... VRP ist das Eine, VKS das andere. Der VRP kann nicht verlängert, sondern nur durch einen folgenden VnZh ersetzt werdrn. Will man daauf verzichten, muss man zum VKS zurückkehren/ den VKS beantragen.m5bere2 hat geschrieben:Damit meinte ich, dass dieses Visum eher nicht nach Qualifikation (sondern pur nach Einkommen) vergeben wird. Als promovierter Laborleiter an einem Institut ist man für so ein Visum jedenfalls unterqualifiziert. ;-)Zejtnot hat geschrieben:Was ist an einem Hochqualifizierten bonzig?!m5bere2 hat geschrieben: So ein Bonzenvisum habe ich leider nicht.
Ich glaube zwar, durch mein neues Projekt dürfte ich die Hochqualifiziertenschwelle geknackt haben. Nun habe ich aber RVP. Bringt es mir noch was, mir den Hochqualifiziertenstatus jetzt offiziell irgendwie "bescheinigen" zu lassen (abgesehen von Eltern einladen)? Ginge das überhaupt, wenn man RVP schon hat?
Vielleicht könnte ich den Hochqualifizierten-Vid beantragen, den finde ich aber doch ziemlich unattraktiv, da er ja an die Dauer des Hochqualifiziertenstatus gebunden ist... nix gekonnt irgendwie?
Richtig ist, dass weder Diplom noch Dissertation den Hochqualifiziertenstatus bestätigen, sondern einzig die Steuererklärung. Womit wieder einmal eine deutsche Regelung kopiert wurde, wie gesagt, die Blue Card.


