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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 26 Feb 2016, 07:01
von m5bere2
Nikolaus hat geschrieben:wenn ihr ordentlich verheiratet seid
Das ist mal eine tolle Formulierung.

Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 07 Mai 2016, 17:38
von trabajador
Hallo,
ich habe jetzt mal eine ganz praktische Frage.
Bis vor Kurzem war ich nach Lesen des Textes des Abkommens der Meinung, dass ich als Ehegatte einer Russin kostenlos ein Visum bekomme.
Im russischen Konsulat in Hamburg bin ich dann allerdings mit diesem Antrag gescheitert . Man wollte von mir dort die volle Gebühr von 35 Euro. Außerdem hat man meine private Krankenversicherung dort nicht akzeptiert und wollte einen extra Nachweis. Das schien mir allerdings "verhandelbar".
Beim Antrag eines normalen Touristenvisums hat immer eine Kopie meiner Karte und die Angabe der Mitgliedsnummer in der privaten Krankenversicherung ausgereicht. Ich brauchte nie eine extra Krankenversicherung. Im Konsulat ist man da anscheinend nicht so entgegenkommend.
Ganz praktisch spare ich also im Konsulat nur die Kosten der Einladung, muss dafür aber (eventuell) extra eine Reisekrankenversicherung abschließen und habe außerdem die Fahrkosten und Zeitaufwand.
Außerdem sagte der Angestellte im Konsulat, dass ich wie beim Touristenvisum Einreisedatum und Ausreisedatum vorher angeben muss. Es gibt also nicht einmal so etwas wie eine drei- oder sechsmonatige Ein- und Ausreisefrist. Umgekehrt für Russen, die in die EU kommen allerdings schon.
Also nach dieser Erfahrung verzichte ich doch auf dieses Ehegattenvisum und bestelle mir wie früher lieber ein ganz normales Touristenvisum. Ich habe praktisch keine Vorteile, ausser dem Entfall der Einladung, die aber durch Fahrtkosten und Kosten für eine Krankenversicherung kompensiert werden.
Habe ich irgendetwas übersehen`? Gibt es doch noch irgendeine Möglichkeit als Ehepartner an ein einfacheres Visum heranzukommen?
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 07 Mai 2016, 18:56
von m5bere2
trabajador hat geschrieben:
Bis vor Kurzem war ich nach Lesen des Textes des Abkommens der Meinung, dass ich als Ehegatte einer Russin kostenlos ein Visum bekomme.
Die Konsulargebühr sollte entfallen. Habe das damals in Berlin beantragt und habe nur die Gebühr fürs Visazentrum bezahlt, weil ich zum Konsulat nicht wollte. Angegeben hatte ich tatsächlich geplante Ein- und Ausreisedaten, wrauf hin mir die Frau am Schalter gesagt hat "ach komm, wir machen gleich drei Monate und zweimalige Einreise!"
Ich hatte aber eine Reisekrankenversicherung.
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 07 Mai 2016, 19:33
von trabajador
Das ist ja interessant. Offenbar gibt es hier doch Auslegungsunterschiede. Vielleicht probiere ich es auch mal so, über ein Visazentrum und Berlin. Die Visazentren sind allerdings auch leider weiter weg.
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 07 Mai 2016, 19:45
von m5bere2
trabajador hat geschrieben:Das ist ja interessant. Offenbar gibt es hier doch Auslegungsunterschiede. Vielleicht probiere ich es auch mal so, über ein Visazentrum und Berlin
Ich glaube, man kann sich sein Konsulat und Visazentrum nicht einfach aussuchen, die sind an den Wohnort gekoppelt.
Die Visazentren sind allerdings auch leider weiter weg.
In Berlin sind Konsulat und Visazentrum in Fußreichweite voneinander. Beim Visazentrum kriegt man nur eher Termine und die Sachbearbeiterinnen sind etwas netter.
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 07 Mai 2016, 20:53
von trabajador
Ich glaube, es ist nur bei Russen so, dass die zuständige Behörde vom Wohnort abhängt. Ich habe meine Touristenvisa bisher immer online beauftragt. Die Agentur hat dann, soweit ich weiß, das Visum in Frankfurt geholt. Für den russischen Pass meiner Tochter musste ich allerdings nach Hamburg. Ich habe für das Ehegattenvisum auch schon einen Termin in Berlin bekommen, musste ihn dann allerdigs wieder absagen.
Ich wohne in Braunschweig. Da wäre das Visazentrum Leipzig am nächsten.
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 07 Mai 2016, 21:08
von m5bere2
Das Visumszentrum in Leipzig soll ganz gut sein. Meine Eltern haben letztens ein 3-Jahres-Besuchsvisum dort beantragt (also ein Besuchsvisum mit der selben Gültigkeitsdauer wie meine Aufenthaltsgenehmigung in Russland). War kostenlos und man hat ihnen zugesichert, dass alles klar gehen würde, obwohl so ein Antrag sehr ungewöhnlich sei... Jetzt sind sie gespannt, ob sie das auch kriegen. ;-)
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 08 Mai 2016, 00:46
von Saboteur
Ich habe schon zig mal ein russisches Visum über meine Frau bekommen und immer bezahlt. In der Botschaft in Berlin. Natürlich ab und an mal nachgerfragt aber keine Chance für ein kostenloses Visum.
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 10 Mai 2016, 10:30
von Zejtnot
Die Frage nach kostenlosen Visa für Familienangehörige wird immer strenger geregelt. Es gab Zeiten, da hat die deutsche Seite dies ganz freizügig ausgelegt und hier im Forum hatten wir sogar eine Antwort vom Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, dass man hofft, dass sich die russische Seite auch noch dieser flexiblen Deutung des Textes anschliesst.
Inzwischen haben die Paragraphenreiter die Oberhand gewonnen. Der Text wird nun ganz streng ausgelegt! Es gibt wirklich nur noch kostenlose und einfache Visa, wenn man direkte Familienangehörige besucht, die im fremden Land wohnen - wenn also meine Mutter mich in Russland besuchen möchte oder meine Schwiegereltern zu ihren Enkeln reisen, die in Deutschland leben. Selbst wenn sie nur gemeinsam mit den deutschen Enkeln Deutschland besuchen, die Enkel aber sonst in Russland leben, so wird kein solches Visum mehr erteilt. Wichtiger ist nun, dass "die russische Seite das Abkommen ebenso auslegt" - und nicht die Grundidee des Abkommens, dass man die Bedingungen für die eigenen Bürger und Gäste vereinfachen wollte.
Dies geht auch so weit, dass die Ehepartner nun das volle Prozedere durchlaufen müssen, mit Rückkehrwilligkeit und Finanzierungsnachweis. Zwar trägt auch das Schengen-Antragsformular den Hinweis: "Die mit * gekennzeichneten Felder müssen von Familienangehörigen von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit nicht ausgefüllt werden." Aber dies gilt eben nur bei der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit, also wenn ich mit meiner Frau in andere EU-Länder als Deutschland reise.
Wir füllen also nun neu brav alles aus, legen irgendwelche albernen Kontoauszüge dazu ... obwohl das überhaupt nichts über die Finanzierbarkeit von Reisen im Laufe der nächsten fünf Jahre sagt. Aber irgendein Beamter kann sein Häkchen setzen, dass der die Gesetze haargenau befolgt hat.
Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige
Verfasst: 15 Mai 2016, 18:54
von trabajador
Jetzt weiß ich auch, warum ich in Hamburg kein Glück hatte. Ich bin gerade mal auf die Seite vom Visazentrum Leipzig.
Dort steht, dass das Privatvisum für max. 90 Tage und bis zu zwei Einreisen erteilt wird. Das wäre für mich gut, und entspricht genau dem, wass ich auch im Konsulat in Hamburg erwartet hätte, was dort aber leider abgelehnt wurde.
Auf der Seite des Visazemtrums Leipzig steht allerdings, dass eine Versicherungspolice erforderlich ist. Es steht nichts, dass eine private Krankenversicherung mit Weltgeltung akzeptiert wird, so wie es beim Touristenvisum immer der Fall war. Schon komisch. Ich werde da anrufen und nachfragen, bevor ich ohne Versicherungspolice hinfahre.
Zu den Gebühren steht auch folgendes geschrieben:
Laut Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation können Antragsteller in einigen Fällen je nach Personenkategorie und Reisezweck von der Konsulargebühr für die Ausstellung von Privatvisa befreit werden.
Dazu werde ich nachfragen. Ich werde versuchen als Ehemann nichts zu zahlen. Eigentlich müsste ich doch zu dieser "Personenkategorie" gehören. Ich begleite schließlich meine Tochter zu ihrem Großeltern.
Zu Hamburg liest man folgendes:
Bitte beachten Sie! In Hamburg ist bei der Visumbeantragung für die mitreisenden Familienangehörigen die persönliche Vorsprache des russischen Staatsbürgers im Visazentrum oder beim Russischen Generalkonsulat erforderlich. Aus diesem Grund werden in Hamburg keine Antragsunterlagen im o.g. Verfahren per Post angenommen! Zu den Unterlagen sind neben den oben aufgeführten Kopien auch ein gültiger Reisepass von dem russischen Staatsangehörigen sowie eine Heiratsurkunde (Geburtsurkunde des Kindes) im Original vorzulegen.
Das deutet doch darauf hin, dass die Uhren in Hamburg ein bisschen anders ticken.