurs belegen an der Uni etc. vor studienbeginn.
Deine Freundin kann sich auch nach einem komplett englischsprachigen Masterprogramm umsehen. Sowas gibt es mittlerweile an einigen Unis ohne daß Deutschkenntnisse erforderlich nicht. (Dafür natürlich der entsprechende Englischnachweis - z.B. TOEFL)
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 18:28
von ben1084
Gut, Sie will ja deutsch lernen. Um mit mir hier zu leben.
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 23:18
von Saboteur
ben1084 hat geschrieben:Wie läuft das denn im Bereich Job? Wie kann Sie auf dem Wege herkommen?
hier gibt es vom Innenministerium folgende Infos:
Wer kann als Ausländer zum Arbeiten nach Deutschland einreisen?
Für Nicht- und Geringqualifizierte besteht weiterhin ein Anwerbestopp. Für gut qualifizierte Ausländer, z.B. mit einem Hochschulabschluss besteht die rechtliche Möglichkeit zur Zuwanderung mit der Perspektive auf einen Daueraufenthalt nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nur möglich, wenn für die Stelle bundesweit keine deutschen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Der Bewerber muss daher zuerst eine Arbeitsstelle finden. Der Arbeitgeber muss dies der Bundesagentur für Arbeit melden. Die Arbeitsagentur stimmt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nur zu, wenn die Stelle nicht mit einem bevorrechtigten Arbeitssuchenden besetzt werden kann und die Arbeitsbedingungen denen von Deutschen entsprechen. Ausnahmen gelten für Hochqualifizierte, z.B. Wissenschaftler und Spezialisten. Die Beschäftigungsverordnung regelt weitere Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis, beispielsweise für Berufssportler.
Wann gelte ich als „hoch qualifiziert“ und wie sehen die Bedingungen für meinen Aufenthalt aus?
Als hoch qualifiziert gelten nach § 19 AufenthG Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position sowie andere Spezialisten und Angestellte mit Berufserfahrung, die ein Gehalt in einer bestimmten Höhe erhalten (2011: mindestens € 66.000 im Jahr). Für Hochqualifizierte ist von Anfang an die Gewährung eines Daueraufenthalts vorgesehen, sie können sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit- oder nachziehende Familienangehörige sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Wer kann als Selbständiger nach Deutschland kommen?
Zuziehende Ausländer können sich nach § 21 AufenthG auch als Selbständige in Deutschland niederlassen. Voraussetzung ist ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis, eine positive Auswirkung der Tätigkeit auf die Wirtschaft und eine gesicherte Finanzierung. Diese Voraussetzungen sind in der Regel gegeben, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden. Nähere Informationen vermitteln die deutschen Auslandsvertretungen.
Re: ben1084
Verfasst: 20 Jan 2014, 23:39
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:Sicher ist das nicht der normale Weg, aber eine durchaus sinnvolle Alternative zum Expertenvisum. Silvio, bei Dir läuft es doch ähnlich oder - nur dass Dich Deine Chefin hoffentlich besser bezahlt.

Ja, genau so hatten wir das damals auch gemacht. Mittlerweile hab ich ja Vid und brauche somit keine gesonderte Arbeitsgenehmigung mehr.
Gruss
Silvio