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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 19:22
von m1009
m5bere2 hat geschrieben: 07 Okt 2018, 16:34
Übrigens habe ich trotz Abmeldung immer noch eine ordentliche Adresse im Personalausweis. Auch im Reisepass steht bei mir noch Berlin als Wohnort. Aber Post kann ich dahin nicht bekommen, war ne Mietwohnung, da wohnt jetzt jemand anders. ;-)
Das wurde mir neulich lang und breit beim Zoll (TaxFree) erklaert.... Ausweis darfst behalten, MUSST

aber einen im Ausweis eingetragen haben: Ohne Adresse in Deutschland.....
@ Bobsie.....
Wohnort steht im Pass..... bei mir z.B. Nizhny Novgorod.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 07 Okt 2018, 19:41
von m5bere2
m1009 hat geschrieben: 07 Okt 2018, 19:22
Das wurde mir neulich lang und breit beim Zoll (TaxFree) erklaert.... Ausweis darfst behalten, MUSST

aber einen im Ausweis eingetragen haben: Ohne Adresse in Deutschland.....
Ja, kann mir vorstellen, dass das beim Zoll zu Problemen führen kann, wenn die deutschen Adressen noch im Pass/Perso stehen. Ich reise halt immer nur mit völlig irrelevantem Leichtgepäck, sodass mir das noch nicht passiert ist. Stelle mir auch vor, dass man in so Schnüffelstaaten wie den USA bei der Einreise Probleme bekommen kann, wenn da der tatsächliche Wohnort nicht mit dem im Pass übereinstimmt.
Naja, mein deutscher Pass und Personalausweis laufen sowieso bald ab... mal irgendwann einen neuen machen.
Wohnort steht im Pass..... bei mir z.B. Nizhny Novgorod.
In meinem russischen Reisepass steht er übrigens nicht. :-)
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 08 Okt 2018, 01:35
von inorcist
Ich schreib gerade vom Handy aus und lass mal das Zitieren sein.
Was Steuern betrifft, war mein Verständnis immer, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wird / werden kann, sofern man in Deutschland gemeldet ist. Einkommen, das man in Russland aufgrund von Tätigkeit dort erhalten hat, bleibt damit auch weiterhin nur in Russland steuerpflichtig. Es gilt also 'substance over form'.
Ebenfalls erhält man auch nach wie vor Unterstützung der Botschaft bzw des Konsulats, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist. Allerdings muss man dann etwas mehr zahlen oder gut begründen können, warum man das nicht an seinem formelle Wohnsitz erledigen kann.
Meine Einschätzung zu den Steuern und zu den Auslandsvertretungen beziehen sich vielmehr auf meine Erfahrung als auf Kenntnis der Gesetzeslage. Ich bin daher auch über die Jahre deutlich gelassener geworden.
Bei mir steht übrigens im Reisepass Moskau als Wohnsitz und im Personalausweis Luxemburg. Gekümmert hat das bisher ausser einer Autovermietung niemanden.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 08 Okt 2018, 10:24
von knutella2k
Okay, ich hab nochmal bissel Grundlagenforschung betrieben:
Grundsätzlich muss ein deutscher Staatsbürger, der in D gemeldet ist, oder seinen Wohnsitz hat, sein weltweites erzieltes Einkommen auch in D versteuern. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt ist.
ABER: Wenn zwischen Deutschland, und dem Land wo die Person beschäftigt ist, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, ist die Person von der Besteuerung seine ausländischen Einkommens in Deutschland befreit.
So ein DBA scheint zwischen Russland und Deutschland seit 1996 zu bestehen. Was darin genau festgelegt wurde, muss ich noch nachlesen.
Ich das hier ganz gut und auf den Punkt beschrieben:
https://www.workwide.de/zahle-ich-in-de ... land-lebe/
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 08 Okt 2018, 12:45
von m1009
Der fakt wurde auch hier im Forum schon ausgiebig eroertert....
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 08 Okt 2018, 18:41
von m5bere2
knutella2k hat geschrieben: 08 Okt 2018, 10:24
ABER: Wenn zwischen Deutschland, und dem Land wo die Person beschäftigt ist, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, ist die Person von der Besteuerung seine ausländischen Einkommens in Deutschland befreit.
Nicht automatisch. Das kommt ganz darauf an, was im DBA steht. Und meistens steht dort, dass es in Deutschland nachbesteuert wird, es wird halt um die bereits im Ausland gezahlten Steuern vermindert. Beispiel: dein Einkommenssteuersatz in Deutschland ist 30%, in Russland hast du schon 13% abgedrückt, bleiben in Deutschland noch 17% zu zahlen. Mit Wohnsitz in Deutschland musst du in jedem Fall in der Steuererklärung dein Auslandseinkommen und schon im Ausland entrichtete Steuern angeben.
Mache ich in Russland mit meinem deutschen Einkommen genau so: gebe in der russischen Steuererklärung mein deutsches Einkommen an, wieviel Steuern davon schon in Deutschland bezahlt wurden, und das russische Finanzamt verlangt dann keine Extrasteuern, weil der deutsche Steuersatz über dem russischen liegt.
So ein DBA scheint zwischen Russland und Deutschland seit 1996 zu bestehen. Was darin genau festgelegt wurde, muss ich noch nachlesen.
Ja, lies mal.

Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 08 Okt 2018, 21:52
von knutella2k
m5bere2 hat geschrieben: 08 Okt 2018, 18:41Ja, lies mal
Bin dabei... Diese Juristerei nix für mich.. liest sich wie Kaugummi..

Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 08 Okt 2018, 23:01
von knutella2k
Auch auf die Gefahr hin, dass hier alles schon X mal durchgekaut wurde..
Ich versuch das
DBA mal nach meinem Verständnis runterzubrechen:
Artikel 15 (1) sagt: Wenn ich in RUSSLAND ansässig wäre und bei einem russischem Arbeitgeber in Russland arbeiten würde, wird das Einkommen in Deutschland nicht versteuert, sondern in Russland.
Artikel 15 (2) sagt: Wenn ich in DEUTSCHLAND ansässig wäre, aber in Russland, bei einem russischem Arbeitgeber arbeiten würde und ich mich dabei mehr als 183Tage im Jahr in Russland aufhalte, wird das Einkommen ebenfalls nicht in Deutschland versteuert, sondern in Russland.
Artikel 23 (2) a) Bekräftigt die 15 meiner Meinung noch einmal: Sind die o.g. genannten Bedingungen erfüllt, ist man von einer Versteuerung in Deutschland freigestellt. Wird einer dieser Punkt nicht erfüllt (z.B. weniger als 183Tage Aufenthalt in RU), greift dann in einigen bestimmten Fällen die von @m5bere2 bereits erwähnte 13%+17%-Regel, um zumindest in beiden Ländern nicht die vollen Steuersätze zahlen zu müssen.
So, nun bin ich Rechtslaie und will nicht ausschließen, dass ich diese Artikel missvertanden habe.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 26 Nov 2018, 21:31
von jackie_rs
Also, zum DBA kann ich nichts sagen, aber zu ein paar anderen Punkten kann ich meine Erfahrungen aufzeigen:
- was steht im Reisepass/Perso: Ich habe bei der Abmeldung in D meine Adresse in R angegeben. Dementsprechend steht im Reisepass als Wohnort "Moskau" (seitdem muss ich auch im Konsulat keine Abmeldebescheinigung mehr vorzeigen). Im Perso steht "keine Wohnung in Deutschland".
- Konten: Ich habe hier im Forum gelesen, dass Leuten die in Russland gemeldet sind die Konten von seitens der Bank geschlossen wurden (mit vorheriger Ankündigung natürlich). R und D tauschen mittlerweile Bankdaten aus, auf den Papierkram hatten die Banken wohl keine Lust. Übrigens kenne ich auch Amerikaner die Schwierigkeiten hatten in Deutschland Konten zu eröffnen weil die in jedem Fall weltweit steuerpflichtig sind (zumindest müssen sie Steuererklärungen schreiben, auch wenn sie nichts abführen weil sie in D mehr zahlen), und auch da hatten die Banken keine Lust auf den Papierkram. Ich persönlich habe meine Konten vor dem Umzug geschlossen, und der Bankmitarbeiter meinte gut so, sonst wäre es mehr Papierkram gewesen.
- Verträge: Beim Fitnesstudio, Tele...anbieter etc. bin ich einfach mit der Abmeldebescheinigung als Nachweis für Verzug ins Ausland aus allem rausgekommen.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Verfasst: 26 Nov 2018, 21:56
von Bobsie
jackie_rs hat geschrieben: 26 Nov 2018, 21:31
- Konten: Ich habe hier im Forum gelesen, dass Leuten die in Russland gemeldet sind die Konten von seitens der Bank geschlossen wurden (mit vorheriger Ankündigung natürlich). R und D tauschen mittlerweile Bankdaten aus, auf den Papierkram hatten die Banken wohl keine Lust.
Mein Konto ist in D geblieben, das war prblemloser als alles umzumelden, meine Rente geht weiter auf dieses Konto. Aussedem gibt es da noch einpaar Abbuchungen (Deutsches Fernsehen. net und das deutsche Festnetztelefon)
- Verträge: Beim Fitnesstudio, Tele...anbieter etc. bin ich einfach mit der Abmeldebescheinigung als Nachweis für Verzug ins Ausland aus allem rausgekommen.
Der Telefonanbieter hat bei uns trotz angebotenem Sonderkündigunsrecht nicht mitgespielt und wollte noch für 8 Monate Gebühren. Die haben wir nicht bezahlt. Die Folhe war natürlich ein Schufaeintrag.Damit kann man aber leben. Da wir unsere deutsche Tel.Nummer mitgenommen haben, kassiert der Telefonanbieter noch einmal 32€ für die Freigabe der Nummer.