Re: Bevor es nach Russland geht...
Verfasst: 19 Jun 2014, 14:54
Abgesehen von der gesetzlichen Krankenversicherung, die ja nur für Arbeitnehmer gilt und sich bei der Berechnung der Prämien am Einkommen zu richten hat, orientieren sich die Tarife der privaten KV am Alter und Risiko.Norbert hat geschrieben:Siehe der Fall von GIN: Wenn man zurück kommt und gesund, jung und munter ist ... kein Problem - dann ist die KV ja an Dir interessiert. Aber diese Veränderung vor 3 Jahren erlaubt eben auch explizit solche Strafen, und es hat sich (nach Angaben meiner Mutter) noch niemand gefunden, der dagegen geklagt hat.
Ob sie Strafen verhängen können, will ich mal bezweifeln. Eine KV ist kein Gericht!
Also zählt primär das Eintrittsalter (kann ja auch schon ein Risiko sein) und wenn man nicht gerade ein kraftstrotzender Jüngling ist, werden sie ein ärztliches Gutachten verlangen (auch das kann schon eine hübsche Rechnung='Strafe' ergeben). Das Ergebnis des Gutachtens bestimmt den Risikofaktor, der sich auf die Prämie empfindlich auswirken kann.
Bei einem ähnlichen Fall in der Verwandtschaft haben die dann die KV für ca. 1800 €uronen/Monat angeboten. Ablehnen dürfen die Versicherungen nicht mehr, aber sie sind nicht an gesetzliche Vorgaben bei der Tarifberechnung gebunden. Natürlich könnte man eventuell den Risikoaufschlag mit einer üppigen Einmalzahlung abgelten, vermutlich wird das als die erwähnte "Strafe" empfunden.
Unter diesem Aspekt ist es sicherlich sinnvoll, für eine "Ruheversicherung" 40 €urönchen/Monat abzudrücken, das ist allemal billiger, weil sich ja am Eintrittsalter nichts ändert und auch keine Grundlage für ein Eintrittsgutachten besteht. Wer nicht nach Russland geht, um dort 3 Jahre lang unter der Brücke zu pennen, wird wohl die schlapp 1500 (für 3 Jahre) aufbringen können, denn normalerweise kann man ja in Russland auch ganz nett verdienen. Das sollte es schon im Budget drin sein.
Bei der AOK sah ich neulich eine Werbung für Auslandsschutz ab 50 Cent/Monat. Das ist sicherlich der Kindertarif (wegen dem 'ab'). Man sollte sich mal erkundigen, ob das irgendwie mit der Ruheversicherung kombinierbar ist. Dann könnte man quasi als "Privatpatient" in Russland zum Arzt gehen und es mit der KV nach Rechnung abrechnen. Ich denke mal, da werden auch russische Ärzte und Krankenhäuser spontan zu hochqualifizierten und -motivierten Einrichtungen.
Demnach bin ich mit meinem Wissensstand nicht mehr ganz aktuell. Die Frage bleibt allerdings, ob auch die Tarifberechnung nach Eintrittsalter und Risiko reformiert wurde. Sonst bliebe ja immer noch das die Möglichkeit einer indirekten "Strafe".Norbert hat geschrieben:Achim, GIN, ich habe nun nach einer Info zu diesen von mir und GIN erwähnten Strafen gesucht: http://www.sueddeutsche.de/politik/refo ... -1.1696534 - seit letztem Sommer wurden diese "Nachzahlungen" schon nicht mehr erhoben, da sie ab Januar 2014 offiziell gesetzlich abgeschafft wurden. Achim, dass Du sie bis dahin nicht zahlen musstest, war keinesfalls selbstverständlich.
Wenn dies nun ganz abgeschafft wurde, ist wirklich kaum noch ein Anreiz für eine Anwartschaft gegeben.