Ich bin bei sowas halt eher der Tiefstapler ... habe kein Auto, meine Frau ist klein, mein Bruttolohn ist klein, und meine Einkommenssteuer eben auch.fugen hat geschrieben:Bei Frauen, PS und dem Lohn/Gehalt wird am meisten "geflunkert". Und m5bere2 haut hier schön auf den Putz mit seinem "schwarzjob" und nimmt unserem Großverdiener den Wind aus den Segeln.
Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016
Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016
Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016
Evgenij hat geschrieben:@StefanM
Hallo Stefan,
zunächst einmal ein großes Lob an solche (deutschen) Männer, die sich für russische Frauen und somit auch für „ganz“ Russland interessieren. Und es dann auch noch schaffen, diese (Frauen) samt deren Kinder glücklich zu machen. Vor allem aufgrund der Verantwortung, die sie sich dabei stellen (müssen), welche so in Verbindung mit letztgenanntem noch stärker zum Tragen komme! (-> die russischen Männer scheinen da nicht mehr für sowas imstande zu sein)
Hallo, danke das ist nett dass Du das geschrieben hast. Ich glaube wir wählen Variante 2 und schauen was passiert.
Vielen Dank :-) !
Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016
Ich habe ja nicht gesagt was ich verdiene, nur was ich verdienen will. Grunsätzlich kann ja jeder verdienen wollen was er will.m5bere2 hat geschrieben:Jaja, in Deutschland immer schön mit dem Bruttolohn auf den Putz hauen und davon dann die Hälfte an den Staat abdrücken. Ich verrate dir was: mein Bruttolohn ist in Russland deutlich unter dem damals in Deutschland, ich zahle in Russland 0% Einkommenssteuer, keine Miete, und alle Kranken-, Renten-, und Unfallversicherungsbeiträge zahlt der Arbeitgeber.StefanM hat geschrieben:Ja wenn mir jemand eine Stelle in Buchhaltung oder Controlling in Moskau oder Smolensk oder Umgebung für 750k Rubel im Monat anbietet würde ich mir das überlegen.
Und in Russland wird in Ausschreibungen üblicherweise der Nettolohn angegeben.
Trotzdem danke für die Erinnerung.
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Re: Alleiniges Sorgerecht/aktuelle Rechtslage 2016
Um zur ursprünglichen Frage zurückzukommen: An der Gesetzeslage hat sich soweit nichts geändert, die FAQ von einst (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=119&t=15820) ist weiterhin aktuell!
Ohne den Vater erreicht ihr also überhaupt nichts. Einen Gerichtsprozess würde ich mit einem Anwalt prüfen (!), aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ihr damit nur unnötig Nerven und Zeit verliert. Bis das durch ist, ist die Tochter zu alt für einen Umzug nach Deutschland. Der Ansatz, dem Vater die Vorteile einer Zustimmung mit Zuckerbrot (Verzicht auf Unterhalt) und Peitsche (Prüfung seines echten Einkommens) zu vermitteln, ist definitiv aussichtsreicher!
Problem 2 ist aber die allgemeine Rechtslage. Ein bald erwachsenes Kind, was vermutlich wenig oder gar kein Deutsch kann, soll in einem sehr schwierigen Alter nach Deutschland verpflanzt werden. Da schrillen bei allen Ämtern sofort die Alarmglocken, Stichwort "Kindeswohl" (siehe auch die bereits verlinkte FAQ).
Mit 14 Jahren ist der Freundeskreis sehr wichtig, das ganze Umfeld. Mit 14 lernt man eine Fremdsprache nicht mehr akzentfrei (das klappt bis etwa 12). Das Kind hat ja vielleicht auch Großeltern und sonstige Verwandte in Russland. Es besucht dort eine Schule, die es in 3 Jahren erfolgreich abschließen würde. All das setzt Ihr aufs Spiel! Und das wird natürlich berechtigterweise von den Behörden hinterfragt. Du solltest vorab mit Deiner Ausländerbehörde abklären, ob hier eine Kooperation oder Steine im Weg zu erwarten sind!
Und nun ganz subjektiv: Stellt Euch bitte die Frage, ob nicht das Wohl des Kindes erst einmal im Vordergrund stehen sollte! Eine große Liebe übersteht auch drei Jahre Fernbeziehung. Als Selbstständiger kannst Du vielleicht auch regelmäßig in Russland vor Ort sein. Und wenn das Kind dann studiert, könnt Ihr problemlos zusammenziehen!
Ohne den Vater erreicht ihr also überhaupt nichts. Einen Gerichtsprozess würde ich mit einem Anwalt prüfen (!), aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ihr damit nur unnötig Nerven und Zeit verliert. Bis das durch ist, ist die Tochter zu alt für einen Umzug nach Deutschland. Der Ansatz, dem Vater die Vorteile einer Zustimmung mit Zuckerbrot (Verzicht auf Unterhalt) und Peitsche (Prüfung seines echten Einkommens) zu vermitteln, ist definitiv aussichtsreicher!
Problem 2 ist aber die allgemeine Rechtslage. Ein bald erwachsenes Kind, was vermutlich wenig oder gar kein Deutsch kann, soll in einem sehr schwierigen Alter nach Deutschland verpflanzt werden. Da schrillen bei allen Ämtern sofort die Alarmglocken, Stichwort "Kindeswohl" (siehe auch die bereits verlinkte FAQ).
Mit 14 Jahren ist der Freundeskreis sehr wichtig, das ganze Umfeld. Mit 14 lernt man eine Fremdsprache nicht mehr akzentfrei (das klappt bis etwa 12). Das Kind hat ja vielleicht auch Großeltern und sonstige Verwandte in Russland. Es besucht dort eine Schule, die es in 3 Jahren erfolgreich abschließen würde. All das setzt Ihr aufs Spiel! Und das wird natürlich berechtigterweise von den Behörden hinterfragt. Du solltest vorab mit Deiner Ausländerbehörde abklären, ob hier eine Kooperation oder Steine im Weg zu erwarten sind!
Und nun ganz subjektiv: Stellt Euch bitte die Frage, ob nicht das Wohl des Kindes erst einmal im Vordergrund stehen sollte! Eine große Liebe übersteht auch drei Jahre Fernbeziehung. Als Selbstständiger kannst Du vielleicht auch regelmäßig in Russland vor Ort sein. Und wenn das Kind dann studiert, könnt Ihr problemlos zusammenziehen!
