Ausländerbehörde in Deutschland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Danke. So hatte man es mir im Generalkonsulat auch gesagt, aber die Ausländerbehörde meinte es gestern anders.
Marco
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 820
Registriert: 28 Mai 2004, 09:44
Wohnort: Kiel

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Marco »

Du musst halt nur aufpassen, dass die Fiktionsbescheinigung nach §81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Wurde sie.
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3461
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Saboteur »

Zejtnot hat geschrieben: 30 Aug 2018, 12:12 Da frage ich mich immer, wieso man sich so selbst das Leben schwer machen muss, mit so einer Verhaltensweise. Das macht doch keine Freude.
Will garnicht wissen wie sie denn Schwarze oder Araber behandelt. In Berlin ist das teilweise richtig heftig. Richtig ekelhaft wie die MitarbeiterInnen manchmal so sind - aber wie immer natürlich nicht alle. Aber verdammt viele.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3461
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Saboteur »

Zejtnot hat geschrieben: 30 Aug 2018, 13:12

In meinen Augen kann meine Frau also nicht verpflichtet werden.

Leider ist info4alien seit einigen Wochen offline, sonst hätte ich da nachgefragt.
glaube ich auch nicht- es lohnt sich sicher ein Gespärch mit der sogennanten Gruppenleitung.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Benutzeravatar
Wladimir30
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 6685
Registriert: 07 Okt 2014, 11:14
Wohnort: Celle / Wladimir

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Wladimir30 »

Saboteur hat geschrieben: 31 Aug 2018, 11:24lohnt sich sicher ein Gespärch mit der sogennanten Gruppenleitung.
Hoffentlich wird man da nicht an den Gruppenführer verwiesen
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Benutzeravatar
Saboteur
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 3461
Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Saboteur »

Wladimir30 hat geschrieben: 31 Aug 2018, 11:47
Hoffentlich wird man da nicht an den Gruppenführer verwiesen
der Titel wird nur intern verwandt ;)
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Wir mussten nun eh Dokumente nachschicken. Im Brief hat meine Frau erwähnt, dass sie am angesprochenen Kurs nicht interessiert ist und auch kurz auf die Rechtslage verwiesen. Kommt bei der Beamtin sicher nicht gut an, aber lieber vorab als im Nachhinein per Einspruch.

So ein Kurs wäre ja sicher auch lustig, aber angesichts des zu erwartenden Publikums kann ich verstehen, dass da meine Frau keine große Lust verspürt.

Formell war die Beamtin halt auch nicht angreifbar. Alles korrekt, so gesehen. Aber eben unangenehm. Man könnte es nur mit anbringen, wenn man sich über die falsche Terminart, die ewige Wartefrist, die falsche Information zur Fiktionsbescheinigung oder den angedrohten Integrationskurs beschweren würde. Aber ob man sich damit Freunde macht, ist noch die andere Frage.
Benutzeravatar
Zejtnot
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14590
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Sibirien, Sachsen

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Letzte Neuigkeiten: Auf den Hinweis, dass wir in diesem Fall nach §44a keine Pflicht zum Integrationskurs sehen, kam die Antwort, dass man meine Frau nach §44 ff leider nicht befreien könne. Meine Frau hat also nochmals darauf hingewiesen, dass eine Pflicht nur in §44a vorgesehen ist, dort aber der "Familiennachzug als Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge" nicht erwähnt ist. Antwort ist ein weiteres Mal, dass man sich an §44, Absatz 1, Satz 1, Punkt b orientiere - "Familiennachzug". Stimmt, nur ist doch an sich offensichtlich, dass zwischen den Wörtern "Berechtigung" (§44) und "Verpflichtung" (§44a) ein wesentlicher Unterschied besteht. Und wenn man den Absatz 3 von §44 ernst nimmt, besteht nicht einmal eine Berechtigung.

Man muss sich das mal vor Augen führen - da soll eine Person, die gut bis sehr gut Deutsch spricht und gut integriert ist, zu einem Kurs von mindestens 700 Stunden verdonnert werden. Anstatt also eine Arbeit zu suchen, soll meine Frau über vier Monate in einem Kurs rumsitzen, der sie unterfordert und den wir auch noch selber bezahlen sollen?!
Benutzeravatar
Dietrich
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 7830
Registriert: 25 Feb 2004, 13:54
Wohnort: Wiesbaden

Re: Ausländerbehörde in Deutschland

Beitrag von Dietrich »

Also eine "Berechtigung" hatten wir damals auch bekommen. Eine Verpflichtung allerdings nicht.

Ich würde das ganze auf jeden Fall schriftlich formulieren, an die Leitung des Ausländeramtes schicken und (vorsichtig) mit dem Wort "Klage" drohen.
Spätestens wenn man sich das Urteil durchliest, welches ich oben zitiert hatte, dürfe der Ausgang einer solchen Klage ziemlich klar sein.

Habt ihr denn bisher immer nur mit der gleichen Dame gesprochen? Vielleicht hilft ein Termin beim Vorgesetzen. Und wenn der "Termin" nicht reicht, auch ein Gespräch ;-)
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
Antworten

Zurück zu „#Partnerschaft | #Ehe“