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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 11:14
von fugen
Gut, dann muss ich mir das alles in aller Ruhe mal am PC geben :-)

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 12:53
von Dietrich
Zejtnot hat geschrieben:
fugen hat geschrieben:Zweiter Satz: Der/Die Enkel/in bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit wenn du innerhalb eines Jahres einen Antrag stellts zum Eintrag ins Geburtenregister. Es gilt der Tag ab eingang des Antrags.
Hätte ich auch so verstehen wollen, aber wieso steht dann dort dieses Wörtchen "nicht": "Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird ..."
"Rechtsfolge nach Satz 1" bedeutet meiner Meinung nach doch "das was im ersten Satz geschrieben wurde". Also die "Folge" des im ersten Satz beschriebenen "Rechts"....

also wenn ich anstelle von "Rechtsfolge nach Satz 1" jetzt "Nichterhalt der Staatsbürgerschaft, weil deutscher Elternteil nach 1999 im Ausland geboren und keinen Aufenthalt in D" einsetze, dann ergibt sich:

Der "Nichterhalt der Staatsbürgerschaft, weil deutscher Elternteil nach 1999 im Ausland geboren und keinen Aufenthalt in D" tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird ..."

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 13:04
von fugen
Wir sind ein paar Hobbyjuristen :-))

Ehrlich gesagt block ich nicht mehr ganz durch :zorn:

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 13:14
von Zejtnot
Ach verdammt, man sollte lesen können. Klar, da steht "Satz 1" und nicht "Absatz 1".

Manuchka, studiert man so etwas wirklich freiwillig?

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 13:21
von fugen
Ist es jetzt so wie ich es beim ersten mal geschrieben habe oder komplett anders :-?

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 13:57
von Zejtnot
Vollkommen korrekt - ich konnte nur aus mangelnder Lesefähigkeit dies nicht sofort nachvollziehen. :)

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 16:12
von GIN
fugen hat geschrieben:Warum hat man uns dann mitgeteilt dass meine Tochter sich dann entscheiden muss?

Ist es ein Unterschied ob man in D oder Ru geboren ist?

Dann ist niemandem ja auch falsch ;-)
"Geburtsdeutschen"(wusste nicht wie ich es anders nennen soll ohne an addi zu erinnern) kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden.

Also gibt es da auch wieder unterschiede. :-/
In unserem Fall habe ich die russische Staatsbürgerschaft neben der deutschen Staatsangehörigkeit und unser Kind ist weder in Deutschland noch in Russland geboren. Meine Frau eine andere Staatsangehörigkeit. Den deutschen Kinderausweis haben wir bekommen, Grundlage ist meine Staatsangehörigkeit. Der Konsul hat nichts von irgendwelchen Entscheidungen in der Zukunft erwähnt. Ich habe ja keine deutsche Einbürgerung gemacht und die Staatsbürgerschaft geht nach Abstammung.
Für Russland ist unser Kind nicht russischer Staatsangehöriger. da meine Frau Ausländerin für Russland ist. Wir beantragen gerade die Staatsbürgerschaft für den Kleinen um sein Foto in meinen Pass zu kleben. Auf jeder Seite einer russischen Botschaft im Ausland hast Du den Link "Einbürgerung von Kindern". Dort kann deine Frau die Fragen abhaken und die Beantragung verlangen.
Der Antragsweg ist etwas kompliziert, wegen dem Namen brauch es eine Menge Apostillen usw.. dann muss man auch glaubhaften machen das die schweizerische Geburtsukrunde zu dem Kind X und Y gehört. Viele Wege zwischen Übersetzer, Notar, Kantonsbehörden und der russischen Botschaft.

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 17:46
von fugen
Unser Kind ist in Russland geboren und die Mama ist russische Staatsangehörige, deshalb besteht bei und kein Problem mit der Staatsangehörigkeit, weder deutsch noch russisch.
:-)

Ich muss sogar ein Lob für einen Mitarbeiter(leider unbekannt) des Konsulats(deutsch) aussprechen :-)
Hat den russischen Inlandspass meiner Frau mit einer Apostille versehen und die deutschen Behörden Haben es akzeptiert

Re: Doppelte Staatsbürgerschaft bei Kindern

Verfasst: 24 Jan 2014, 18:43
von manuchka
Zejtnot - die Juristerei ist ein bisschen wie Mathe... nur beim Ergebnis ist es oft nicht so eindeutig wie 1+1=2 :lol:
Und ja - das studiert man freiwillig, aber nach dem 1. Jahr blieben von 400 Studienanfängern nur ca 1/3 übrig...