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Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 10:46
von just3042
Also, meine Situation ist folgende:

Ich halte mich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf, verfüge dennoch in Deutschland über einen ordentlichen Wohnsitz, da ich in meinem eigenen Wohneigentum angemeldet bin. Ich gelte quasi als "Dauerreisender", der trotzdem jederzeit in die eigene Wohnung zurückkehren kann.

Sind die Vorraussetzungen des FeV von den Vorschriften des Meldegesetzes unabhängig? D.h. kann ich unter Nachweis, dass ich mich weniger als 183 Tage im Jahr in D aufhalte, trotz Berliner Meldeadresse einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Weiter, ich habe auf der Quelle, die ich letztendlich auf dem Handy lesen konnte, in Erfahrung gebracht, dass ein EU-Führerschein (z.B. Polen) gar nicht umgeschrieben werden muss. Er wird also zumindest theoretisch unbegrenzt in D anerkannt. Steht das in Konflikt mit meiner Meldesituation?

Die Preise für die Führerscheinausbildung sind in Polen auch deutlich günstiger als in Deutschland, und da ich auch etwas Polnisch spreche, wäre das eine durchaus machbare Alternative. Ich möchte mir jedoch vor einer solchen Investition schon sicher sein, dass das klappt.

Danke Haya für deine sehr ausführlichen und hilfreichen Informationen!

Grüße aus Moskau

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 11:09
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben: In der Praxis haben Autovermieter meinen russischen Führerschein stets akzeptiert.
Hallo Zejtnot,
Ich hab das ehrlich noch nie probiert, zeige im Ausland immer die deutsche Karte.

Gruß
Silvio

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 11:14
von m1009
in Erfahrung gebracht, dass ein EU-Führerschein (z.B. Polen) gar nicht umgeschrieben werden muss.
Mein Vater (B) und ich (B-C-D) haben neben dem DE auch einen PL-Fuehrerschein. Keine Probleme bei Kontrollen, zumindest in DE.

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 12:53
von Haya
Lieber just3042,
Ich halte mich weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf, verfüge dennoch in Deutschland über einen ordentlichen Wohnsitz, da ich in meinem eigenen Wohneigentum angemeldet bin.
Dann würdest Du gemäß §7 FeV nicht den Bestand eines Wohnsitzes erfüllen und 1. Fall scheidet aus.
Sind die Vorraussetzungen des FeV von den Vorschriften des Meldegesetzes unabhängig?
Ja! Nur weil Du gegen das Meldegesetz (in Deinen Fall für Berlin) verstößt, bedeutet es nicht, dass Du keine Wohnung/Anschrift in D. haben kannst. Du würdest nur ordnungswidrig handeln. Andere Rechtsgebiete bleiben aber unberührt.
Weiter, ich habe auf der Quelle, die ich letztendlich auf dem Handy lesen konnte, in Erfahrung gebracht, dass ein EU-Führerschein (z.B. Polen) gar nicht umgeschrieben werden muss.
Dann hast Du es richtig gelesen, da Polen nun mal ein EU Land ist.
Steht das in Konflikt mit meiner Meldesituation?
Nach deutscher FeV nein. Ob Dir nach polnischem Recht eine Fahrerlaubnis zusteht, weiß Ich nicht. Ich könnte mir vorstellen, schon.
Ne Mail an eine polnische Fahrschule könnte Dir mehr Gewissheit geben.
Die Preise für die Führerscheinausbildung sind in Polen auch deutlich günstiger als in Deutschland
Fast überall sind die Preise günstiger als in D.
Ist ja nicht umsonst eine boomende Branche bei uns. Irgendwie müssen doch die SUVs und Mittelklasselimousinen der Fahrschulen bezahlt werden :-)

Gruß
Haya

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 13:29
von just3042
Hallo Haya,

Vielen, vielen Dank! Du hast mir echt weitergeholfen! Damit verliert der Busführerschein schonmal einen Großteil seines Schreckens und das Projekt Wohnbus rückt in erreichbare Nähe!

Zum Thema Meldesituation (das könnte eventuell auch für andere interessant sein):

Der Sebastian vom Blog wirelesslife.de hat sich intensiv mit der Thematik Wegzug aus Deutschland auseinandergesetzt und unter Anderem folgendes herausgefunden:
2.3 WOHNSITZ IM AUSLAND UND GEMELDET IN DEUTSCHLAND

Unter Umständen kann es mehr Vor- als Nachteile haben, in Deutschland gemeldet zu bleiben. Die große Frage lautet, ob das von der rechtlichen Seite her erlaubt ist, wenn du im Ausland wohnst oder als Dauerreisender unterwegs bist.

Laut der Deutschen Botschaft Tallinn ist dies möglich, solange du eine Wohnung in Deutschland hast, die dir jederzeit zur Verfügung steht. Auch dann, wenn dein Hauptwohnsitz im Ausland ist. Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass du dich zwingend abmelden musst, wenn dir eine solche Wohnung nicht zur Verfügung steht. In der Praxis kann sich diese Wohnung natürlich auch bei deinen Eltern oder einem Freund befinden.

Wenn du trotz Auslandsaufenthalt gemeldet bleiben willst, solltest du allerdings eines beachten: unter der deutschen Meldeadresse bist du jederzeit postalisch erreichbar. Ein Problem können dadurch Briefe von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen sein. Auf weitere Folgen einer Nicht-Abmeldung gehen wir später noch genau ein.
(Quelle: http://wirelesslife.de/wohnsitz-abmelde ... ns-ausland)

Da bei mir keine Aufgabe meiner bisherigen Wohnung vorliegt, handelt es sich bei meiner Meldesituation nicht um eine Ordnungswidrigkeit. In meinem Fall hat es mehr Vor- als Nachteile, in Deutschland gemeldet zu bleiben, da ich mein Unternehmen auch aufgeben müsste, würde ich mich aus D abmelden.

Viele Grüße aus Moskau,
Justin

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 14:07
von Zejtnot
just3042 hat geschrieben:In meinem Fall hat es mehr Vor- als Nachteile, in Deutschland gemeldet zu bleiben, da ich mein Unternehmen auch aufgeben müsste, würde ich mich aus D abmelden.
Warum müsstest Du dies?

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 14:56
von just3042
Weil es in Deutschland angemeldet ist und ich bereits mit mehreren langfristigen Kunden zusammenarbeite. Außerdem, wie ich bereits weiter oben schrieb, werden wir nicht ewig in Russland bleiben, weshalb es von Vornherein nicht in Frage kommt, ein Unternehmen nach russischem Recht zu gründen. Und, wie gesagt, viele Kunden machen die Brieftasche weiter auf bei einem "EU-Unternehmen".

Außerdem behalte ich so den sprichwörtlichen "Koffer in Berlin", was mir eigentlich auch ganz recht ist. Und ich habe keine Nachteile von dieser Situation, also muss ich sie auch nicht verändern.

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 31 Okt 2014, 15:46
von Zejtnot
Meine Frage zielte darauf: Warum muss der Inhaber eines deutschen Unternehmens zwingend einen Wohnsitz in Deutschland haben?

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 13 Nov 2014, 02:58
von Haya
Moin Moin,

Lieber just3042,
Hallo Haya,

Vielen, vielen Dank! Du hast mir echt weitergeholfen! Damit verliert der Busführerschein schonmal einen Großteil seines Schreckens und das Projekt Wohnbus rückt in erreichbare Nähe!
Und Du glaubst, Du kommst jetzt mit einem "Danke" aus der Nummer raus?
Nee, Wir (oder zumindest Ich) erwarten wenigstens, dass Du uns (mich) bzgl. des Umbaus (wenn es soweit sein sollte) auf dem Laufenden hälst ;)

Ansonsten - Gerne und viel Erfolg!

Gruß
Haya

Re: Busführerschein in Russland machen

Verfasst: 13 Nov 2014, 18:13
von _RGP_
Haya hat geschrieben: Nee, Wir (oder zumindest Ich) erwarten wenigstens, dass Du uns (mich) bzgl. des Umbaus (wenn es soweit sein sollte) auf dem Laufenden hälst ;)
+ einmal Moskau und zurück im Bus für alle Forumsmitglieder. :lol: