Um zur ursprünglichen Frage zurückzukommen: An der Gesetzeslage hat sich soweit nichts geändert, die FAQ von einst (
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=119&t=15820) ist weiterhin aktuell!
Ohne den Vater erreicht ihr also überhaupt nichts. Einen Gerichtsprozess würde ich mit einem Anwalt prüfen (!), aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ihr damit nur unnötig Nerven und Zeit verliert. Bis das durch ist, ist die Tochter zu alt für einen Umzug nach Deutschland. Der Ansatz, dem Vater die Vorteile einer Zustimmung mit Zuckerbrot (Verzicht auf Unterhalt) und Peitsche (Prüfung seines echten Einkommens) zu vermitteln, ist definitiv aussichtsreicher!
Problem 2 ist aber die allgemeine Rechtslage. Ein bald erwachsenes Kind, was vermutlich wenig oder gar kein Deutsch kann, soll in einem sehr schwierigen Alter nach Deutschland verpflanzt werden. Da schrillen bei allen Ämtern sofort die Alarmglocken, Stichwort "Kindeswohl" (siehe auch die bereits verlinkte FAQ).
Mit 14 Jahren ist der Freundeskreis sehr wichtig, das ganze Umfeld. Mit 14 lernt man eine Fremdsprache nicht mehr akzentfrei (das klappt bis etwa 12). Das Kind hat ja vielleicht auch Großeltern und sonstige Verwandte in Russland. Es besucht dort eine Schule, die es in 3 Jahren erfolgreich abschließen würde. All das setzt Ihr aufs Spiel! Und das wird natürlich berechtigterweise von den Behörden hinterfragt. Du solltest vorab mit Deiner Ausländerbehörde abklären, ob hier eine Kooperation oder Steine im Weg zu erwarten sind!
Und nun ganz subjektiv: Stellt Euch bitte die Frage, ob nicht das Wohl des Kindes erst einmal im Vordergrund stehen sollte! Eine große Liebe übersteht auch drei Jahre Fernbeziehung. Als Selbstständiger kannst Du vielleicht auch regelmäßig in Russland vor Ort sein. Und wenn das Kind dann studiert, könnt Ihr problemlos zusammenziehen!