Re: Ausbürgerung für Russlandvisum
Verfasst: 02 Jul 2016, 21:18
Autan hilft recht gut... egal ob bei Muecken oder мошки. Ansonsten.... OFF Extrem. Wenn ich zu Haus bin, mehrmals taeglich.
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
https://www.russland-aktuell.net/
Grüß dich, Alex..,alexkeks hat geschrieben: mitte der 90er als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen etc.
... vieles richtig, nur die Fristen nicht. 7 Tage ist die Frist für Deutsche (und andere) inzwischen.Evgenij hat geschrieben:....
Als Ausländer "Deutscher" bist hier (in Russland) verpflichtet sich (an) zu melden. Meist innerhalb 3-4 Tage, falls WE dazwischen, dann etwas mehr Tage Zeit dafür. In der Regel soll dann die Anschrift des Gastgebers angegeben werden/bei Privatreise (sonst läuft es via Hotels).
Diese "Registrierung" macht man heutzutage bei der gewöhnlichen Poststelle (dort auch Formulare), nimm aber den/die Gastgeber-/in samt seinen/ihren Pass mit gültigem Adresseneintrag.
Sonst viele Grüße und herzlich Willkommen!
Zhenja.
Wladimir30 hat geschrieben:Winter = Kaaaaaaaaallllllltttttttt!!!!! Laaaaaange kaaaaaaltm5bere2 hat geschrieben:Besser Arbeitslager in Sibirien als Knast im europäischen Teil. So schlimm ist es hier gar nicht. ;-)
Sieben Werktage. Und wenn man nur 7 Werktage bleibt, braucht man sich auch nicht anzumelden. Eigentlich braucht man sich seit 2011 darum überhaupt keinen Kopf machen, denn Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ (ред. от 28.11.2015) "О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации" sagt ganz klarzimdriver hat geschrieben:... vieles richtig, nur die Fristen nicht. 7 Tage ist die Frist für Deutsche (und andere) inzwischen.
Und da ist die einzig relevante Ausnahme, wenn man in seiner Eigentumswohnung Wohnung wohnen möchte. Ansonsten ist für jegliche Verletzung der Meldepflicht der Gastgeber oder das Hotel zu verantworten.Иностранные граждане, не поставленные на учет по месту пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом, не подлежат ответственности за нарушение правил миграционного учета, за исключением случаев, если обязанность сообщить сведения о месте своего пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом возложена на соответствующего иностранного гражданина.
(часть 2 введена Федеральным законом от 20.03.2011 N 42-ФЗ)
Ich glaube, da liegt eine Verwechslung vor..m5bere2 hat geschrieben:Eigentlich braucht man sich seit 2011 darum überhaupt keinen Kopf machen, denn Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ (ред. от 28.11.2015) "О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации" sagt ganz klar
..Ansonsten ist für jegliche Verletzung der Meldepflicht der Gastgeber oder das Hotel zu verantworten.Иностранные граждане, не поставленные на учет по месту пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом, не подлежат ответственности за нарушение правил миграционного учета, за исключением случаев, если обязанность сообщить сведения о месте своего пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом возложена на соответствующего иностранного гражданина.
(часть 2 введена Федеральным законом от 20.03.2011 N 42-ФЗ)
Es geht hier doch um Visa. Wer mit Visum hier ist, hat keinen место жительства, sondern einen место пребывания.Evgenij hat geschrieben:Ich glaube, da liegt eine Verwechslung vor..
Denn es ist schon ein Unterschied, ob die (Privat-)Person als Gast für eine kurze Dauer ins Land kommt (zB bis 90 Tage) - üblicher Zeitrahmen für Besuchzwecke -, oder sich länger aufhält.
Nein, das Gesetz spricht genau von место пребывания, betrifft also genau Leute mit Visum, die kurzzeitig hier sind.Bei längerer Dauer greift eben dieses bereits erwähnte "Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ", meiner Meinung nach.
Die Unterschrift des Gastes wird nicht gebraucht. Nur der Gastgeber unterschreibt und zeigt Pass/Migrationskarte vor. Das ist die einzige Verpflichtung des ausländischen Gastes: eine Kopie von Pass und Migrationskarte dem Gastgeber übergeben, dass der Gastgeber ihn registrieren kann.Es stimmt zwar auch, dass da die Meldepflicht beim Gastgeber liegt, nur wie könnte man denn dieses gänzlich auf den Gastgeber (sofern beide Privatpersonen und man kennt sich) "abwälzen", wenn beim Ausfüllen des Formulars (bei der Post) nicht nur die pers. Daten gebraucht werden, sondern auch die Unterschrift desjenigen hin muss.
Wenn danach gefragt wird und man keines hat -> все претензии к принимающей стороне!Anschließend wird dieses bei der Ausreise (zB am Flughafen) der Grenzkontrolle vorgelegt/abgegeben, falls nicht danach gefragt werden sollte, so is es dann davon auszugehen, vermute ich, dass dies bereits (durch die Post) im System eingetragen war und bedarf keiner "physischen" Übergabe mehr. [Mein Kenntnisstand aus dem Jahr 2012/13]
Auch nicht uneingeschränkt richtig. In Nowosibirsk muss sich nur innerhalb von 90 Tagen anmelden, wer seinen Wohnsitz außerhalb der Oblast angemeldet hat. Wenn man in Nowosibirsk oder in Barabinsk schon registriert ist, kann man in Nowosibirsk unangemeldet wohnen, wo man will.Übrigens, bei den russ. Staatsbürgern ist es genauso geregelt -, (jeder) Wohnsitzwechsel (innerhalb des Landes) bei Überschreiten dieser Frist von 90 Tagen, also bei schon "etwas längerem" Aufenthalt - muss gemeldet sein, sonst kommt die Strafe nach 'КоАП'!
Komische Frage. Wenn du ein Visum im Pass hast und keinen РВП, bist du per Definition временный пребывающий иностранный гражданин. Hast also nur einen место пребывания. Mit РВП-Stempel bist du временно проживающий ИГ und hast einen место жительства und kannst einen davon abweichenden место пребывания haben, genau wie mit ВНЖ (mit dem man dann постоянно проживающий ИГ) ist. Ist alles im Gesetz definiert.Nachtrag: Ab welcher Frist geht denn der "Übergang" vom Visum zum РВП?
Genau. In diesem Thread geht es im einen Besuch mit Visum, über место жительства brauchen wir uns hier also überhaupt nicht unterhalten. Hat der Visumsreisende nämlich hier nicht.Bitte auch nicht "место жительства" und "место пребывания" miteinander verwechseln!
Erster Satz - kein Einwand, da Alex ja davon berichtete und nur in diesem Z.-hang die Frage stellte.Es geht hier doch um Visa. Wer mit Visum hier ist, hat keinen место жительства, sondern einen место пребывания.
Die Beziehung "Visum <--> kurzzeitig gilt hier auch nicht unaneingeschränkt und eher in eine Richtung! Denn bei Art. 14 ( Nicht "Visa"-Angelegenheit betreffend) dennoch steht da folgendes geschrieben (als Gegenbeispiel) : Abs. 1, Satz 1.: Постоянно или временно(kurze Dauer mit eingeschlossen) проживающий в РФ.., also die Richtung '<--' stimmt nicht.Bei längerer Dauer greift eben dieses bereits erwähnte "Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ", meiner Meinung nach.Nein, das Gesetz spricht genau von место пребывания, betrifft also genau Leute mit Visum, die kurzzeitig hier sind.
Hier kein Widerspruch, nur eine Nachfrage: Kann der private Gastgeber selbst ein Ausländer sein, was wäre die Voraussetzung dazu? (mind. РВП oder ВНЖ)Die Unterschrift des Gastes wird nicht gebraucht. Nur der Gastgeber unterschreibt und zeigt Pass/Migrationskarte vor. Das ist die einzige Verpflichtung des ausländischen Gastes: eine Kopie von Pass und Migrationskarte dem Gastgeber übergeben, dass der Gastgeber ihn registrieren kann.
Die Strafe verlangt man aber vom Gast zu bezahlen, sonst man lässt einen nicht ausreisen, Oder?Wenn danach gefragt wird und man keines hat -> все претензии к принимающей стороне!
Auch nicht uneingeschränkt richtig. In Nowosibirsk muss sich nur innerhalb von 90 Tagen anmelden, wer seinen Wohnsitz außerhalb der Oblast angemeldet hat. Wenn man in Nowosibirsk oder in Barabinsk schon registriert ist, kann man in Nowosibirsk unangemeldet wohnen, wo man will.
Auch hier (siehe z.T. schon den obigen Hinweis) gelten die von Dir erwähnten folg. (1-3) Beziehungen (incl. Schlussfolgerungen bei 1,2) nicht uneingeschränkt:..Wenn du ein Visum im Pass hast und keinen РВП, bist du per Definition временный пребывающий иностранный гражданин. Hast also nur einen место пребывания. Mit РВП-Stempel bist du временно проживающий ИГ und hast einen место жительства und kannst einen davon abweichenden место пребывания haben, genau wie mit ВНЖ (mit dem man dann постоянно проживающий ИГ) ist. Ist alles im Gesetz definiert.
Sehe keinen Widerspruch zu dem von mir gesagtem: als временно пребывающий (Ausländer ohne РВП/Вид) hat man nur einen место пребывания, als временно проживющий (РВП) oder постоянно проживающий (Вид) hat man место жительство, kann aber einen davon abweichenden место пребывания haben. Also gilt: bin ich mit Visum (ohne Vid und RVP) nicht angemeldet worden, was nur am место пребывания sein kann (denn место жительства gibt es nicht), dann bin nach Artikel 24 nicht ich schuld, sondern der Gastgeber.Evgenij hat geschrieben:Denn im Art. 20 (учет и-г по месту пребывания) steht ja:
bei Abs. 2., Punkt 1) "постоянно (Tendenz: von Dauer) проживающий в Российской Федерации иностранный гражданин..."
Der private Gastgeber kann ein Ausländer sein, РВП reicht dafür aus. Ob Visum auch reicht, weiß ich nicht.Hier kein Widerspruch, nur eine Nachfrage: Kann der private Gastgeber selbst ein Ausländer sein, was wäre die Voraussetzung dazu? (mind. РВП oder ВНЖ)
Das wäre ja illegal, denn laut Artikel 24 kann ja dem Gast kein Administrativvergehen angelastet werden. Also gibtes auch kein Protokoll. Die Grenzer sollen also Geld verlangen ohne ein Strafprotokoll auszustellen? Das nennt man dann landläufig Nötigung.Die Strafe verlangt man aber vom Gast zu bezahlen, sonst man lässt einen nicht ausreisen, Oder?
Ich sprach von Visumsreisenden ohne entsprechende РВП/Вид.[in diesem Fall gilt gar die Beziehung '-->' unter (1.) [teilweise auch schon ganz oben gezeigt] nicht mehr ;-)).
Schlage die Unterpunkte a-d nach. Die Ein-Tages-Registrierungsfrist betrifft Fälle, wo der Gastgeber "professionell", also z.B. ein Hotel oder ein Arbeitgeber, ist. Und wenn der dem nicht nachkommt -> sein Problem, gibt hohe Strafen für ihn.Bzgl. der Meldefrist waren wir beide im Unrecht!!
Art. 20 Abs.2, Nr.3 (Уведомление о прибытии иностранного гражданина в место пребывания..), Punkt 3) sagt uns nämlich:
"в течение одного рабочего дня, следующего за днем его прибытия в место пребывания, - в случаях, предусмотренных подпунктами "а" - "д" пункта 1 и подпунктами "а" - "в" пункта 2 части 2 настоящей статьи..."
Wenn man nicht gerade im Hotel oder beim Arbeitgeber unterkommt, hat man 7 Werktage Zeit. Habe erst letzte Woche den neuen Gastarbeitertest machen müssen. Die Stellen, die einen innerhalb eines Tages registrieren müssen, sind in der Regel elektronisch mit dem (ehemaligen) FMS vernetzt und laufen auch nicht zur Post.--> Soll bedeuten - man hätte nur zwei Tage (eine Nacht) zur Meldung, weder 3-4 noch 7 Tage!!
Das ist vom allgemeinen Fall временно пребывающий eingeschlossen, wenn er nur mit Visum einreist.habe ich kein einziges Wort über unseren "Fall" = "private Besuchsreise" i.V.m. Meldepflicht (auch ohne Bezug zur Pflicht) finden können.
Da dieser Fall nicht explizit im Gesetz erwähnt ist, (--> keine Regelung) liegt auch keine Meldepflicht vor! :Schwarzquadrat: