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Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 09:58
von knutella2k
Guten Morgen,

und danke erstmal für die Antworten. Da war wieder viel dabei, was ich so noch nicht wusste!
m1009 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 00:17 2. Frage hab ich nicht verstanden. Kann an meinem IQ liegen.
Das lag wohl eher an meiner verschwurbelten Fragestellung :roll:
m1009 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 00:17
Hut Szenen hab ich leider nicht. Auch keine von Bars aus Afrika.
...aber deineAussage ist meinem IQ wohl zu hoch *kopfkratz* Zumindest komme ich nicht ganz dahinter, was du damit sagen möchtest ;-)
m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 04:58 Als Arbeiter (mit Arbeitsvisum) musst du dich nur nach jeder Wiedereinreise und jeder Hotelübernachtung wieder am Wohnort registrieren, alle drei Monate ist unnötig.
Sie besitzt kein Visum - Aufgrund zwischentaatlicher Abmachungen kann Sie als KAZ-Staatsbürgerin in Russland visumlos einreisen. Sie erhält bei der Einreise lediglich eine Mirgrationskarte (ich weiß nicht, ob ich das richtig bezeichne), wie es auch z.Bsp. jeder Ausländer mit Visum erhält. Mit dieser Migrationskarte musste sie sich ihre Registrierung als Studentin alle 3Monate verlängern lassen. Jetzt arbeitet Sie und benötigt noch immer kein Visum, sondern besitzt nach wie vor nur eine Migrationskarte - nun mit Status "Arbeit". Momentan ist sie sich nicht sicher, ob sie nach wie vor ihr Reg. alle drei Monate verlängern lassen muss, oder ob sich als ausländischer Arbeiter ohne Visum da etwas geändert hat.

===

Sicherlich ist das Thema Niederlassungserlaubnis oder gar Einbürgerung nicht das, was uns gleich als erstes beschäftigen wird. Vielmehr heißt es wohl erstmal zurechtkommen und sich einleben. Dennoch gut zu wissen, dass die vereinfachte Einbürgerung für ausländische Studenten mit sehr gutem Abschluss in Zukunft vielleicht möglich ist und auch HQs leichter an eine Niederlassungserlaubnis kommen können, wenn der AG mitspielt.

Außerdem gut zu wissen, dass es ein Forum gibt, in dem einem kompetent und schenll geholfen wird ;-) Danke nochmals dafür. VG aus FFO

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 10:20
von m5bere2
knutella2k hat geschrieben: 19 Jul 2018, 09:58 Sie besitzt kein Visum - Aufgrund zwischentaatlicher Abmachungen kann Sie als KAZ-Staatsbürgerin in Russland visumlos einreisen.
Ach du fragst wegen deiner Freundin... ich dachte, deiner selbst wegen. Ja sie ist natürlich ohne Visum hier, sie ist ja sogar Mitglied der eurasischen Wirtschaftsunion und hat damit (theoretisch) die gleichen Zugangsschancen zum russischen Arbeitsmarkt wie Vollrussen.
Momentan ist sie sich nicht sicher, ob sie nach wie vor ihr Reg. alle drei Monate verlängern lassen muss, oder ob sich als ausländischer Arbeiter ohne Visum da etwas geändert hat.
Bei der Registrierung kriegt sie ja eine Registrierungsbestätigung, das ist so ein länglicher Zettel mit Kästchen. Da steht das Enddatum der Registrierung drauf. Das mit alle drei Monate wäre mir neu und klingt sehr komisch.
Sicherlich ist das Thema Niederlassungserlaubnis oder gar Einbürgerung nicht das, was uns gleich als erstes beschäftigen wird.
Die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte hat für dich auch steuerliche Vorteile, du zahlst dann sofort 13% Einkommenssteuer als Resident statt 30% als Nichtresident.

Und als Optimierer sage ich sowieso: besser jetzt die richtigen Schritte unternehmen, um sich später mehr Möglichkeiten offen zu halten. Die Ausländergesetze ändern sich ständig. Wenn du in fünf Jahren plötzlich eingebürgert werden möchtest, weil die Gesetze oder die Realisierung deiner Projekte es notwendig machen, dann hast du diese Möglichkeit. Wenn du dich jetzt fünf Jahre lang nicht um eine Niederlassungserlaubnis kümmerst, dann hast du sie nicht. ;)

Ich habe damals zwei Monate nach Ankunft sofort Aufenthaltsrecht beantragt. Hat sich gelohnt, denn pünktlich zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis haben sich mir zwei Möglichkeiten geboten, die ich mit meinem Arbeitsvisum nicht hätte wahrnehmen können. Man weiß nie, was kommt. :)

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 10:53
von knutella2k
m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 10:20 Ja sie ist natürlich ohne Visum hier, sie ist ja sogar Mitglied der eurasischen Wirtschaftsunion und hat damit (theoretisch) die gleichen Zugangsschancen zum russischen Arbeitsmarkt wie Vollrussen.
m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 10:20 Bei der Registrierung kriegt sie ja eine Registrierungsbestätigung, das ist so ein länglicher Zettel mit Kästchen. Da steht das Enddatum der Registrierung drauf. Das mit alle drei Monate wäre mir neu und klingt sehr komisch.
Das werde ich nochmal mit ihr gegenchecken.

Eine Aussage hat mich etwas verwirrt:
m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 10:20 Die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte hat für dich auch steuerliche Vorteile, du zahlst dann sofort 13% Einkommenssteuer als Resident statt 30% als Nichtresident.
Laut meinem zukünftigen AG komme ich als HQ nach RF (hab dazu auch schon Formular ausgfüllt, über Abschlüsse, Qualifikationen usw.) und zahle von Beginn an 13% Lohnsteuer. Besäße ich damit schon so eine Niederlassungserlaubnis? Oder hau ich da zwei Dinge durcheinander?

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 11:55
von knutella2k
Ich antworte mir mal ganz frech selbst:

Die Niederlassungserlaubnis ist doch schon etwas anderes als ein HQ-Status mit 3-jährigem Arbeitsvisum. Die nur 13% LS bezahlt man mit Letztgenannten aber auch.

Quellen:

Ostexperte
https://ostexperte.de/hochqualifizierte ... -russland/

Roedl+Partner
https://www.roedl.de/themen/newsletter- ... nternehmen

Sind zwar schon etwas angestaubt (2015) aber bis jetzt habe ich auch nichts Andersverlautendes gefunden.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 19 Jul 2018, 12:12
von m5bere2
Ok, gut zu wissen, dass die 13% auch mit Visum schon gelten. Bin, wie gesagt, nicht hochqualifiziert. :) Und das meiste meines Lohnes ist sowieso einkommensteuerbefreit. :D

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 20 Jul 2018, 00:18
von m1009
m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 12:12 Ok, gut zu wissen, dass die 13% auch mit Visum schon gelten.
Wobei dort wohl die Aufenthaltsdauer in RUS ausschlaggebend ist. Kann mich gut erinnern, das im Pass eines viel reisenden Forumsmitglied, zum Stichtag die Tage im Pass gezaehlt wurden....

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 20 Jul 2018, 10:00
von m5bere2
Also ich habe das erste Jahr mit Visum 30% bezahlt, dann Steuererklärung gemacht, da wurden Tage gezählt und dann kriegte ich alles zu 13% nachberechnet und die Differenz zurückbezahlt. Wäre halt praktisch, wenn man das Hochqualifizierter nicht diesen Umweg gehen müsste.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 20 Jul 2018, 14:33
von Zejtnot
HQs zahlen definitiv ab dem 1. Tag nur 13 %. Das ist einer der Vorteile.

Ich würde auch sagen: Erst einmal ankommen und einleben. Dann kann man über weitere Schritte nachdenken.

Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 20 Jul 2018, 21:02
von Tonicek
m1009 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 00:17 2. Frage hab ich nicht verstanden. Kann an meinem IQ liegen. - Hut Szenen hab ich leider nicht. Auch keine von Bars aus Afrika.
Bitte doch etwas sachlicher bleiben - es geht hier um "Hochqualifizierter Spezialist" siehe Tröttitel.

Re: Registrierung als Hochqualifizierter Spezialist

Verfasst: 21 Jul 2018, 13:45
von knutella2k
Zejtnot hat geschrieben: 20 Jul 2018, 14:33 Erst einmal ankommen und einleben. Dann kann man über weitere Schritte nachdenken.
Ja mal sehen, was bei all dem rauskommt. Momentan warte ich noch auf meinen Arbeitsvertrag - keinen Schimmer wie lange es in RF dauert, so etwas für ausländische AN vorzubereiten. Ist sicher nicht ganz ohne. Jetzt heisst es, abwarten и пить чай [kaffee]